Steuerberater Gebühr zu hoch?
Wenn man beim Steuerberater eine Rechnung von 1700 Euro bekommt und vom Finanzamt aber nur ca. 500 Euro zurückgezahlt bekommt, muss man die 1700 Euro dann bezahlen ? Die Gebühr wird ja vorher nicht gesagt, soindern die Steuerberater haben eigene Sätze unabhängig von der Zahl der Arbeitsstunden sondern abhängig vom Rückzahlungspotential. Wenn man jedoch gar nicht soviel verdeint hat wie man absetzen kann, ist die Geühr trotzdem so hoch, ist das rechtens ?
9 Antworten
Steuerberaterkosten sind nicht abhängig von der Steuererstattung, sondern vom Arbeitsaufwand für das machen der Steuer. Alles andere wäre ja auch vollkommen idiotisch, wenn man bedenkt, dass viele Leute ja generell nachzahlen müssen, am Jahresende. Sollte da der Steuerberater dem Kunden noch Geld zahlen müssen und komplett umsonst arbeiten?
Ein 0 8 15 Arbeitnehmer mit nur hohen Fahrtkosten zahlt daher weniger für die Steuer, auch wenn er viel rauskriegt durch die Fahrkosten und wenn bei einem Kunden neben normaler Arbeit noch eine selbständige Nebentätigkeit abzurechnen ist und Grundbesitz und Mieteinnahmen und Aktieneinnahmen, dann fällt die Rechnung des Steuerberaters eben hoch aus, obwohl der Kunde noch einiges an Steuern nachzahlen muss.
1700 ist allerdings schon eine sehr hohe Rechnung, da sollte schon einiges aufwendig und kompliziert gewesen sein, das kann ich aber nicht beurteilen. Mit der Auszahlung hat es auf alle Fälle nichts zu tun.
Die Gebühr wird ja vorher nicht gesagt, soindern die Steuerberater haben eigene Sätze unabhängig von der Zahl der Arbeitsstunden sondern abhängig vom Rückzahlungspotential.
Wenn das so würden mich Steuerberater - sobald ich sie wieder in Anspruch nehme - achtkantig aus ihrem Büro werfen, denn in den letzten 7 Jahren habe ich 5 mal eine Nachzahlung gehabt, da ich selbständig bin.
Rückerstattungspotenzial ist bei mir gleich 0, daraus folgt allerdings, dass mein Geschäft sich nachhaltig entwickelt, also bin ich happy!
DIe Aufgabe eines Steuerberaters ist es ferner nicht, dafür zu sorgen, dass du eine Erstattung bekommst, sondern eine korrekte Steuererklärung abzugeben damit die korrekte Steuerlast gezahlt wird.
Steuerberater haben eine Gebührenordnung, da würde ich mal reinschauen. Du hast ja doch eine Rechnung erhalten.
Erstattung natürlich nur wenn du pauschal wie Nicht-Stelbständige vorher Steuern gezahlt hast. Sonst natürlich einfach weniger Steuern zahlst. Und ich wette du zahlst weniger durch Steuerberater-
und je mehr Rechnungen zu bearbeiten sind, umsomehr Aufwand hat der Steuerberater. Bedeutet aber nicht zwangsläufig, dass man auch mehr rauskriegt.
das ist im endeffekt unbedeutend ... der steuerberater ist da so schnell, dass der aufwand zwischen 20 und 40 minuten schwankt ... da man eh nur ganze stunden zahlt wäre das immer gleich ... so ist es aber nicht
Falsch! Der Wert des Interesses = Gegenstandswert ist nicht die Erstattung/Nachzahlung
Dein Interesse ist die Erstattung. Nicht aber das Interesse des Steuerberaters...
Für eine normale Steuererklärung kommt keine Rechnung über 1.700 € vom Steuerberater.
was wurde denn alles berechnet? ich bin mir sicher, dass hier eine Einnahmen-/Überschußrechnung, Umsatzsteuer, evtl. noch Gewerbesteuer und eben die Einkommensteuer im Preis enthalten sind. Voraussichtlich sogar noch die Erstellung der Buchhaltung.
bitte mal die Positionen der Rechnung auflisten
und wieso sollte die Steuerberaterrechnung mit der Erstattung zusammenhängen??
wenn ein Steuerpflichter ans Finanzamt nachzahlgen muß, bekommt er noch Geld von uns oder wie?
weil ja dann niemand zum Steuerberater geht, wenn er dadurch miese macht ... also hätte ich gar nichts abgesetzt, wäre mehr raus gekommen ;-)
Und, warum hast Du es nicht genau so gemacht?
weil ich dachte dass ich was falsch mache ... einige tricks hat er ja schon angewand der steuerberater .. aber dafür gleich 1700 euro kasieren .. ich schätze mal weniger als 5 stunden arbeit
alles andere würde mich bei der routine die die steuerberater haben sollten wundern
Du solltest dir schnellstens eine andere Möglichkeit der Steuerhilfe zulegen.
Lohnsteuerhilfevereine sind da wesentlich kostengünstiger und die besitzen in der Regel auch kompetente Bearbeiter(eigene Erfahrung).
Bei 1700€ Bearbeitungsgebühr würde ich vermuten,da sitzt ein Halsabschneider an deinen Unterlagen.
hautsache negativ über Steuerberater ablästern....
die Steuererklärung beinhaltet mit Sicherheit Sachverhalte, wo ein Lohnsteuerhilfeverein nicht tätig werden DARF
Mag sein aber solange nicht mehr Infos zur Verfügung stehen kann man auch nur pauschal antworten.Nichts gegen deine Berufsehre.
Die Kosten des Steuerberaters haben absolut nichts mit deiner Erstattung zu tun. Es gibt bestimmte Gebühren abhängig vom Gegenstandswert wodurch deine Rechnung zustande kommt. Kann mir jedoch nicht vorstellen dass er da nur eine Einkommensteuererklarung machen musste.
ist aber so wie mir weiter unten nun auch die Antwort von jurafragen bestätigt. Paragraph 10 und 11. Ich bring hier nur mal kurz einen teil des Paragraph 10 (1) Die Wertgebühren bestimmen sich nach den der Verordnung als Anlage beigefügten Tabellen A bis E. Sie werden nach dem Wert berechnet, den der Gegenstand der beruflichen Tätigkeit hat. Maßgebend ist, soweit diese Verordnung nichts anderes bestimmt, der Wert des Interesses.
also im Klartet: je höher der Betrag der Rechnungen die potentiell ansetzbar wären, desto höher die Steuerberatergebühr. Eine Pauschalgebühr wird nur in Ausnahmefällen ausgemacht und gilt auch nicht für viele Steuerangelegenheiten. Ohne dass man was spezielles vorher ausmacht gilt immer Paragraph 10. Siehe auch diese Gegentandstabelle: http://www.gesetze-im-internet.de/stbgebv/anlage_1.html