BFD Anspruch
Ich bin SAZ 8 und derzeit in einer 3 jährigen Ausbildung.
Laut BFD habe ich nach den 3 Jahren keinen Anspruch mehr auf die BFD Bezüge für externe Maßnahmen. (nicht Lohn).
Ein freund,der die gleiche Ausbildung gemacht hat, nutze nun weiter den Topf für externe Maßnahmen. Für ihn ist ein anderer BFD zuständig.
Welcher BFD hat recht?
2 Antworten
Du kannst während deiner aktiven Dienstzeit 6386,25€ für externe Maßnahmen in Anspruch nehmen, dies ist jedoch eine Ermessensentscheidung des BFD, ob das bewilligt wird.
Zum Ende deiner Dienstzeit kannst du dich bis zu 15 Monate für eine Maßnahme vom Dienst befreien lassen und maximal 36 Monate lang bis zu 8515€ nutzen. Dies ist Geld und Zeit, welches dir rechtlich zusteht.
Es ist auch möglich, eine Maßnahmen aus beiden Töpfen zu finanzieren, also zunächst den Topf für dienstzeitbegleitende Maßnahmen anzugreifen und danach den 2. Topf. In diesem Fall fängt die 36 Monatsfrist natürlich auch erst an zu laufen, wenn das Geld aus dem 2. Topf angebrochen wird. Spätestens 36 Monate nach deinem DZE ist aber definitiv Schluss mit der Förderung.
Zwar nicht das was ich hören wollte (kann dann das Geld nach der Ausbildung nicht mehr nutzen) aber ich weiss nun bescheid.
Danke
Sie erhalten 36 Monate Übergangsgebührnisse durch die Bundeswehr.
http://www.dienstzeitende.de/bfd-anspruch-fuer-saz-8-saz-9.html
ansosnten mal direkt bei der zuständigen Stelle nachfragen - schriftlich - und einen rechtmittelfähigen Bescheid verlangen ....
Und auf der Seite steht ansonsten fast Wort für Wort das, was ich bereits geschrieben habe.
Wie schön das der Fragesteller hier NICHT nach den Übergangsgebührnissen gefragt hat