Ist es rechtlich in Ordnung jede Woche einen Tag von der Spätschicht am nächsten Tag in die Frühschicht zu wechseln?
Ich 20 Muss heute von 14-20 Uhr arbeiten komme aber immer erst so um 20.15 raus. Habe etwa eine Stunde Fahrzeit bin somit vor Viertel nach 9 nicht zuhause. Und muss nächsten Tag um 8 Uhr wieder Anfangen. Sodass ich bereits um 6 Uhr morgens aufstehen muss.?
Ist dies rechtlich Ok?
5 Antworten
Gem. § 5 Abs. 1 ArbZG muss die Ruhezeit zwischen 2 Schichten mindestens 11 Stunden betragen. Das ist aber auch der Fall, wenn die Schicht um 20:15 Uhr endet und die neue dann um 08:00 Uhr beginnt.
EDIT: Och, so viele richtige Antworten in so kurzer Zeit. Da haette ich mir meine ja auch sparen koennen.
sieht so aus, als ob nicht nur du arbeiten gehst :-)
als schichtarbeiter weiß man sowas aber.
ja. 11 Stunden Abstand reichen
Elf Stunden müssen zwischen Feierabend und dem nächsten Arbeitsbeginn des Arbeitnehmers liegen, und zwar ohne Unterbrechung. Das sieht das Arbeitszeitgesetz (ArbG) in § 5 Abs. 1 ArbZG vor.
Da Anfahrtszeit nicht gelten (sondern als Freizeit) werden hier die 11 Stunden eingehalten und somit ist das rechtlich ok ja .. Trotzdem würde ich die Schoten nicht mitmachen, weil das irgendwann auf den Kreislauf geht, da du immer diesen sehr kurzen Wechsel hast.
ist rechtens. 11 stunden müssen zwischen arbeitsende und arbeitsbeginn liegen. wieviel zeit du dann rumkurvst um nach hause zu kommen, interessiert niemanden.