BG Nachprüfung MdE 20% - Was folgt nun?!

3 Antworten

Hoi.

Die Begriffe "vorläufig"  und "auf unbestimmte Zeit" beziehen sich eher auf verwaltungsrechtliche Sachen. Eine vorläufige Rente kann jederzeit geändert werden, die auf unbestimmte Zeit nur unter besonderen Umständen(z.B. nach §73 SGB VII).

§ 73 SGB VII Änderungen und Ende von Renten

 (3) Bei der Feststellung der Minderung der Erwerbsfähigkeit ist eine Änderung im Sinne des § 48 Abs. 1 des Zehnten Buches nur wesentlich, wenn sie mehr als 5 vom Hundert beträgt; bei Renten auf unbestimmte Zeit muß die Veränderung der Minderung der Erwerbsfähigkeit länger als drei Monate andauern.

Da die MdE auch weiterhin befürwortet wird, trotz Prüfung einer neuen Operation, kann hier ein Entzug der Rente wegen mangelnder Mitwirkung nicht erfolgen. Dazu ist der Ausgang und die Spätfolgen einer OP zu ungewiss.

Die Rente wird also erstmal laufen, evtl. alle drei Jahre wird eine Begutachtung erfolgen. Du kannst natürlich jederzeit wegen einer Verschlimmerung eine Neubegutachtung beantragen. 

Ciao Loki 

notnecessary 
Beitragsersteller
 22.03.2015, 20:04

Danke Dir, die Info ist wirklich Klasse! Wünsche Dir noch ein angenehmes RESTWochenende!

Da die MdE für eine unbestimmte Zeit festgelegt ist, wirst du also später mit weiteren Untersuchungen rechnen müssen. Das kann aber durchaus auch dazu führen, dass eine Verschlechterung des Zustands festgestellt wird. falls die MdE aber unter 20 % fällt, ist die Rente weg.

notnecessary 
Beitragsersteller
 22.03.2015, 14:25

Vielen lieben Dank, ich habe da evtl. Fehlinterpretiert was ich oftmals bereits gelesen habe. Dort hiess es meist, wenn die Rente auf unbestimmte Zeit bereits länger als 3 Jahre läuft und die darauffolgende Begutachtung eine Besserung (ohne Eingriff) ausschliesst (wäre ja laut dem Gutachten bei mir der Fall), wird die Rente auf unbestimmte Zeit in eine Rente auf Lebenszeit umgewandelt. 

Freut mich, dass ich so schnell eine Antwort erhalten habe! Schönes Wochenende noch!!!

DerHans  22.03.2015, 14:28
@notnecessary

Wenn die BG "vorschlägt" eine weitere Operation würde zu einer Verbesserung führen, kann sie auch die Rente einstellen, wenn du deiner Mitwirkungspflicht  nicht nachkommst.

notnecessary 
Beitragsersteller
 22.03.2015, 14:42
@DerHans

Ok, ich ging davon aus, da ich nun selbstständig bin, dass man mich nicht dazu drängen kann die OP wahrzunehmen, denn 3 Monate Krankenschein kann ich nicht einfach kompensieren ohne finanzielle Einbußen. 

Umgekehrt würde es für die BG ja auch erneut bedeuten, dass sie die Kosten für die OP, Gutachten, Ausfallkosten meines Einkommens etc. tragen müssten.

Naja, klingt aber natürlich logisch was Du sagst. Demnach sehen wir mal weiter... die werden mich wohl noch so einige Male in zum Gutachten einladen... Ich war damals aber selbst verwundert als ich die Rentenmitteilung erhielt, weil ich mich nie mit dem Thema BG Rente beschäftigt habe. 

DerHans  22.03.2015, 14:46
@notnecessary

Mir wurde die MdE nach 4 1/2 Jahren auf 10 % reduziert. Dann nach weiteren 20 Jahren hat die BG mich von sich aus, (ohne dass ich selbst einen neuen Antrag gestellt habe), wieder auf 20 % erhöht, weil sich inzwischen eine Arthrose heraus gebildet hat. Das war aber bereits damals im Gutachten festgestellt worden, dass damit zu rechnen sei.

jetzt wurde aber die MdE 20 % auf Dauer festgelegt, da ich mittlerweile 65 bin,

notnecessary 
Beitragsersteller
 22.03.2015, 17:20
@DerHans

War und ist aber in der Zwischenzeit auch mit permanenten Schreiben, Untersuchungen und Begutachtungen erst erfolgt? Heisst man muss immer schön zum Arzt, alles dokumentieren lassen und entsprechende Mitteilungen an die BG weiterreichen. Vor allem kommt ja dann die BG (bis auf Deinen Fall) nicht auf einen zu, sondern man muss die Prüfungen selbst immer wieder einfordern/verlangen?!

Na dann Prost Mahlzeit;) dann hab ich ja noch einige Spielereien und Späße von der BG zu erwarten.


Dank Dir!

DerHans  23.03.2015, 19:26
@notnecessary

Wenn du Geld haben willst, musst du auch die entsprechenden Untersuchungen über dich ergehen lassen. Du kannst ja auch verzichten, wenn dir das zu lästig ist.

Hallo,

es kann sein das die BG dich in eine Reha schickt. Dann ist Vorsicht geboten.Es könnte dann sein,das der Reha Doc die MdE herunter setzt.

Viele Grüße