Toilettennutzung?

6 Antworten

Meines Wissens nach muss sie die Leute nicht auf die Toiletten lassen.

Nur weil eine Toilette sich in einem für die Öffentlichkeit zugänglichen Bereich befindet, wird sie dadurch nicht zu einer öffentlichen Toilette.

Keine öffentliche Toilette, kein Recht zum Besuch.

Und es gibt auch kein Gesetz das etwas anderes sagt.

Die Verrichtung einer Notdurft (Toilettengang) ist in keinem Gesetz klar geregelt. Öffentliche Gebäude (Rathaus, Bürgerhaus, Kirche), haben in der Regel Toiletten, welche auch für Personen, die die Ämter des Gebäudes aufsuchen, benutzt werden können. Sind Sie nur Besucher dieser öffentlichen Gebäude und Sie keinen triftigen Grund, warum sie dieses Amt, Gebäude, Kirche, etc. besuchen, haben Sie keinen Anspruch diese Toiletten zu benutzen.

Ein Hotel ist kein öffentliches Gebäude. also kann deine Chefin es auch verweigern.

In erster Linie gilt das Hausrecht des Gastgebers. Er ist nicht verpflichtet, Passanten einen kostenfreien Zutritt zu seinen Waschräumen zu gewähren. Ob ein Gastronom von seinen Gästen eine Gebühr zur Nutzung der Toiletten verlangen kann, ist länderspezifisch geregelt. Während es Gastronomen in Nordrhein-Westfalen beispielsweise frei steht, eine Gebühr für seine Gäste zu erheben, so ist dies in Niedersachsen verboten.

quelle. Gastgewerbe.magazin