Kann man Anzeige mit einem Dashcam-Video erstatten?
Wenn man z.B. genötigt wird, weil einer einen ausbremst oder sowas, dann frage ich mich, ob ein Video von der Dashcam, egal ob vom Opfer oder jemand anderem eigentlich eingesetzt werden kann, um damit Anzeige zu erstatten. Ich meine nämlich, das wäre vor Gericht kein Beweismittel und es wäre ja auch blöd, wenn jeder einen mit einem blöden Video anzeigen könnte, weil er z.B. mal eine durchgezogene Linie überfahren hat. Deswegen glaube ich, geht das gar nicht, stimmt das?
7 Antworten
Hallo trolltheworld,
ob Dashcam-Aufnahmen überhaupt als Beweismittel zugelassen werden soll nächsten Monat in einem Grundsatzurteil der Bundesgerichtshof festlegen. Bis jetzt ist die Rechtsprechung alles andere als Einheitlich. Mehr zu dem Thema unter folgenden Link.
Im Übrigen benötigst für eine Anzeige keine Dashcamaufnahme als Beweismittel.
Sollte es zu einem Strafverfahren oder einem Ordnungswidrigkeitenverfahren kommen, wirst Du nicht nur als Geschädigter, sondern vor allem als Zeuge geführt. Und oftmals reicht eine Zeugenaussage für eine Verurteilung.
Schöne Grüße
TheGrow
Das kommt auf die Tat an.
Bei Straftaten wie z.B.
- Nötigung gem. § 240 StGB oder
- Gefährdung des Straßenverkehrs gem. § 315c StGB
geht die Strafsache meist vor Gericht, weil es um harte Strafen, wie
- Geldstrafen,
- Freiheitsstrafen und den
- Entzug der Fahrerlaubnis
geht. Vor Gericht muss dann nicht nur der Angeklagte erscheinen, sondern auch alle Zeugen.
Allerdings hat die Staatsanwaltschaft auch das Recht auf eine Verhandlung zu verzichten, wenn alle Fakten und Beweise feststehen und der Beschuldigte im Strafverfahren damit einverstanden ist. In dem Fall kann der Staatsanwalt ohne Verhandlung beim Richter einen Strafbefehl beantragen
Bei Ordnungswidrigkeiten stellt die Polizei bloß eine Ordnungswidrigkeitenanzeige und leitet diese an die Bußgeldstelle weiter.
Die Bußgeldstelle erlässt dann unter Berücksichtigung des bundeseinheitlichen Tatbestandskataloges den Bußgeldbescheid. Akzeptiert der Betroffene den Bußgeldbescheid geht die Sache auch nicht vor Gericht.
Sehr schön zu wissen. Wieder ein ganzes Stück dazu gelernt. Vielen vielen Dank.
Es kommt immer auf den Einzelfall an, ob ein Richter dieses als Beweismittel zulässt. Es gibt da immer einen Konflikt zwischen Wahrheitsfindung und Wahrung der Persönlichkeitsrechte. Niemand kann dir sagen, wie das in deinem Falle gehandhabt wird.
Ich habe gerade so einen Fall in Österreich, bei dem sich ein Autofahrer mehrerer Nötigungen schuldig gemacht hat. Bei meiner Zeugenvernehmung habe ich das Video mitgebracht, ob aber ein Richter dies auch anerkennt, weiß niemand. Und Österreich ist da wie Deutschland.
Dankeschön. Gut zu wissen.
Die Sache ist die: Hast du kein Video, hast du diesen (möglichen) Beweis nicht. Hast du aber ein Video, kann es sein, dass es zugelassen wird.
Ich entscheide mich für die 2. Möglichkeit. In meinen Fahrzeugen sind jeweils 2 Cams verbaut: eine nach vorn und eine nach hinten.
Darf ich fragen, welche du hast? Ein Link wäre prima.
Ich habe 2 von Pearl. Einfach auf www.pearl.de gehen und dashcam eingeben. Ich werde demnächst für vorne eine Cam kaufen, die mindestens einen Aufnahmewinkel von 170° hat und zudem per GPS die Position mitschreibt. So kann man später auf einer Karte den Weg nachverfolgen, und man hat immer einen Nachweis über die gefahrene Geschwindigkeit.
Es gibt zumindest einen Präzedenzfall, bei dem ein Dashcamvideo vor einem deutschen Gericht als Beweismittel zugelassen wurde. Über die genauen Umstände weiß ich allerdings nichts.
Natürlich!
Lass Dir hier nichts erzählen.
Ich habe bereits mehrfach in verschiedenen Bundesländern Strafanzeige bei der Polizei und die Fotos und Videos sogar der Staatsanwaltschaft und Schiedspersonen zur Verfügung gestellt. ZB Stinkefinger, Scheibenwischer
Sogar Videos dem Ordnungsamt bzgl. Rauswerfen von brennenden Zigaretten.
Alles wurde akzeptiert. Der „Gegner“ auf einmal kleinlaut. Kein Nachteil oder Gegenanzeige. Die sind meistens froh das das Rumgelüge aufhört.
PS: ich hasse diese Internetrambos mit Ihren schlauen Links aber nie selbst erlebt oder Erfahrung in der Sache.
Es zählt zunächst deine Zeugenaussage: Die Aufnahme kann schon bei der Anzeigenaufnahme zur Unterstützung herangezogen werden. Bei Gericht ist deine Aussage dann um so glaubhafter, auch wenn das Video selbst nicht zugelassen werden sollte.
Das heißt aber, die Richter schauen sich das schon noch an, obwohl es offiziell nicht als Beweismittel gilt?
Ich dachte eher an den die Anzeige aufnehmenden Pol.-Beamten, der damit die Richtigkeit der von dir gemachten Aussagen feststellt.
Achso, okay. Sorry, ich kenne mich da halt echt gar nicht aus. Danke.
Dankeschön!! Aber wie läuft sowas eigentlich ab. Wenn man jetzt zur Polizei geht und Anzeige erstattet. Muss man dann wahrscheinlich vor Gericht, oder geht die Polizei einfach die Bußgeldkataloge durch und der Fahrer wird seine Strafe bekommen, sofern er z.B. gesteht oder die Sache klar ist. Oder kommt es immer zu einem Gerichtstermin? Ich hab davon wirklich null Ahnung.