Beweismittel vor Gericht zurück halten?
Darf man ein Video, das die Falschaussage eines Zeugen beweist, zurück halten, den Zeugen vereidigen lassen, und erst danach das Beweisvideo präsentieren. Oder müssen alle Beweismittel von Anfang an vorgelegt werden?
6 Antworten
Hi,
nein, natürlich nicht.
Das vorsätzliche zurückhalten von Beweismittel steht unter Strafe. § 295 StGB.
Das trifft auch in deinem geschilderten Fall zu.
Naja, man darf eben nicht alles vorbehaltlos glauben, was dir Google ausspuckt!
Bundesgesetze
§ 295 StGB
Aktuelle Fassung In Kraft seit 1.1.2016
Unterdrückung eines Beweismittels
https://360.lexisnexis.at/d/rechtsnorm-ris/295_stgb/L-10002296-P295
Der Fragesteller hat aber nichts davon geschrieben, dass die Angelegenheit sich in Österreich abspielt.
Endlich mal eine klar Aussage. Danke.
Natürlich darf man das. Ein Angeklagter hat grundsätzlich das Recht nichts zu sagen. Wird er aber vereidigt und sagt dennoch etwas, dann muss es dir Wahrheit sein. Wenn er so blöd ist und dann lügt ist es sein Problem und er muss die Konsequenzen tragen. Das ist auch gut so.
Ähm ein Angeklagter hat das Recht zu lügen. Er kann gar nicht vereidigt werden.
Du hast ja so was von Recht. Für mich ist nun Bettzeit, das Denken ist nicht mehr möglich. GUte Nacht und Danke
Nicht der Angeklagte macht eine Falschaussage, sondern sein Zeuge.
Die Frage ist auch nicht, was ihm droht, das ist ja klar.
Die Frage ist, ob man Beweismittel zurückhalten darf.
Das kommt nur darauf an. Wenn der Zeuge sich mit dem Beweismittel selbst belastet, dann darf er das. In Deutschland ist man nicht verplichtet sich selbst zu belasten. Ein Zeugnisverweigerungsrecht hat man auch wenn man mit dem/der Angeklagten verwandt oder verschwägert ist. Trifft dies alles nicht zu so ist der Zeuge verpflichtet die Wahrheit zu sagen. Macht er das nicht oder man hat das Gefühl, dass er lügt kann man ihn auf Antrag vereidigen lassen. Lügt er dann immer noch und man kann es ihm belegen wird es eng für ihn.
Wie eng kannst du hier nachlesen.
https://www.juraforum.de/gesetze/stgb/154-meineid
Ich hoffe dass deine Frage damit beantwort ist.
Nein nochmal, es geht nicht um die Aussage von wem auch immer. Vergiss die Aussage.
Die Frage ist, ob ich Beweismittel zurückhalten darf bis zu einem späteren Zeitpunkt nach einer Aussage, oder ob ich ein Video gleich von Anfang an vorlegen muss.
Wenn du in den Zeugenstand gerufen wirst hast du die Wahrheit zu sagen und die Rückhaltung von Beweismitteln ist nicht satthaft.
Wir beide reden voll aneinander vorbei. Ich selbst nehme gar nicht teil an der Verhandlung.
Ich besitze ein Video, was ich aber nur im Notfall rausrücken will. Wenn der Zeuge gegen seinen Freund richtig aussagt, hat es sich erledigt. Wenn er aber falsch zugunsten seines Kumpels aussagt, dann zeige ich das Video was seine Aussage widerlegt.
Welchen Teil davon verstehst du nicht?
Ich habe alles verstanden. Wenn Du Zeuge bist hast du die Wahrheit zu sagen. Wenn du kein Zeuge bist musst du auch nichst sagen.
Richtig, in dem Punkt sind wir uns einig. Das war auch nie anders.
Und jetzt kommt eben meine Frage zum 3. mal:
Darf man ein Beweismittel zurückhalten bis nach einer Aussage, oder müssen alle Beweismittel zu Beginn der Verhandlung vorgelegt werden.
Die Frage wurde inzwischen an anderer Stelle beantwortet.
Es gibt einen §274 im StGB, der sagt (Absatz 1 Nr. 2) aber lediglich:
beweiserhebliche Daten (§ 202a Abs. 2), über die er nicht oder nicht ausschließlich verfügen darf, in der Absicht, einem anderen Nachteil zuzufügen, löscht, unterdrückt, unbrauchbar macht oder verändert
Darin sind einige Voraussetzungen genannt, die hier aber gar nicht zutreffen.
das ist so eine Sache. Da könnte Verhandlung wegen neuer Beweise längerfristig vertagt werden. Da du die Ursache bist weil du das zurückgehalten hattest könnten Kosten auf dich zukommen
Schwachsinn, sorry
Mir kommt die Antwort auch merkwürdig vor. Entweder man darf es oder man darf es nicht, das war meine Frage.
Hallo.
Das Video darf nur zur Beweisfindung dienen.Entsch des Gerichts.
Ich hab das mal gemacht mit einem Zeugen den kurz vor der letzten Frage der Richterin noch einen Zeugen gebeten, der Aussagen konnte.
Die Gegenseite war sehr ungehalten, da es sich um Polizeibeamte handelte.
Die sind nach geraumer Zeit versetzt worden.
Mit Gruß
Bley 1914
Das glaube ich kaum: