Ausbildung - Lohn kommt zu spät
Hallo, mache derzeit eine Ausbildung und hab schon ne eigene Wohnung / eigenes Auto etc. Ich habe allerdings das Problem, dass mein Lohn manchmal zu spät kommt, ich muss dann immer Mahngebühren etc bezahlen...
Kann man da irgendwelche Ansprüche beim Arbeitgeber geltend machen? Ist ja nicht so, dass ich als Azubi mal eben paar Tausend Euro Extra als Reserve aufm Konto habe..
9 Antworten
Du hast gem. § 18 (2) Berufsbildungsgesetz (BBiG) Anspruch darauf, dass der Betrieb bis zum letzten Arbeitstag des Monats deine Ausbildungsvergütung auf dein Girokonto bei einer Bank überweist.
Ich würde das beim Betriebsleiter/Lohnbüro zunächst schriftliche anmahnen und den Ausbildungsberater deiner Innung auf diesen Zustand hinweisen, der hier wirksam tätig werden kann.
HTH
G imager761
Laut Berufsbildungsgesetz ist die Ausbildungsvergütung für den laufenden Kalendermonat spätestens am letzten Arbeitstag des Monats zu zahlen. So sollte es auch in deinem Ausbildungsvertrag stehen.
Sprech deinen Ausbilder oder den in der Firma für die Ausbildung zuständigen Mitarbeiter oder den/die Jugend-und Ausbildungsvertreter/in auf diesen Punkt an.Wenn sich nichts ändert,geh direkt zum Arbeitgeber.
Abgesehen davon kannst du dich,wenn alle Gespräche keine Verbesserung bringen, an die für deine Ausbildung zuständige übergeordnete Stelle,je nach Beruf ist das die IHK oder HWK, wenden.Dort steht man dir mit Rat und Tat zur Verfügung.
Ihr Arbeitgeber verstößt gegen §18 Absatz 2 Berufsbildungsgesetz.
Es gilt, gemäß §18 Absatz 2 Berufsbildungsgesetz, dass die Vergütung für den laufenden Kalendermonat spätestens am letzten Arbeitstag des Monats zu zahlen ist.
Hier der Link zum Gesetz:
http://www.sidiblume.de/info-rom/allg/ausbildung/bbig_f.htm
Weisen Sie den Arbeitgeber mündlich, unter Bezugnahme auf §18 Absatz 2 Berufsbildungsgesetz, auf seine gesetzliche Verpflichtung hin und fordern ihn auf den Lohn spätestens am letzten Arbeitstag zu zahlen.
Kommt der Arbeitgeber der Aufforderung nicht nach, sollten Sie sich an die IHK oder die zuständige Innung wenden, damit diese Sie bei Ihrer berechtigten Forderung unterstützen.
Entsteht Ihnen aus dem gesetzeswidrigen Verhalten des Arbeitgebers ein Schaden und können Sie den Schaden nachweisen, sind Sie berechtigt vom Arbeitgeber Schadensersatz zu verlangen.
P. K.
was steht im Ausbildungsvertrag? Lohn bis zum ersten des Monats oder bis zum fünften oder dergleichen?? Oft hilft es schon, den Chef darauf anzusprechen. Im besten Falle entschuldigt er sich und gibt es an die Buchhaltung weiter. Ich meine,ist klar,daß dein Konto ins Minus rutscht,wenn alle deine Abbuchungen zum Ersten stattfinden. Oder versuche, deine Abbuchungen umzulegen auf den fünften oder zhnten des Monats.
Hey, dann musst du mal ins Lohnbüro gehen und mit denen reden. So geht das nämlich nicht! Du kannst aber auch deine Miete etc. später abbuchen lassen. Kannst in der Regel einfach mit deinem Vermieter usw.....besprechen!
LG