H - Kennzeichen von Familie als Fahranfänger?

15 Antworten

Mit der Frage hast du wieder alle hervorgelockt, die es nicht wissen, aber trotzdem ihren Senf dazu abgeben. 

Was es für Nutzungseinschränkungen, Jahresleifleistungsbegrenzungen und Mindestalter der Nutzer gibt, hängt einzig und allein vom Versicherungsvertrag ab.

Gleiches gilt auch für ein Wertgutachten. Bei einem 3000€ Fahrzeug ist es bei etlichen Versicherern nicht notwendig und überhaupt es höchstens dann gefordert, wenn du eine Kaskoversicherung abschließt. Für Haftpflicht brauchst du nie ein Wertgutachten. 

Das Wertgutachten ist nie Bestandteil des H-Gutachtens. Du kannst jemanden beauftragen beides gleich zusammen zu machen, trotzdem sind es 2 verschiedene Gutachten und haben nichts miteinander zu tun.  

Und das H-Gutachten wird nicht regelmäßig gemacht, sondern 1 mal. Es wird fortan bei jeder HU geguckt, ob das Fahrzeug verändert wurde oder Reparaturbedarf hat - wird bei jedem Wagen gemacht, egal ob H oder nicht. Bei einem normalen Wagen ist z.B. egal welches Design die Felgen haben, Hauptsache sie haben die richtige Größe und eine ABE/EBE Nummer. Bei einem Fahrzeug mit H-Kennzeichen meckern sie rum, wenn es optisch moderne Felgen sind. 

Apolon  24.03.2015, 10:10

Gleiches gilt auch für ein Wertgutachten. Bei einem 3000€ Fahrzeug ist es bei etlichen Versicherern nicht notwendig und überhaupt es höchstens dann gefordert, wenn du eine Kaskoversicherung abschließt. Für Haftpflicht brauchst du nie ein Wertgutachten.

Du machst dich lächerlich mit deinen Texten.

§ 23 StVZO - Gutachten für die Einstufung eines Fahrzeugs als Oldtimer

Zur Einstufung eines Fahrzeugs als Oldtimer im Sinne des § 2 Nummer 22 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung ist ein Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfers oder Prüfingenieurs erforderlich. Die Begutachtung ist nach einer im Verkehrsblatt nach Zustimmung der zuständigen obersten Landesbehörden bekannt gemachten Richtlinie durchzuführen und das Gutachten nach einem in der Richtlinie festgelegten Muster auszufertigen. Im Rahmen der Begutachtung ist auch eine Untersuchung im Umfang einer Hauptuntersuchung nach § 29 durchzuführen, es sei denn, dass mit der Begutachtung gleichzeitig ein Gutachten nach § 21 erstellt wird. Für das Erteilen der Prüfplakette gilt  § 29 Absatz 3.

Oder willst Du mit deinen blödsinnigen Texten andeuten, dass die Gesetze falsch sind ???

 

Fraganti  24.03.2015, 10:32
@Apolon

:D Niemand kann unabsichtlich so begriffsstutzig sein, aber netter Versuch mich provozieren zu wollen. Nett aber wirkungslos. 

Dass es einen Unterschied zwischen "Wertgutachten" und "Gutachten nach §23" (aka H-Gutachten) gibt, habe ich bereits in meiner Antwort geschrieben ;)

Das H-Gutachten brauchst du zur Zulassung auf H-Kennzeichen und 07er. Es sagt aber rein gar nichts über den Marktwert des Fahrzeugs aus. 

Das Wertgutachten brauchst du, wenn dein Versicherer es im Zuge der Kaskoversicherung zur Bedingung stellt. 



Apolon  24.03.2015, 12:40
@Fraganti

Du bist ja ein richtiger Spassvogel.

Das H-Gutachten brauchst du zur Zulassung auf H-Kennzeichen und 07er. Es sagt aber rein gar nichts über den Marktwert des Fahrzeugs aus.

Scheinbar hast Du noch nie solch ein Gutachten in Händen gehabt.

Bei allen Gutachten von Dekra oder Tüv oder sonstigen Kfz-Sachverständigen ist der Wert des Fahrzeugs angegeben.

Behalte bitte deinen weiteren Unsinn für dich!

 

 

Fraganti  24.03.2015, 13:48
@Apolon

Anstatt hier so einen Quatsch zu verbreiten, rufe doch einfach mal selbst beim TÜV oder bei der Dekra an! Lasse dir direkt von ihnen erklären, dass das H-Gutachten niemals einen Fahrzeugwert ausweist, sie aber gerne für eine Extragebühr im Anschluss an das H-Gutachten oder auch vorher ein Wertgutachten auf einem eigenen Dokument erstellen, wenn du ein Wertgutachten haben möchtest.

