Muss die ARGE bei ( angeblich ) zu hohen Heizkosten eine Einzelfallprüfung vor Ort durchführen?
Das Jobcenter beruft sich seit Jahren auf irgendwelche Heizkostenspiegel, allerdings geben diese keine Höchstgrenzen vor bei Heizen mit Holz. Der Zustand der Unterkunft ( Fenster 40 Jahre alt, Heizkessel Bj. 1979, keine Dämmung usw.) wird ignoriert...
5 Antworten
Gegen den Bescheid fristgerecht einen schriftlichen Widerspruch einlegen, darin alles ausführlich noch einmal erklären und um eine Prüfung vor Ort bitten, sollte kein Widerspruch mehr möglich sein, dann stelle einen Überprüfungsantrag nach § 44 SGB - X, dazu findest du im Internet auch Musterschreiben, notfalls vor dem Sozialgericht klagen !
Berufungsurteil des LSG Potsdam (mein Verfahren) liegt vor in dem das LSG der Arge erklärt das die Zahlung einer Heizkostenpauschale rechtswidrig ist. Leider kein Grundsatzurteil :-(
Wenn das Gericht in Ihren Fall ein Urteil gesprochen hat, dann ist das, sobald rechtskäftig natürlich auch verbindlich und vollstreckbar. Legt das Urteil eine zu zahlende Summe fest, gibt es nichts mehr zu entscheiden und die Arge hat zu zahlen. Es ist zwar recht ungewöhnlich, aber durchaus möglich, das von der Arge geschuldete Geld durch einen Gerichtsvollzieher einzutreiben.
Bundessozialgericht, Urteil vom 02.07.2009 - B 14 AS 36/08 R
Darin urteilte das Gericht, dass die tatsächlichen Heizkosten übernommen werden müssen und nicht pauschal. Ferner urteilte es, dass auch der Wohnstandard berücksichtigt werden muss. Hart ausgedrückt: Wenn du ein einer Bruchbude wohnst, fallen natürlich höhere Heizkosten an die übernommen werden.
Normalerweise verlangt aber dann das Jobcenter, dass man umzieht, da du aber Eigentümer der Wohnung bist keinen passenden Käufer finden wirst, dürfte ihr ein Umzug schwer anzuordnen sein.
Lege Widerruf ein, weise auf meine Antwort hin und wenn sie das Jobcenter immer noch querlegt: Anwalt für Sozialrecht und Klage.
Wenn das exakt dokumentiert ist, dann ist ein Härtefall gegeben. Ich kann nix dafür - was soll ich machen? Der Vermieter renoviert nicht und ich kann ihn schlecht dazu ZWINGEN...!?
Ich habe auch mal genau dokumentiert... Badezimmer 14,9°C - Wohnzimmer 17,8°C usw.
Ich bilde mir die Kälte doch nicht ein!?
Hallo
Wie eben erwähnt ist das LEIDER meine Hütte :-(
Die Spiegel sind Maßgebend für die Berechnung.
Die Mängel, die du hier aufführst, sind bauliche Mängel. Um die Heizkosten zu senken, muss der Eigentümer diese abstellen.
Dafür ist aber die ARGE nicht da.
Hallo
Bedauerlicherweise bin ich der Eigentümer und kann von ALG 2 leider weder neue Fenster einbauen noch eine Heizung kaufen...
Dann verkaufen und in eine Mietwohnung ziehen. Da hast du es dann warm
Hier in dem Dorf stehen Häuser seit 10 Jahren zum Verkauf. Immer noch ohne Käufer und in besserem Zustand. So sieht es aus...
Nunja, in eine Mietwohnung kann man auch ohne das Haus zu verkaufen ziehen...
Aber eine Einzelfallprüfung sollte dir schon zustehen - Notfalls hol dir einen Beratungshilfeschein und geh zum Anwalt.
Hallo
Klasse Beitrag ! Und von der üppigen Grundsicherung bestreite ich dann so nebenbei alle Kosten wie Versicherung, Grundsteuer usw. die auch für ein leerstehendes Haus anfallen. Oder ?
Ne, aber von dem üppigen Sarkasmus...
wenn sie wollen,und es machen problem ist der alte Heizkessel der dürfte nach ENEV eh nicht mehr betrieben werden
Hallo
Ich weiß das der Kessel nicht mehr betrieben werden dürfte, Schorni ist sehr kulant… Allerdings hat er schon mehrfach !!! die Sperrung der Anlage angedroht. Arge weiß das auch seit Jahren-ist denen egal :-(
seih froh das du ein kulanter schorni hast meiner ist sau streng der macht nicht lange rum und gibt den Mängelbericht beim2 mal gleich an die Kreisbehörde weiter
Hallo
" Antrag auf einzelfallbezogene Angemessenheitsprüfung der Heizkosten " wurde schon mindestens 10 x gestellt ! Die machen es einfach nicht...:-(
Berufungsurteil des LSG Potsdam (mein Verfahren) liegt vor in dem das LSG der Arge erklärt das die Zahlung einer Heizkostenpauschale rechtswidrig ist. Leider kein Grundsatzurteil :-(