Darf man Stacheldraht ungesichert auf seinem Grundstück auslegen?
Hallo, wir haben zwei Katzen welche Freigänger sind, jedoch ist unser Nachbar kein Katzenfreund. Er macht sich einen Spaß daraus in gewissen Bereichen seines Gartens Stacheldraht auszulegen, in der Hoffnung das sich die Katzen darin verfangen. Um die Katzen in diese bestimmten Bereiche zu locken platziert er tote Tiere (Fische, Mäuse, etc.) dort. Darf er überhaupt den Stacheldraht in seinem Garten auslegen? Unsere Gärten sind nicht durch einen Zaun/Mauer oder ähnliches getrennt. Er hat Stacheldraht direkt an seiner Grundstückgrenze bei einigen Sträuchern ausgelegt. Angenommen ich rutsche aus, stürze in den Draht und verletze mich daran, kann ich ihn dann belangen?
7 Antworten
Hallo Cell123,
da sprichst du einen heiklen Sachverhalt an. Da der Draht nicht als Einfriedung (Zaun) angebracht ist, greift die Landesbauordnung schon einmal nicht. So wie es sich darstellt könnte der Nachbar behaupten, dass er den Stacheldraht auf seinem Grundstück lagert, oder einfach, dass es sich um Restbestände handelt, die bei Gelegenheit entsorgt werden sollen.
Anders sieht es aus, wenn die Katzen durch Futter in die Drahtfalle gelockt werden und sich dort verletzen. Dann kann der §17 Tierschutzgesetz greifen:
Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
- ein Wirbeltier ohne vernünftigen Grund tötet oder
- einem Wirbeltier
a) aus Rohheit erhebliche Schmerzen oder Leiden oder
b) länger anhaltende oder sich wiederholende erhebliche Schmerzen oder Leiden zufügt.
Denke daran, dass du in der Beweislast bist. Es muss von dir nachgewiesen werden, dass Futterköder ausgelegt sind/waren und dass die Verletzungen der Katze von diesem Draht herrühren.
Ich drücke dir die Daumen, dass die Katzen sich nicht verletzen.
EF2
Er muss Maßnahmen treffen, dass auch Personen die unbefugt auf seinem Grundstück unterwegs sind, sich nicht verletzen. Bestes Beispiel sind Baugruben. Diese ganzen Schilder wer für wen haften würde, sind nonsens. Wenn die Baustelle nicht gesichert ist, dann haftet der Grundstückseigentümer.
Wenn Deine Katze daran stirbt, hast Du auf jeden Fall Anspruch auf Schadensersatz.
Eventuell wäre jetzt schon eine Strafanzeige wegen versuchter Sachbeschädigung möglich, ist aber vom rechtlichen Rahmen her eng.
Wenn er s direkt in seinem Grundstück macht, ist da wohl rechtlich wenig zu machen (leider).
Angenommen ich rutsche aus, stürze in den Draht und verletze mich daran, kann ich ihn dann belangen?
Ja, dann kannst Du ihn verklagen.
Nein, das darf er nicht. Er könnte jedoch Gift auslegen. Du kannst nicht beweisen, dass deine Katzen das Gift bei ihm gefressen haben. Ich würde mich eher um eine friedliche Einigung bemühen. Wo ist denn das Problem? Kacken deine Katzen in seinen Garten? Na dann geh rüber und mach das weg. Schon ist wieder trauter Friede in der Nachbarschaft.