Personalausweis verloren - darf ich noch mit einer Begleitperson Auto fahren?
Hallo zusammen, da mir mein Personalausweis verloren gegangen ist und ich derzeit keinen Besitze, bzw. mir kein vorübergehender Personalausweis ausgestellt worden ist, wollte ich fragen ob ich bspw. meine Krankenkarte, Schülerausweis o.ä. zum ausweisen bzw. dann zum fahren verwenden kann.
PS: Im BF17 Schein steht drin: nur mit Lichtbildausweis
10 Antworten
Du hast doch den Führerschein, oder nicht?
Sehr vernünftig!
Der BF17 Schein ist nur gültig wenn ich mich mit einem amtlichen Lichtbildausweis ausweisen kann
Der BF17 Schein ist nur gültig wenn ich mich mit einem amtlichen Lichtbildausweis ausweisen kann
Dann ist deine Antwort doch klar...
Ja grundsätzlich braucht man ja keinen Ausweis zum Autofahren - in deinem Fall ist das aber anders.
Ausweise sind dann tatsächlich nur der Perso und der Reisepass. Schülerausweis, Krankenkassenkarten (und später auch der richtige Führerschein) sind keine Ausweisweispapiere.
Geh zur Gemeide bzw. Stadtverwaltung und schau ob du einen vorläufigen Perso bekommen kannst. Für unter 18 jährige geht das soweit ist weiß mehr oder weniger sofort.
Hallo ciccomanu,
schlimmstenfalls kann auf Dich laut bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog folgende schriftliche Verwarnung zukommen:
Tatbestandsnummer: 248130
Tatvorwurf: Sie führten die Prüfungsbescheinigung nicht mit bzw. händigten sie auf Verlangen nicht aus.
Ordnungswidrigkeit gem.: § 48a Abs. 3, § 75 FeV; § 24 StVG; 251 BKat
Verwarnungsgeld: 10,00 Euro
Punkte: Nein
Fahrverbot: Nein
Eintrag als A oder B - Verstoß: Nein
Aber es kommt halt auf den kontrollierenden Beamten an, ob er die Prüfungsbescheinigung auch ohne Personalausweis anerkennt.
Ein anderes Dokument, wie Beispielsweise die Krankenversicherungskarte mit Lichtbild muss nicht anerkannt werden, aber den meisten Polizisten geht es ja nur darum, dass sie überprüfen können, ob die Person die vor ihm steht auch die Person auf die die Prüfungsbescheinigung ausgestellt ist, identisch ist.
Schöne Grüße
TheeGrow
Vielen Dank für die Info!
Nein, die sind nicht amtlich.
Hallo.
Hol dir schnell einen Ausweis, und nimm die Quittung mit, und ruf bei der Führerscheinstelle an.
Aber lieber Frage ich nochmal "dumm" anstatt bspw. eine Verwarnung mit Bußgeld zu bekommen falls ich kontrolliert werde.