Fraganti  24.03.2015, 10:00

Württembergische Versicherungs AG und OldieTS bieten zur Zeit nach ihren eigenen Angaben den Oldtimertarif bei Neuverträgen für Fahrer ab 18 an. Vermutlich machen das weit mehr Versicherer, aber die meisten Versicherer machen in dem Punkt keine öffentlichen Angaben in ihren Prospekten oder auf ihren Internetseiten. Da müsste man zig anrufen und Fragen, um eine Liste aufzustellen. 

OldieTS möchte z.B. sogar bis zu einem Fahrzeugwert von 40.000€ auch nicht zwingend ein Gutachten haben, es reichen aussagekräftige Fotos vom Wagen und eine eigene Kurzbewertung durch den Besitzer. Sie prüfen dann selbst, ob es der Marktlage entspricht und nehmen es an oder lehnen es ab. 

Aber Achtung, wenn der Wagen noch keine 30 ist, sondern erst 20-29, muss er 4000€ wert sein, ansonsten nimmt OldieTS ihn nicht in ihren Oldietarif. 

Fraganti  24.03.2015, 10:19
@Fraganti

Gothaer Versicherung bietet auch den Oldietarif für Fahrer ab 18 (telefonische Auskunft Mitte 2014). Sie geben nach wie vor nirgends ein Mindestalter an, es wird sich also nicht geändert haben.    

Sie nehmen Fahrzeuge ab einem Mindestalter von 25 und einem Mindestwert 3000€ aber Wertgutachten in Kurzform wird erst ab 10.000€ Fahrzeugwert verlangt, darunter geht es auch dort mit Fotos und einer objektiven Kurzbewertung durch den Besitzer. 

Dein Vater sollte dich unbedingt bei der Versicherung als Mitnutzer melden. Da Du Fahranfänger bist, wird der Beitrag zur Versicherung natürlich teurer ! Ein Oldtimer hat natürlich auch einen gewissen Wert. Es liegt im Ermessen Deines Vaters, Dich als Fahranfänger mit solch einem "wertvollen" Wagen fahren zu lassen. Dementsprechend teuer ist natürlich der Versicherungsschutz !- So cool wie es für Dich auch sein mag, mit Papas wertvollem Auto als Fahranfänger rumdriven zu dürfen...sinnvoller wäre es natürlich, Dir eine gewisse Fahrpraxis u. Routine mit einem 'normalem' KFZ z.Bsp. Kleinwagen oder ähnlichem, anzueignen ! - Auto fahren kann man relativ schnell...das sichere Verhalten im alltäglichem Verkehr...darum geht es !! Dies mit einem teuren Wagen halte ich für überkandidelt und ganz ehrlich protzig und dekadent. Lg

nikmarten 
Beitragsersteller
 23.03.2015, 23:34

Der Wagen ist neu gekauft, und ist knapp 3000 Euro wert.... also würde ich sagen, dass es nicht unbedingt schlimm ist mit (Zitat: "Papas wertvollem Auto") zu fahren.  

Fraganti  24.03.2015, 16:39
@nikmarten

Lass dir nichts erzählen, du machst es genau richtig.

Nein, ein Fahrzeug mit H-Kennzeichen ist nicht für den täglichen Gebrauch bestimmt, das widerspricht den Bestimmungen.

Für die Zulassung als H-Kennzeichen ist ein weiters zugelassenes Fahrzeug gefordert, das dem täglich Gebrauch dient, das muß aber nicht unbedingt ein Auto sein.

Die Frage ist, wo kein Kläger, da kein Richter.

Aber mir ist ein Fall bekannt, bei der Steuervorteil durch das H-Kennzeichen vom Finanzamt wieder aberkannt wurde, allerdings haben diese Leute auch versicht, dienstliche Fahrten von der Steuer abzusetzen, das war quasi "mit der Nase drauf gestoßen"

Ich kann Dir nur sagen, was offiziell ist, ob es auffällt, steht auf einem anderen Blatt Papier.

schleudermaxe  24.03.2015, 10:47

Lachnummer? Auszug aus Merkblatt meiner Zulassungsstelle:

Für Oldtimer H-Kennzeichen gibt es grundsätzlich keine Verwendungs-Einschränkungen – auch nicht für Fahrten ins Ausland.

Bitterkraut  24.03.2015, 00:13

Für die Zulassung als H-Kennzeichen ist ein weiters zugelassenes Fahrzeug gefordert, das dem täglich Gebrauch dient, das muß aber nicht unbedingt ein Auto sein.

Das steht wo?

Cindarella1985  24.03.2015, 00:15
@Bitterkraut

Höre ich das 1. mal

Fraganti  24.03.2015, 09:18

"Für die Zulassung als H-Kennzeichen ist ein weiters zugelassenes Fahrzeug gefordert,"

Falsch. Für die Versicherung im Oldtimertarif kann die Versicherung eine solche Voraussetzung stellen. Für die Zulassung fragt da kein Mensch nach, denn es hat nichts damit zu tun. 

Auch die kommerzielle Nutzung von Fahrzeugen mit H-Kennzeichen ist seit geraumer Zeit nicht mehr ausgeschlossen. Das H-Kennzeichen wird am Fahrzeugalter und am Fahrzeugzustand festgemacht und an nichts sonst. 

