Sexting Folgen?

8 Antworten

Sexting ist doch schwachsinnig (meine Meinung), entweder man macht es persönlich und dann richtig oder garnicht... da kann soviel passieren (Veröffentlichungen etc.).

Als Strafe würde, denke ich, garnichts oder Sozialstunden kommen - alles andere finde ich wohl sehr übertrieben.

Kenn mich da aus in dem Thema.

Strafrechtlich Unwahrscheinlich aber möglich das was passiert,
Solltest du Erpresst werden oder so Dann Droh mit der Polizei und sagst du gehst genau am nächsten Tag hin und er würde Ärger kriegen etc.

Wenn dein Bild im Netzt rumfliegen sollte sofort reagieren, irgendjemand wird es immer haben du solltest aber verhindern das es lange im Netzt bleibt, je länger je schlechter,

Als tipp gebe ich dir Sowas absofort zu lassen Nacktheit gehöhrt nicht vor die Kamera egal wie wann mit wem oder wo.

Was du tun kannst ist dich beruhigen, eigentlich behalten alle solch erhaltenen Sextingbilder für sich, weil sie wissen das sie ansonsten ärger bekommen würden, sei Froh wenns nicht auf "Seiten" landet und schließ mit der Sache ab

ich mache mir momentan große Sorgen und mega den Kopf

Unnötig.

sie würde meinen Namen veröffentlichen

Darf sie nicht.

und ich würde Post bekommen… (Anwalt irgendwas in der Richtung…)

Blödsinn.

Nun nach einiger Recherche bin ich ein wenig Schlauer und weis das „Sexting“ nicht so legal ist wie ich es eingeschätzt habe..

Es ist legal.

Meine Vermutung sagt mir das sie mich ein wenig dumm schickt und da nichts als Luft dahinter ist..

Deine Vermutung ist richtig.

Das ist doch sehr Wahrscheinlich weil sie hätte sich genauso strafbar durch das verbreiten der Bilder gemacht?

Niemand hat sich strafbar gemacht. Wenn es aber strafbar wäre, hätten sich beide strafbar gemacht.

„mein Leben jz gelaufen ist… „ wenn ich von Freiheitstrafen und sonstigem höre…

  1. Strafbar ist für dich, mit U14 Sex zu haben. Und selbst dafür kannst Du nicht bestraft werden, wenn Du sie irrigerweise aber nachvollziehbar für Ü14 gehalten hast. Mit 15-Jährigen oder auch ältere  Frauen Sex zu haben, ist dir erlaubt.
  2. Nacktbilder sind nicht zwingend Pornographie.
  3. Jugendpornographie ist gesetzlich reglementiert, aber für die Beteiligten erlaubt. Hier fand, wenn überhaupt (Punkt 2), einvernehmlicher virtueller Sex statt. Der ist erlaubt (Punkt 1).

Ich hoffe das ihr mir ein wenig helfen oder Tipps geben könntL

Sie auslachen und sperren.

Mach dir keinen Kopf ist nur heiße Luft.

Da passiert nichts und wenn Post kommt die nicht amtlich ist mit Anzeige drohen...