BG Nachprüfung MdE 20% - Was folgt nun?!
Ersteinmal wollte ich mitteilen, dass ich mich hier und bereits auch in anderen Foren schon nach meiner Frage erkundigt habe, demnach sei mir verziehen, dass ich zu diesem Thema einen neuen Thread öffne. Leider ist es mir aber nicht möglich die gelesenen Antworten korrekt auf meinen Fall umzumünzen - von daher danke ich aber jedem der mir in gewisser Weise eine Antwort zukommen lässt.
Folgende Situation liegt bei mir vor: Ich hatte vor fast 5 Jahren einen Arbeits-/Wegeunfall. Nach erster ärztlicher Untersuchung wurde eine, wie beim späteren Gutachten festgestellt, Fehldiagnose gestellt. Ich habe mir damals das Knie bei einem Sturz so böse verdreht, dass mir das Kreuzband gerissen war. Der behandelnde Arzt hatte auch keinen Lachmann-Test durchgeführt, meinte es sei eine "Meniskusquetschung" und schrieb mich lediglich eine Woche krank. In der Folge, ich habe immer schon eine ausgeprägte Beinmuskulatur gehabt, dauerte es einige Zeit bis die Schäden erst richtig aufgefallen sind - Rückenschmerzen durch Fehlstellung, Knie war durchgehend instabil etc... Erst auf weiteres Drängen meinerseits wurde ein MRT getätigt, bei dem dann, 1 Jahr nach dem Unfall, aufgefallen ist, dass mein Kreuzband kaputt war. Nach einem weiteren Jahr in dem ich permanente Physiotherapie hatte, forderte mich die BG zu mehreren Begutachtungen auf bis sie mir die OP gestatteten. Leider war der Zustand des Beines selbst nach der OP nicht viel besser geworden, lediglich die Stabilität war wieder gewährleistet. Mittlerweile waren bereits 3 Jahre nach meinem Unfall vergangen, als man mich zu einem weiteren Gutachten aufforderte, in diesem wurde mir eine MdE in Höhe von 20% festgestellt. Entsprechend erhielt ich erst einmal rückwirkend, dann auch laufend eine BG-Rente (auf UNBESTIMMTE ZEIT). Es dauerte nun kein weiteres Jahr (4,5 Jahre nach Unfall) nach dem letzten Rentenbescheid, bis ich erneut einen Termin zum Gutachten erhielt.
Ich bin der Aufforderung gefolgt, nach 3,5 Stunden Gesprächen u. Untersuchungen war ich fertig.
Ergebnis:
Im Schreiben standen folgende Aussagen:
-ärztliche Untersuchung stellte fest, dass eine wesentlich Änderung nicht eingetreten ist.
-Rentenauszahlung erfolgt weiterhin
Fragen an und Antworten von den Gutachtern:
1.) Ist zu erwarten, dass die durch den Unfall geminderte Erwerbsfähigkeit sich bessern wird?: NEIN
2.) Sind zur Wiederherstellung oder Besserung der Erwerbsfähigkeit weitere ärztliche
Maßnahmen erforderlich? JA
Welche Maßnahmen werden vorgeschlagen?
GGF. DISKUSSION (ich lasse die Fachbegriffe weg) EINER ERNEUTEN OP
MdE 20% wird von den Gutachtern weiterhin empfohlen.
Womit muss ich nun rechnen, werden weitere Gutachten folgen oder heißt es nun, da keine Besserung erwartet wird, die Rente läuft nun auf Lebzeit??? Eine weitere OP habe ich bereits ausgeschlossen, da es kein Versprechen auf Besserung gibt.
Nochmals Danke für Eure Antworten!
3 Antworten
Hoi.
Die Begriffe "vorläufig" und "auf unbestimmte Zeit" beziehen sich eher auf verwaltungsrechtliche Sachen. Eine vorläufige Rente kann jederzeit geändert werden, die auf unbestimmte Zeit nur unter besonderen Umständen(z.B. nach §73 SGB VII).
§ 73 SGB VII Änderungen und Ende von Renten(3) Bei der Feststellung der Minderung der Erwerbsfähigkeit ist eine Änderung im Sinne des § 48 Abs. 1 des Zehnten Buches nur wesentlich, wenn sie mehr als 5 vom Hundert beträgt; bei Renten auf unbestimmte Zeit muß die Veränderung der Minderung der Erwerbsfähigkeit länger als drei Monate andauern.
