Toilettennutzung?
Hallo, arbeite seit kurzem in einem Hotel. Wir haben Toiletten in der Lobby die zur Nutzung für Hotelgäste dienen. Meine Direktorin sagte mir, dass Sie in der Vergangenheit von außen kommenden Nichtgästen gestattet hat die Toilette zu nutzen. Allerdings ist Ihr mehrfach aufgefallen das die Menschen da unten entweder quasi fast schon „duschen“ weil alles nass gemacht wird geschweige denn alles bepinkeln oder auch andere Fäkalien sich auf dem Boden befinden. Daher hat Sie grundsätzlich ein Verbot aufgestellt für die Nutzung der Toiletten von „Nichtgästen“
Täglich kommt es vor das Menschen sagen das es wohl ein Gesetz gibt das man Menschen auf Toilette lassen muss in einem öffentlich zugänglichen Gebäude wie zb unser Hotel. Stimmt das? Oder kann meine Chefin sich auf Ihr Hausrecht beruhen?
6 Antworten
Meines Wissens nach muss sie die Leute nicht auf die Toiletten lassen.
Nur weil eine Toilette sich in einem für die Öffentlichkeit zugänglichen Bereich befindet, wird sie dadurch nicht zu einer öffentlichen Toilette.
Keine öffentliche Toilette, kein Recht zum Besuch.
Und es gibt auch kein Gesetz das etwas anderes sagt.
Die Verrichtung einer Notdurft (Toilettengang) ist in keinem Gesetz klar geregelt. Öffentliche Gebäude (Rathaus, Bürgerhaus, Kirche), haben in der Regel Toiletten, welche auch für Personen, die die Ämter des Gebäudes aufsuchen, benutzt werden können. Sind Sie nur Besucher dieser öffentlichen Gebäude und Sie keinen triftigen Grund, warum sie dieses Amt, Gebäude, Kirche, etc. besuchen, haben Sie keinen Anspruch diese Toiletten zu benutzen.
Ein Hotel ist kein öffentliches Gebäude. also kann deine Chefin es auch verweigern.
In erster Linie gilt das Hausrecht des Gastgebers. Er ist nicht verpflichtet, Passanten einen kostenfreien Zutritt zu seinen Waschräumen zu gewähren. Ob ein Gastronom von seinen Gästen eine Gebühr zur Nutzung der Toiletten verlangen kann, ist länderspezifisch geregelt. Während es Gastronomen in Nordrhein-Westfalen beispielsweise frei steht, eine Gebühr für seine Gäste zu erheben, so ist dies in Niedersachsen verboten.
quelle. Gastgewerbe.magazin