Beziehung vorbei, Ex fordert rückwirkend Miete..Gibt keine persönlichen sachen raus?
Hallo, vielleicht kann mir hier jemand weiter helfen. Mein Ex und ich waren 2 Jahre zusammen, anfang April sind wir gemeinsam auf Wohnungssuche gegangen und wurden fündig. Da ich in der Ausbildung bin mit 260Euro im Monat hab ich ihm klar gesagt wir können zusammen ziehen aber das ich mich nicht an der Miete beteiligen kann. Für ihn war das ok. Im Mietvertrag wurde ich mit eingetragen aber unterschrieben habe ich ihn nicht. Mitte April war es dann soweit er ist in die Wohnung eingezogen, ich wollte dann an August mit nachziehen, da es bei mir vorher nicht ging aus beruflichen Gründen. Möbel habe ich so gut wie alle bezahlt, paar persönliche Sachen hatte ich auch schon da gelassen. Ich war beruflich eine Woche weg, in dieser Zeit hat er die Bombe platzen lassen das er mich betrogen hat und das er jetzt mit ihr zusammen ist. Als ich wieder zurück war um meine Sachen zuholen musste ich feststellen das er das Wohnungsschlos ausgetauscht hatte. Seit dem blockt er ab, hat mir hausverbot erteilt, droht, auch seine aktuelle Freundin, gibt nichts heraus und zu dem allen stellt er jetzt Rückwirkend Mietforderungen an mich. Bin ich Mitmieterin auch ohne Unterschrift? Darf ich die Wohnung betreten? Wie komme ich an meine Sachen? Kann er Miete Rückwirkend von mir fordern?
2 Antworten
1. Frage. Da du den Mietvertrag nicht unterschreiben hast, bist du nicht Mieterin geworden. Er muss die Miete an den Vermieter bezahlen. Der Vermieter kann von dir nichts verlangen. (macht er ja auch nicht)
2. Frage. Du darfst die Wohnung nicht betreten. Denn du bist ja nicht eingezogen. Er ist Inhaber des Hausrechts und darf bestimmen, wer die Wohnung betritt. Wenn du gegen seinen Willen die Wohnung betrittst, machst du dich strafbar wegen Hausfriedensbruchs.
3. Frage. An deine Sachen kommst du, indem du ihn aufforderst, sie heraus zu geben. Du kannst ihm eine Frist setzen. Es sind deine Sachen. Andernfalls kannst du (am Besten mit Anwalt) zum Amtsgericht und ihn auf Herausgabe verklagen. Die Kosten (auch deinen Anwalt) muss der Verlierer des Prozesses, also er, bezahlen. Außerdem ist es möglich, gegen ihn eine Strafanzeige wegen Unterschlagung /Diebstahl zu erstatten. (Du hast einen Anspruch auf Prozesskostenhilfe, Antrag gibt's beim Amtsgericht)
4. Frage. Er kann keine Miete rückwirkend fordern. Du hast mit ihm keinen Mietvertrag abgeschlossen. Dass du da hättest wohnen können, war aus "Gefälligkeit", ihr ward ja befreundet. Außerdem habt ihr das ja auch so besprochen, dass du dich nicht an der Miete beteiligen kannst. (Wenn er versucht, das einzuklagen, wird er schlechte Karten vor Gericht haben. Denn er kann nicht beweisen, dass es eine Vereinbarung gegeben hat, die Miete mitzuzahlen.)
Ich hoffe, ich konnte Dir ein bisschen weiter helfen und wünsche Dir viel Glück!
Es gibt ja einen schriftlichen Mietvertrag, ohne deine Unterschrift.
Einen mündlichen Mietvertrag könnte man evtl. zwischen dir und deinem Ex-Freund konstruieren, aber du bist ja nicht eingezogen, hast ja nie eine Miete gezahlt, wie will man da ein Mietverhältnis begründen?
Du bist noch in Ausbildung? Wahrscheinlich wird die Rechtschutzversicherung deiner Eltern dich weiterhin einbeziehen.
Fordere schriftlich einenTermin zur Herausgabe deiner Sachen, gib ggf. einen Zeitraum vor, der dir/euch passen würde, gib an das du ggf. einen Anwalt mit der Abwicklung beauftragen wirst (und mach es dann auch).
Soll er seine "Mietforderungen" im Gegenzug doch geltend machen.
Als ich wieder zurück war um meine Sachen zuholen musste ich feststellen das er das Wohnungsschlos ausgetauscht hatte.
Das darf er, denn Du bist bzw. warst nicht Mieter.
Seit dem blockt er ab, hat mir hausverbot erteilt, droht, auch seine aktuelle Freundin, gibt nichts heraus
Auch das Recht hat er.
und zu dem allen stellt er jetzt Rückwirkend Mietforderungen an mich.
Da irrt er, er hat weder etwas schriftliches noch kann er etwas mündliches beweisen. Er hat Dich da wohnen lassen.
Bin ich Mitmieterin auch ohne Unterschrift?
Nein, bist Du nicht.
Darf ich die Wohnung betreten?
Nein.
Wie komme ich an meine Sachen?
Schriftlich per Einwurfeinschreiben einen Termin zur Herausgabe Deiner Sachen fordern mit genauer Fristsetzung.
Danach Anzeige bei der Polizei erstatten und Anwalt einschalten.
LG
johnnymcmuff
Hallo, ersrmal Danke für die Anwort.
Meine Eltern haben eine Rechtschutzversicherung, dort kann man sich auch bei einer Hotline von Anwälten eine Erstauskunft einholen.
Habe eben mit einer etwas unfreundlichen Anwältin telefoniert, die meinte das es keiner Unterschrift bedarf das ein Mietvertrag auch mündlich abgeschlossen werden kann. Klar haben wir beim Vermieter geäußert das wir zusammen einziehen wollen.
Bin so verunsichert da jeder etwas anderes sagt.