Schulpflicht und Suspension-ein Widerspruch?

8 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Wenn Du vom Unterricht suspendiert wirst, handelt es sich ja um eine zeitlich begrenzte Disziplinarmaßnahme. Die Auflage, den versäumten Lernstoff nachholen zu müssen, muss man allerdings noch ein bisschen differenzierter sehen. (Nur mal so zur Info, falls es mal zum tragen kommen sollte! ;-) )

Wenn Du zum Beispiel aufgrund von Krankheit Fehlzeiten hattest und am ersten Tag, an dem Du wieder am Unterricht teilnimmst, wird eine Klassenarbeit oder ein Test geschrieben, wird Dein Fehlen bei der Benotung entsprechend berücksichtigt oder aber Du hast die Möglichkeit zu einem späteren Termin nachzuschreiben.

Ist Deine Abwesenheit aber mit einem vorübergehenden Schulverweis begründet, so erwartet man von Dir auch am ersten Tag des Wiedererscheinens VOLLSTÄNDIGE Kenntnis des versäumten Stoffs.

Darf ich denn davon ausgehen, dass dies (für Dich) nur eine theoretische Frage ist! ;-)

schlauf36 
Beitragsersteller
 02.09.2010, 16:52

Aber selbstverständlich! Da hat sich eine aber ganz viel Mühe gemacht. :o DH meine Gute

Momo1965  02.09.2010, 16:57
@schlauf36

Immer wieder gerne! :-)

Momo1965  03.09.2010, 15:32
@Momo1965

... und lieben Dank fürs Sternchen! :-)

schlauf36 
Beitragsersteller
 03.09.2010, 22:00
@Momo1965

Immer doch Momo ^^

Will ich mal hoffen, dass du dieser Situation niemals begegnen wirst :D

Also das die Suspendierung ist bei harten Verstößen gegen die Schulordnung eine der vielen Folgen (jemanden Krankenhausreif schlagen und ausrauben, Schmierereien, NPD-Sticker verteilen, Alkohol trinken und Rauchen auf Schulgelände usw.) Solltest du danach wieder zurückkehren, so musst du den Stoff nachhohlen und hast mit großen Imageproblemen zu kämpfen.

Konfuzius sagt: Höflichkeit ist Weisheit^^

schlauf36 
Beitragsersteller
 02.09.2010, 16:35

Konfuzius wird wissen was er da sagte, so eine Situation möchte glaube ich keiner miterleben..

Eine Suspendierung ist quasi ein Platzverweis aus der Schule - heißt, du darfst sie nicht betreten. In dem Falle macht die Schulleitung von ihrem Hausrecht gebrauch, das hat aber nichts mit deiner gesetzlichen Schulpflicht zu tun - die hast du nämlich nachher wieder zu erfüllen ;)

schlauf36 
Beitragsersteller
 02.09.2010, 16:34

Stimmt auch wieder

  • nein, suspendiert wird und soll ja ein ausnahmezustand bleiben, das heisst, er steht etwas abseits der regelhaftigkeit. -du kannst das beispielsweise auch mit einem polizisten vergleichen oder sagen wir einem kaplan der katholischen kirche oder so.... nur damit man es sich gut konkret vorstellen kann, sonst keine bes. bedeutung - die auswahl der berufsgruppe. wenn es da z.b. unklarheiten gibt, angenommen es wird eine beschuldigung laut, die zuerst abgeklärt werden muss, dann kann ja ein arbeitnehmer auch vorübergehend vom dienst suspendiert werden, obwohl er ja auch off. noch dort beschäftigt ist.d.capito??

Genauso, wie du bei Krankheit nicht in die Schule brauchst (obwohl du trotz Grippe schulpflichtig bist), kann die Schule dich für einige Zeit freistellen, ohne dich von der Schulpflicht zu entbinden. Nach der Zeit der Suspendierung musst du wieder hin.