Dürfen sich Minderjährige auf den Fahrersitz setzen?

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Ein Minderjähriger ohne Fahrerlaubnis darf sogar den Motor starten ohne Etwas verbrochen zu haben (ausgenommen etwaige Umweltverschutzung oder Lärmbelästigung)!

In Deutschland jedenfalls darf man auf dem Fahrersitz sitzen und sogar wenn man in der Absicht loszufahren den Motor anlässt kann man nicht belangt werden wenn man nicht wirklich fährt! Erst wenn man fährt ist es "Führen eines Kraftfahrzeugs". Allerdings hält sich mittlerweile die Polizei nicht an diesen Unterschied wenn es um die benutzung eines Gerätes zur Telekommunikation geht, da reicht es dann auf wundersame Weise wenn der Motor läuft.

In Österreich kann dies anders sein. Ich weiss es nicht genau, hab aber schon öfter mitbekommen dass es da "Inbetriebnahme eines Kraftfahrzeugs" heisst. Somit der tatbestand erfüllt sei wenn nur die Zündung eingeschaltet wird.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
claushilbig  14.07.2019, 22:44
Allerdings hält sich mittlerweile die Polizei nicht an diesen Unterschied wenn es um die benutzung eines Gerätes zur Telekommunikation geht, da reicht es dann auf wundersame Weise wenn der Motor läuft.

Das entscheidet nicht die Polizei, das steht so in der StVO!

machhehniker  15.07.2019, 10:01
@claushilbig

Kann sogar sein, müsste den betr Absatz mal lesen.

claushilbig  15.07.2019, 20:39
@machhehniker

Das gilt übrigens nicht nur für "Geräte zur Telekommunikation", sondern z. B. auch für Game-Boys, Navis, Tablets usw.:

StVO § 23 Sonstige Pflichten von Fahrzeugführenden
...
(1a) Wer ein Fahrzeug führt, darf ein elektronisches Gerät, das der Kommunikation, Information oder Organisation dient oder zu dienen bestimmt ist, nur benutzen, wenn
1. hierfür das Gerät weder aufgenommen noch gehalten wird und
2. entweder
a) nur eine Sprachsteuerung und Vorlesefunktion genutzt wird oder
b) zur Bedienung und Nutzung des Gerätes nur eine kurze, den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen angepasste Blickzuwendung zum Gerät bei gleichzeitig entsprechender Blickabwendung vom Verkehrsgeschehen erfolgt oder erforderlich ist. ...
Geräte im Sinne des Satzes 1 sind auch Geräte der Unterhaltungselektronik oder Geräte zur Ortsbestimmung, insbesondere Mobiltelefone oder Autotelefone, Berührungsbildschirme, tragbare Flachrechner, Navigationsgeräte, Fernseher oder Abspielgeräte mit Videofunktion oder Audiorekorder.
(1b) Absatz 1a Satz 1 bis 3 gilt nicht für
1. ein stehendes Fahrzeug, im Falle eines Kraftfahrzeuges vorbehaltlich der Nummer 3 nur, wenn der Motor vollständig ausgeschaltet ist, ...

Also kurz: Die Benutzung solcher Geräte ist im Auto quasi grundsätzlich verboten, mit ein paar Ausnahmen - und eine der Ausnahmen ist eben der ausgeschaltete Motor. (Die andere wesentliche Ausnahme: das Gerät ist in einem Halter montiert und die Bedienung erfolgt über Sprachsteuerung oder mit nur einen kurzen "Klick".)

Na ja, da gibt es z.B. eine Regel, wenn ein Betrunkener am Steuer sitzt und schläft, ist es kein Problem.

Aber wenn in dieser Situation der Schlüssel steckt ist das Auto fahrbereit. Da gibt es Berichte, das in diesem Fall der Fahrer Probleme bekommen hat.

Aber da gibts noch etwas.

Mit dem heutzutage gängigen Schlüssellosen Systemen steckt kein Schlüssel mehr um fahrbereit zu sein.

Den kannst du in der Hosentasche haben...

Ich weiß nicht wie das dann beurteilt wird......(?)

Woher ich das weiß:Recherche
03beasthunter 
Beitragsersteller
 13.07.2019, 12:39

Müsste man nicht erst eine Strafe bekommen, wenn man etwas getan hat (wirklich fahren) und nicht, wenn man die Möglichkeit hat etwas zu tun (Zündschlüssel steckt drin)?

LugerP38  13.07.2019, 12:57
@03beasthunter

Würde ich auch sagen. Aber in dem Fall von alkoholisierten Autofahrer habe ich mehrmals entsprechende Gerichtsurteile gelesen.

Antitroll1234  13.07.2019, 13:04
@LugerP38

Da nenne mal Gerichtsurteile welche dies bestätigen.

Es muss schon Führen des Fahrzeuges vorliegen um diesen Tatbestand zu erfüllen.

machhehniker  13.07.2019, 13:25
@Antitroll1234

Es könnte sich um Österreich handeln, da tickt die Gesetzeslage wohl etwas anders. Da heisst es anscheinend "inbetriebnahme" eines Fahrzeugs, nicht "führen".

Ja, Ja, Ja..

Das eine ist "fahren" ( die Räder bewegen sich), das andere nicht!

Und auf Privatgelände darf man sogar damit fahren, egal wie alt man ist...

Na klar darf ein Minderjähriger sich auf den Fahrersitz setzen. Er fährt ja nicht...

Er darf auch den Schlüssel umdrehen um z.B. Radio zu hören.

Auf Privatgelände auf dem die Stvo nicht gilt darf er sogar fahren...

Ist es erlaubt, dass unter 18 Jährige sich auf den Fahrersitz setzen, wenn die Zündung nicht an ist? 

Gibt keine gesetzliche Einschränkung die dies verbietet.

An sich ist ja das Fahren ohne Führerschein 

Äh, nein ist es nicht.

Und darf man als Minderjähriger den Zündschlüssel so drehen, dass nur die Elektronik im Fahrzeug eingeschaltet wird 

Ja darf man.

Was man nicht darf, das Fahrzeug im öffentlichen Bereich zu führen.