Apolon  24.03.2015, 09:32
@Fraganti

Bitte nicht die Voraussetzungen  von Oldtimer-Versicherungen mit den Bestimmungen der Zulassung verwechseln !!!

Fraganti  24.03.2015, 10:53
@Apolon

Bitte einfach aufhören zu fantasieren. 

Cindarella1985  23.03.2015, 23:53

Haben 2 Oldtimer darunter einen 230sl wieviel man fährt ist dir überlassen aber wenn man tausende von Kilometer drauf fährt ist man selbst blöd da der Wert dann sinkt!

Apolon  24.03.2015, 09:30
@Cindarella1985

Auch dies ist so pauschal falsch, denn bei einer Oldtimer-Versicherung sind die jährlich gefahrenen KM begrenzt.

Das H-Kennzeichen bedeutet ja in erster Linie, dass das Fahrzeug als Oldtimer versteuert wird und auch ohne Umweltplaketten in die Umweltzone darf. Für beides ist das Alter des Wagens egal.

Ob Dein Onkel einen Versicherungsvertrag abgeschlossen hat, der Dich einschließt, hat mit dem H-Kennzeichen erst mal nichts zu tun. Der Polizei wäre das auch egal, denn das Auto an sich ist ja erst mal durch die Haftpflicht abgedeckt, die dann unabhängig vom Fahrer für Schäden an Dritten aufkommt.

Allerdings könnten bei einem Unfall Nachzahlungen bzw. der Verlust der Kaskodeckung eintreten, wenn Du im Vertrag nicht benannt bist.

Mein Freund hat 2 Oldtimer ein Celica Cabrio 33 Jahre alt und ein Mercedes 230 sl

Wieviel man damit fährt ist egal ist nur dein Problem da je mehr kilometer du drauffährst, je mehr sinkt der Wert. Die Oldtimer von meinem Freund werden einmal in der Woche gefahren im Sommer und schönem Wetter auch öfters.

Wenn dein Vater dich mit seinem Oldtimer fahren lässt kann ich mir nicht vorstellen! Da der Markt für Oldtimer steigt und viele Ihr Geld nicht mehr auf der Bank anlegen, sondern in Oldtimer anlegen macht mein Freund auch!

Was für einer ist es denn?

nikmarten 
Beitragsersteller
 23.03.2015, 23:44

Ford Ranger v6 von 1985

Cindarella1985  23.03.2015, 23:45
@nikmarten

Hat er schon Wertgutachten?

nikmarten 
Beitragsersteller
 23.03.2015, 23:46
@Cindarella1985

ne, aber soll wohl ca bei 3000 euro liegen :)

Cindarella1985  23.03.2015, 23:46
@nikmarten

Dann hat er noch kein H-Kennzeichen! 

nikmarten 
Beitragsersteller
 23.03.2015, 23:47
@Cindarella1985

Kriegt der aber noch.

Cindarella1985  23.03.2015, 23:47
@Cindarella1985

Weil bei der Oldtimerbegutachtung wird gleich festgelegt wieviel Wert er hat weil damit die Versicherung angepasst wird

Cindarella1985  23.03.2015, 23:51
@Cindarella1985

Hat bei Cellica Cabrio 480€ gekostet und da wird darauf geschaut ob alles Original ist. Und nicht jede Versicherung versichert Oldtimer bei ADAC sind unsere 2 und die wollen erst Wertgutachten dass bis zu 6 Wochen dauert und man muss angeben wer Auto als fährt und da steht auch drin, dass der Fahrer mind. 25 Jahre alt sein muss.

Fraganti  24.03.2015, 09:24
@Cindarella1985

Nur wenn er Kaskoversichert ist, spielt der Fahrzeugwert eine Rolle, außerdem Verlangen die meisten Versicherer erst ab einem Wert von 4000€ ein Gutachten. 

Apolon  24.03.2015, 09:38
@nikmarten

Sorry - aber bei Baujahr 1985 kann es sich noch nicht um einen Oldtimer handeln.

Fraganti  24.03.2015, 10:09
@Apolon

Doch, nur dein Kalender ist stehen geblieben. 

Apolon  24.03.2015, 10:30
@Fraganti

Wenn Du doch keine Ahnung hast, solltest Du die Griffel stille halten.

Das beste Beispiel dazu - deine Antwort hinsichtlich eines nicht benötigten Gutachtens einer Oldtimer-Versicherung

schleudermaxe  24.03.2015, 10:49
@Apolon

Meine Versicherung verlangt kein Gutachten. Wofür soll das denn nötig sein?

Fraganti  24.03.2015, 11:05
@Apolon

Wir haben den 24.März 2015. 

Alle Fahrzeuge mit Erstzulassung 24.März 1985 und eher können heute ein H-Kennzeichen erteilt bekommen, wenn ein H-Gutachten vorliegt. Je nach Zulassungsstelle sogar Wagen mit Erstzulassung 31.3.1985 und eher.