Schulpflicht und Suspension-ein Widerspruch?
So, ich brauch mal ein paar Leutchen, die sich mit dem Gesetz auskennen. (Tja, was denn sonst). Also, sicherlich ist euch bekannt, dass jeder Schüler eine Schulpflicht hat, die ihn/sie dazu auffordert, von und bis zu einem bestimmten Alter, am Unterricht teilzunehmen. Dies wird ja durch die Erziehungsberechtigten umgesetzt, solange die Person noch minderjährig ist. Jedoch kann es ja in manchen Fällen passieren , dass ein Schüler, als härtere Maßnahme, für eine bestimmte Zeit vom Unterricht suspendiert wird. Und er ist doch dann verpflichtet, der Schule fernzubleiben, wobei der Stoff aber nachgeholt werden muss. Oder hab ich da was falsch verstanden? Widersprechen sich diese beiden Regeln nicht aber? :O Leider kenn ich mich da echt nicht so aus, würde mich aber mal interessieren, könnt ihr helfen? Dankschön im Vorraus
8 Antworten
Wenn Du vom Unterricht suspendiert wirst, handelt es sich ja um eine zeitlich begrenzte Disziplinarmaßnahme. Die Auflage, den versäumten Lernstoff nachholen zu müssen, muss man allerdings noch ein bisschen differenzierter sehen. (Nur mal so zur Info, falls es mal zum tragen kommen sollte! ;-) )
Wenn Du zum Beispiel aufgrund von Krankheit Fehlzeiten hattest und am ersten Tag, an dem Du wieder am Unterricht teilnimmst, wird eine Klassenarbeit oder ein Test geschrieben, wird Dein Fehlen bei der Benotung entsprechend berücksichtigt oder aber Du hast die Möglichkeit zu einem späteren Termin nachzuschreiben.
Ist Deine Abwesenheit aber mit einem vorübergehenden Schulverweis begründet, so erwartet man von Dir auch am ersten Tag des Wiedererscheinens VOLLSTÄNDIGE Kenntnis des versäumten Stoffs.
Darf ich denn davon ausgehen, dass dies (für Dich) nur eine theoretische Frage ist! ;-)
Immer wieder gerne! :-)
... und lieben Dank fürs Sternchen! :-)
Immer doch Momo ^^
Will ich mal hoffen, dass du dieser Situation niemals begegnen wirst :D
Also das die Suspendierung ist bei harten Verstößen gegen die Schulordnung eine der vielen Folgen (jemanden Krankenhausreif schlagen und ausrauben, Schmierereien, NPD-Sticker verteilen, Alkohol trinken und Rauchen auf Schulgelände usw.) Solltest du danach wieder zurückkehren, so musst du den Stoff nachhohlen und hast mit großen Imageproblemen zu kämpfen.
Konfuzius sagt: Höflichkeit ist Weisheit^^
Konfuzius wird wissen was er da sagte, so eine Situation möchte glaube ich keiner miterleben..
Eine Suspendierung ist quasi ein Platzverweis aus der Schule - heißt, du darfst sie nicht betreten. In dem Falle macht die Schulleitung von ihrem Hausrecht gebrauch, das hat aber nichts mit deiner gesetzlichen Schulpflicht zu tun - die hast du nämlich nachher wieder zu erfüllen ;)
Stimmt auch wieder
- nein, suspendiert wird und soll ja ein ausnahmezustand bleiben, das heisst, er steht etwas abseits der regelhaftigkeit. -du kannst das beispielsweise auch mit einem polizisten vergleichen oder sagen wir einem kaplan der katholischen kirche oder so.... nur damit man es sich gut konkret vorstellen kann, sonst keine bes. bedeutung - die auswahl der berufsgruppe. wenn es da z.b. unklarheiten gibt, angenommen es wird eine beschuldigung laut, die zuerst abgeklärt werden muss, dann kann ja ein arbeitnehmer auch vorübergehend vom dienst suspendiert werden, obwohl er ja auch off. noch dort beschäftigt ist.d.capito??
Genauso, wie du bei Krankheit nicht in die Schule brauchst (obwohl du trotz Grippe schulpflichtig bist), kann die Schule dich für einige Zeit freistellen, ohne dich von der Schulpflicht zu entbinden. Nach der Zeit der Suspendierung musst du wieder hin.
Aber selbstverständlich! Da hat sich eine aber ganz viel Mühe gemacht. :o DH meine Gute