Bewilligungszeitraum / Jobcenter/ abmelden?
Hallo alle zusammen,
Ich möchte mich vom Jobcenter abmelden , da ich sonst psychisch kaputt gehe. Es ist rechtlich erlaubt mich ohne Grund abzumelden. Ich habe auch keinen neuen Job ich werde einfach nach Nebenjobs suchen. Hauptsache ich bin erstmal weg vom Jobcenter, weil ich mit den Nerven wirklich am Ende bin.
- Kann ich mich während der Bewilligunszeitraum abmelden?
- Ich hatte ein Eingliederungsvereinbarung ( das mein Führerschein bezahlt wird) der ist aber schon über ein Monat abgelaufen und das Geld ist komplett an die Fahrschule überwiesen worden.
- Können die mir irgendwas anhängen? Ich bin schon so weit das ich angst habe und paranoid bin.
Vielen Dank im Voraus
Liebe Grüße
Kevin
5 Antworten
- Kannst du jeder Zeit machen, musst du nur schriftlich ans Jobcenter schicken, kannst im Internet mal eingeben ,, Freiwilliger Verzicht § 46 SGB - l " , da kannst du es auch nochmal nachlesen.
- Wenn du Pech hast zahlst du das Geld ans Jobcenter zurück, denn irgendeine Voraussetzung wurde doch in deiner EGV - sicher festgehalten, man zahlt dir ja nicht umsonst deinen Führerschein.
- Außer das du das Geld für den Führerschein evtl.zurückzahlen musst könnte auch noch eine Rückzahlung von laufenden ALG - 2 Leistungen auf dich zukommen, deshalb solltest du deinen Verzicht so beim Jobcenter einreichen, dass sie genug Zeit haben um die Zahlung einzustellen.
Sicher hat das Jobcenter das Geld für die Fahrschule gezahlt, aber sicher nur unter einer oder mehreren Bedingungen und wenn du diese nicht erfüllst möchte man dieses Geld sicher zurück, ist bei zu Unrecht bezogen Leistungen ja auch so, wenn man z.B. durch einen Job eine monatliche Aufstockung bekommt und durch ein höheres Einkommen eine Überzahlung eingetreten wäre.
Dann möchte das Jobcenter diese zu Unrecht bezogenen Leistungen auch wieder, da fragt keiner ob man Geld hat oder nicht, dann würde es halt im weiteren Leistungsbezug in monatlichen Raten von den laufenden Leistungen abgezogen.
Vielen lieben Dank für die ausfürliche Antwort. Eine Frage hätte ich noch: In der EVG steht auf dem Titelblatt: Gültig bis auf weiteres aber im Punkt Ziele steht , Erwerb des Führerschein in 6 Monaten. Die 6 Monate sind rum, Aber was gilt nun?
Vielen vielen Dank
Beides, die EGV - bleibt bis auf weiteres gültig, ist bei mir auch so, meine EGV - wurde schon 2 Jahre lang nicht berändert.
Sorry verändert
Vielen Dank für die Antwort.
Also verstehe ich das Richtig. Das Geld was sie diesen Monat überwiesen haben, müsste ich dann quasi dann zurück zahlen? Oder die ganzen Monate :s ?
Nein nicht die ganzen Monate und wenn du deinen freiwilligen Verzicht z.B. ab 01.02.2019 angibst, dann musst du deine Leistungen für Januar 2019 auch nicht zurückzahlen.
Nur wenn du jetzt angenommen ab dem 01.02.2019 auf Leistungen verzichten würdest, könnte es passieren das deine laufenden Leistungen für Februar nicht mehr gestoppt werden können und somit dann eine Überzahlung eintreten würde, weil du ja ab Februar kein Geld mehr haben wolltest.
Denn die laufenden Leistungen werden jeden Monat um den 20. herum zur Auszahlung angewiesen und dann kann man das ganze nicht mehr stoppen und es würde von dir zurückgefordert.
Man weiß ja nicht wie lange dein Antrag dann nach Eingang beim Jobcenter liegen würde bis er bearbeitet wird.
du kannst dich jederzeit abmelden. solange du genügend einkommen hast um dich anderweitig zu finanzieren.
wenn du die maßnahme nicht beendet hast für den führerschein, dann kann es sein, dass das geld vom jc zurückgefordert wird.
Wenn du arbeitslos bist dann bleib da angemeldet... Da kriegst du dein Geld, also warum abmelden?
Ich suche nach einem Nebenjob und werde mich selbständig weiter bewerben. Aber dies war nicht meine Frage :S
Du kannst dich jederzeit abmelden, niemand wird gezwungen Geld zu nehmen. Sag denen einfach Bescheid (schriftlich)
Wovon willst du dann Miete zahlen ?
Such dir einen Vollzeitjob . Dan brauchst du keine Stütze mehr vom Staat.
Wohne erstmal bei meiner Oma.
Zu 1. Ja.
Zu 2. Das Geld wirst Du möglicherweise zurückzahlen müssen.
Zu 3. Nein.
Mit wurde gesagt ich muss das Geld nur zurückzahlen wenn ich die Fahrschule abbreche oder von der Fahrschule rausfliege. in der Vertrag ist nebenbei abgelaufen. Kann aber sein das du Recht hast und die das Geld verlangen.
Dann frage besser noch mal nach.
Aber was ich nicht verstehe, das Geld für die Fahrschule ist bezahlt, wie können düe Geld von mir wollen, wenn ich kein Geld habe ?