Bewährungsauflage nicht erfüllt - was nun?

6 Antworten

Du kannst gegenüber dem Richter erklären, dass Du einer Therapie nicht mehr zustimmst (und möglicherweise auch nie zugestimmt hast). Bei Erwachsenen wäre diese Weisung dann aufzuheben (§56c Abs. 3 StGB) http://dejure.org/gesetze/StGB/56c.html Ob das bei Jugendlichen analog anzuwenden wäre, weiß ich gerade nicht.

Davon abgesehen kann man sich auch immer ein wenig blöd anstellen und damit erreichen, dass die Kostenzusage abgelehnt wird. Dann wäre ja auch Ruhe.

Last but not least ist der Nicht-Antritt der Therapie für sich genommen noch kein Grund für einen Bewährungswiderruf. Es müssten gleichzeitig neue Verfahren hinzu kommen, da es sich um eine sogenannte "Weisung" und nicht um eine "Auflage" handelt.

dich an die Auflagen halten, hoffentlich ist es noch nicht zu spät! Ansonsten kommt wohl die gesiebte Luft.

Hallo,

ich würde die Wahrheit sagen und einen neuen Antrag auf eine Therapie in einer anderen Einrichtung machen. Sicherheitshalber sich einen Anwalt "parat halten"...

Emmy

Mach dich sofort auf zu dem Richter, der so doof war, dir eine Chance zu geben. Der weiß eh schon von deiner Einrichtung, dass du die Therapie abgebrochen hast. Wenn du ihm offensiv erklärst, wieso weshalb warum, dann macht er den Fehler vielleicht noch einmal. Abwarten ist eindeutig der falsche Weg!

saddam83 
Beitragsersteller
 09.09.2015, 00:02

habe mich nicht ausreichend über die Einrichtung informiert. den Fehler mache ich nicht nochmal

Dir eine neue Einrichtung suchen die dir gefällt,  um den ganzen Kram endlich vergessen zu können.