Anlieger frei?
Der Fahrer eines PKW , der kein Anlieger dieser Strasse ist , wird von der Polizei kontrolliert. Der PKW- Fahrer benutzt die Ausrede :" Ich suche in dieser Strasse einen gewissen Heinz Mustermann um ein Meerschweinchen von ihm zu kaufen ." Frage:" Kann die Polizei ein Verwarnungsgeld erheben ? "
11 Antworten
Jeder mit einem triftigen Anliegen darf die Strasse befahren. Ein Verwarngeld darf also nicht erhoben werden.
Allerdings ist es schon komisch wie jemand nach einem Mustermann sucht, wenn er dabei sein Auto nicht einmal verlässt.
Wenn er denn allerdings behauptet das der Herr Mustermann gesagt hätte es sei ein grünes Backsteingebäude, welches man prima von der Strasse sehen kann, braucht man dazu sein Auto auch nicht verlassen.
Es kommt also nur auf die Begründung an.
Mir wurde zwar mal gesagt, dass man auch als Anlieger zählt, wenn man ein "Anliegen" hat... wie z.Bsp. das Meerschweinchen aber ich glaube, dass eher gilt: Anlieger = Anwohner... also Ja...
Können tut die Polizei dies. Ob es rechtmässig ist, wäre die andere Frage.
Sie haben aber durchaus das Recht diese Angaben von Dir sofort zu überprüfen. Sollte da dann weder der Herr Mustermann wohnen, noch ein Meerschweinchen zu verkaufen sein - und Du anderweitig nicht glaubhaft machen kannst, dass dies nicht nur eine Ausrede ist, so wirst Du wohl zahlen. Aber Vorsicht: Dann bezahlst Du doppelt so viel wie im Bussgeldkatalog steht. Denn der Bussgeldkatalog legt zugrunde, dass Ordnungwidrigkeiten fahrlässig begangen werden. Bei Vorsatz (und der wäre dann leicht nachzuweisen) darfst Du den doppelten Betrag bezahlen.
Wenn sie Dich erwischen - nicht selber das Grab mit dummen Ausreden schaufeln, sondern bezahlen.
Ich habe eine solche Sache einmal bis vor das Amtsgericht gehen lassen . Ich kannte in einer Nebenstrasse ,die man auch anders hätte erreichen können , einen Bekannten und benutzte diesen als Ausrede. Der Richter sagte zu den Polizisten , die als Zeugen geladen waren : "Wenn Sie mal jemand erwischen , der keine gute Ausrede parat hat, dann kassieren Sie " und stellte das Verfahren ein.
Auch wenn die Frage schon älter ist, man findet sie noch immer recht schnell über google, die Antworten hier sind teilweise einfach falsch. Ein Anlieger zu sein oder zu besuchen ist etwas völlig anderes als ein Anliegen zu haben (Zigaretten kaufen o.ä.), das sollte man sich immer vor Augen führen!