Bafög Anspruch auf 2. Ausbildung nach 1. abgebrochener Ausbildung?
Hallo, also ich bin derzeit aus persönlichen Gründen dabei meine Ausbildung zum Einzelhändler abzubrechen und für die neue Ausbildung nach München zu ziehen. Allerdings ist die Stadt nun mal sehr teuer und ich verdiene in dem Ausbildungsberuf nicht sonderlich viel. Habe ich Anspruch auf Bafög wenn ich meine 1. Ausbildung abgebrochen habe ? (Habe da noch bei meinen Eltern gewohnt und keinen Bafög beansprucht)
4 Antworten
Falls die die Ausbildung zum Kaufmann/frau im Einzelhandel meinst, dann ist diese nicht deine Erstausbildung im Sinne des Bafög. Wenn die nächste Ausbildung bafögförderungsfähig ist, dann hast du auf jeden Fall Anspruch drauf, denn voherige betriebliche Ausbildungen zählen beim Bafög nicht als Erstausbildung. Jedenfalls ist das mein Stand.
Falls die Ausbildung in München allerdings auch wieder betrieblich ist, steht dir BAB und nicht Bafög zu.
Nicht jede Ausbildung wird mit Bafög gefördert.
Studium und schulische Ausbildung werden mit Bafög gefördert.
Betriebliche Ausbildungen ggf. mit BAB (Berufsausbildungsbeihilfe).
Nur kann man, m.M.n., weder mit Bafög oder Azubi-Vergütung+BAB in München gut leben. Da musst du schon günstig wohnen.
Es sind immer noch die Eltern, die (auch) zum Unterhalt verpflichet sind. Nicht vergessen, U25 gibt es noch Kindergeld und das müssen die Eltern mind. als Unterhalt leisten.
Die Möglichkeit besteht ja, geh am besten mal zum Jobcenter die können dir genauere Informationen geben. Kommt auf mehrere Faktoren an ( Entfernung von Wohnort zur Arbeit, eigenes Einkommen, Einkommen der Eltern etc.)
Hey,
Wenn du bei deiner ersten Ausbildung kein Bafög bezogen hast ist das auf jeden Fall möglich. Es muss dennoch nicht heißen, dass du es beanspruchen kannst da es noch von anderen Faktoren abhängt. Geh am besten mal persönlich bei deinem Bafög Amt vorbei und lass dich von einer netten Dame beraten.