Da die MdE auch weiterhin befürwortet wird, trotz Prüfung einer neuen Operation, kann hier ein Entzug der Rente wegen mangelnder Mitwirkung nicht erfolgen. Dazu ist der Ausgang und die Spätfolgen einer OP zu ungewiss.
Die Rente wird also erstmal laufen, evtl. alle drei Jahre wird eine Begutachtung erfolgen. Du kannst natürlich jederzeit wegen einer Verschlimmerung eine Neubegutachtung beantragen.
Ciao Loki
Danke Dir, die Info ist wirklich Klasse! Wünsche Dir noch ein angenehmes RESTWochenende!
Da die MdE für eine unbestimmte Zeit festgelegt ist, wirst du also später mit weiteren Untersuchungen rechnen müssen. Das kann aber durchaus auch dazu führen, dass eine Verschlechterung des Zustands festgestellt wird. falls die MdE aber unter 20 % fällt, ist die Rente weg.
Wenn die BG "vorschlägt" eine weitere Operation würde zu einer Verbesserung führen, kann sie auch die Rente einstellen, wenn du deiner Mitwirkungspflicht nicht nachkommst.
Ok, ich ging davon aus, da ich nun selbstständig bin, dass man mich nicht dazu drängen kann die OP wahrzunehmen, denn 3 Monate Krankenschein kann ich nicht einfach kompensieren ohne finanzielle Einbußen.
Umgekehrt würde es für die BG ja auch erneut bedeuten, dass sie die Kosten für die OP, Gutachten, Ausfallkosten meines Einkommens etc. tragen müssten.
Naja, klingt aber natürlich logisch was Du sagst. Demnach sehen wir mal weiter... die werden mich wohl noch so einige Male in zum Gutachten einladen... Ich war damals aber selbst verwundert als ich die Rentenmitteilung erhielt, weil ich mich nie mit dem Thema BG Rente beschäftigt habe.
Mir wurde die MdE nach 4 1/2 Jahren auf 10 % reduziert. Dann nach weiteren 20 Jahren hat die BG mich von sich aus, (ohne dass ich selbst einen neuen Antrag gestellt habe), wieder auf 20 % erhöht, weil sich inzwischen eine Arthrose heraus gebildet hat. Das war aber bereits damals im Gutachten festgestellt worden, dass damit zu rechnen sei.
jetzt wurde aber die MdE 20 % auf Dauer festgelegt, da ich mittlerweile 65 bin,
War und ist aber in der Zwischenzeit auch mit permanenten Schreiben, Untersuchungen und Begutachtungen erst erfolgt? Heisst man muss immer schön zum Arzt, alles dokumentieren lassen und entsprechende Mitteilungen an die BG weiterreichen. Vor allem kommt ja dann die BG (bis auf Deinen Fall) nicht auf einen zu, sondern man muss die Prüfungen selbst immer wieder einfordern/verlangen?!
Na dann Prost Mahlzeit;) dann hab ich ja noch einige Spielereien und Späße von der BG zu erwarten.
Dank Dir!
Wenn du Geld haben willst, musst du auch die entsprechenden Untersuchungen über dich ergehen lassen. Du kannst ja auch verzichten, wenn dir das zu lästig ist.
Hallo,
es kann sein das die BG dich in eine Reha schickt. Dann ist Vorsicht geboten.Es könnte dann sein,das der Reha Doc die MdE herunter setzt.
Viele Grüße
Vielen lieben Dank, ich habe da evtl. Fehlinterpretiert was ich oftmals bereits gelesen habe. Dort hiess es meist, wenn die Rente auf unbestimmte Zeit bereits länger als 3 Jahre läuft und die darauffolgende Begutachtung eine Besserung (ohne Eingriff) ausschliesst (wäre ja laut dem Gutachten bei mir der Fall), wird die Rente auf unbestimmte Zeit in eine Rente auf Lebenszeit umgewandelt.
Freut mich, dass ich so schnell eine Antwort erhalten habe! Schönes Wochenende noch!!!