Bewerbung im öffentlichen Dienst mit Behinderung, bzw Gleichstellung, Absage nach Vorstellungsgespräch - Was meint ihr?
Ich habe mich im öffentlichen Dienst beworben und habe trotz Gleichstellung nach dem Schwerbehindertengesetz( GdB 40) eine Absage erhalten. Diese war zudem auch noch unbegründet. Jetzt sagte man mir ich solle dies nicht auf sich beruhen lassen, da das Gesetz auf meiner Seite ist. Ich habe mich natürlich mit diesem Gesetz befasst ( § 81 Abs.1 Satz9 SGB) und ersehe da tatsächlich Möglichkeiten diese Absage nicht hinnehmen zu müssen. Was meint ihr? Soll ich die Begründung bzw auch die Überdenkung der Entscheidung, da es ja auch weitere Möglichkeiten geben könnte wenn die Beschäftigungsquote es hergibt, zu fordern ?
7 Antworten
Hallo Schnukkelchen,
um hier eine Antwort geben zu können, fehlen mir viele Informationen.
1. welche Behinderung liegt bei dir vor ?
2. für welche Tätigkeit hast Du dich bei welcher Behörde beworben ?
Allerdings hat die Behörde jederzeit die Möglichkeit deine Bewerbung abzulehnen wenn z.B. folgende Gründe vorliegen:
A) wenn Du auf Grund deiner Schwerbehinderung diese Tätigkeit überhaupt nicht ausüben kannst.
B) wenn Du die Voraussetzungen nicht erfüllst, wie z.B. das erforderliche Studium nicht vorliegt.
Allerdings dürfen wir auch nicht die Anwendungsleitlinien zur Integration und Betreuung schwerbehinderter Menschen im öffentlichen Dienst außer acht lassen - denn hieraus kannst du entnehmen, wann der ÖD z.B. Schwerbehinderte berücksichtigen muss, oder auch nicht.
Diese Anwendungsleitlinien kannst Du dir z.B. für das Land Rheinland-Pfalz hier downloaden.
http://www.bpr-bbs.de/downloads.html
Gruß Apolon
Natürlich kannst Du gegen diese Absage vorgehen und (gemäß gesetzlichen Vorgaben) fordern, diese Entscheidung zu überdenken. Doch welchen (langfristigen) Sinn soll dies haben? Selbst wenn Du gegen diese Entscheidung Einspruch erhebst und Du (tatsächlich) eingestellt werden solltest, was bewirkt dies bei einer (möglichen) Einstellung? Du stehst bei den Verantwortlichen unter Beobachtung (zum Beispiel innerhalb der Probezeit), weil Du auf Dein Recht pochst. Und das wirkt sich letztendlich nie gut aus!
P.S.: Ich habe selbst einen GdB von 40 und spreche aus Erfahrung!
Hallo, könntest du mir einen Rat geben und zwar hab ich eine Stelle bei einer Vereinigung Körperschaft des öffentlichen Rechts gefunden, wo ich viele geforderten Sachen erfülle. Es geht hierbei um eine Sachbearbeiterinstellle. Ich bin derzeit aber hin und hergerissen, ob ich meine Gleichstellung überhaupt erwähnen sollte. In der Stellenbeschreibung stand folgendes "Schwerbehinderte und gleichgestellte Bewerbende werden bei gleicher Qualifikation bevorzugt berücksichtigt" ist das eine leere Floskel gerad von einer Körperschaft des öffentlichen Rechts, die einen nur vor Klagen und vor Abgaben schützen soll oder wie soll ich das einordnen . Ich bin wirklich verzweifelt, auf der einen Seite möchte ich schon dass die Wissen dass kein Kerngesunder Mensch bin auf der andere Seite möchte ich die Stelle unbedingt haben und könnte die auch ohne Probleme ausführen, aber wenn es mir irgendeinen Vorteil bringt auch schon erwähnen wollen.
wenigsten ein user, der sich die Mühe macht punktgenau zu antworten und nicht einfach mit vernichtenden laienjuristischen Grundsatzurteilen die Fragestellerin niedermacht. DaumenHoch! Aber was kann es schaden, bei ner Ablehnung in so einem Fall noch mal nachzuhaken? Man muss sich wehren, nicht kuschen vor jedem bürokratischen Peitschenknall, schon gar nicht als Behinderter, oder ? :)
Diese war zudem auch noch unbegründet.
Man sucht einen Mitarbeiter und entscheidet sich für den am besten geeigneten - das wird auch durch das Gleichstellungsgesetz nicht ausgehebelt.
Du warst also erste Wahl und bist wegen deiner Behinderung abgelehnt worden - wenn du das beweisen könntest, hättest du gute Karten.
Was hat man dir denn als Begründung geschrieben, was unbegründet war?
Oder meinst du: "nicht begründet"?
Das muss man auch nicht. Wenn der AG meint, dass Bewerber A bei gleicher Ausbildung besser "passt" als Bewerber B, dann steht es ihm frei, sich für A zu entscheiden.
Ich denke, du verallgemeinerst ein bisschen zu viel.
Und um einen echten Rat zu geben, fehlen uns einfach einige Angaben.
Ich nenne dir mal ein Beispiel:
Beispiel 1:
Behörde ABC hält sich an Quote für Mitarbeitern mit Behinderung. Bei Ausschreibungen wird dies berücksichtigt (z.Bsp. Ausbildungsplätze).
Wenn jetzt Amt ABCx als Unterbehörde eine Stelle ausschreibt und zudem noch in einem Gebäude residiert, welches für (nehmen wir mal) Gehbehinderte einige Schwierigkeiten birgt, dann können sie im speziellen Fall auch genau deswegen ablehnen - weil sie in ein uraltes Gebäude wegen einer MA nicht extra einen Lift einbauen können.
Beispiel 2
Ein Bekannter (gut eingestellter Epileptiker), hat als Hauswart eine Stelle nicht bekommen, obwohl er sogar der einzige Bewerber war.
Die Begründung, er dürfe bestimmte Dinge nicht (arbeiten auf der Leiter, arbeiten an elekt. Maschinen, wenn er allein ist) und diese könne diese kleine Hausverwaltung nicht durch andere Arbeitskräfte absichern, da nur 2 angestellte Hauswarte, hat vor Gericht völlig ausgereicht. Das Gesetz kann keinen AG zwingen, Sicherheitsbestimmungen auszuhebeln oder betriebliche Abläufe kostenintensiv umzuorganisieren.
Das größere Problem sehe ich aber darin:
wie willst du beweisen, dass du als ein(e) Bewerber(in) von zig genau diejenige bist, welche am besten geeignet ist? Den Beweis müsstest du nämlich führen und dafür müsstest du wissen, wie "passend" die anderen Bewerber alle waren.
Außerdem ist bei einer Einrichtung des öffentlichen Dienstes eigentlich auch ein Gleichstellungsbeauftragter in solche Bewerbungsverfahren involviert, ich denke mal, es wird eine Begründung geben, warum ein anderer Bewerber besser geeignet ist.
Diese Bedenken wird dir ein Anwalt aber auch sagen, wenn du nichts weiter zu bieten hast als deine Ansicht, du hättest die gleiche Eignung wie der ausgewählte Bewerber.
Wenn du jetzt glaubst, ich hätte ein Problem mit behinderten Menschen - mein Sohn hat einen Gdb von 80 und arbeitet in einer Buchbinderei.
Ein wenig kenne ich mich also in der Thematik aus.
Hallo Esther kannst du mir in der Hinsicht Tipps geben und zwar bin ich mich gerad am bewerben in einer Stelle stand folgendes "Schwerbehinderte und gleichgestellte Bewerbende werden bei gleicher Qualifikation bevorzugt berücksichtigt" heißt nun wirklich dass sie bevorzugt auch solche einstellen würden, wenn die Person die gewünschten Qualifikationen mitbringt oder ist das nur eine Sache der Formalität um Klagen oder Strafen zu umgehen.
hallo Schnukkelchen, du wendest dich mit einer Beschwerde an der Personalrat der Dienstsstelle, wo du dich beworben hattest. Bittest um einen Gesprächstermin und bringst deine ganzen Unterlagen mit. Wenn der PR was taugt, setzt er sich für dich ein. Wenn nicht, wendest du dich an die Stelle der Gewerkschaft VERDI in deiner Gegend.
sehr hilfreich, für die Fragestellerin, deine apodiktische Erklärung Ex Cathedra, nicht wahr? Si tacuisses, philosophus mansisses. So biste bloss irgend was unnötiges wie n Kropf, Herr Haberecht.
det sin eure feuchte Wunschträume, dass in Deutschland keene Gewerkschaft und keene gewerkschaftlich Organisierten mehr wat für ihre Interessen tun können.
Vielen Dank, das werde ich auch machen. Habe ich bereits in Betracht gezogen. Auch bin ich in der Gewerkschaft und werde die hinzuziehen
und wieso solltest du eine Zusage bekommen? Du hast keinen Anspruch darauf.
@webya
Recht hast du - das Gesetz sagt ja nicht, dass Behinderte immer vorzuziehen sind. Sie dürfen lediglich nicht wegen ihrer Behinderung im Bewerbungsverfahren schlechter gestellt sein.
Das begründet KEINEN Anspruch und schließt die Zulässigkeit einer Ablehnung mit ein.
Natürlich darf der öffentliche Dienst dir absagen. Wenn sie andere Bewerber für geeigneter halten. Nur die Schwerbehinderung ist keine voraussetzung für den Ausbildungsplatz. Wie kommst du darauf?.
richtig. Schwerbehinderte werden NUR bei gleicher Eignung oder wenn sie Besten im Gespräch sind bevorzugt eingestellt.
Seit wann hat ein Betriebsfremder bzw. Außenstehender Zugriff auf den Personalrat, um dort seine externe Bewerbung durchzusetzen? Der Dienstherr, d.h. der öffentliche Arbeitgeber hat zwar den Personalrat am Einstellungsverfahren zu beteiligen und die Ablehnung des einen oder anderen Bewerbers zu begründen, aber der Bewerber hast mit dem Personalrat nicht das geringste zu schaffen.
Ebensowenig kann die Bsirske-Truppe Einfluß nehmen.