Beurlaubung abgelehnt ,obwohl der Grund war dass Oma Krank ist?
Hallo, Ich habe vor einer Woche eine Beurlaubung abgegeben für den einen Tag nach den Ferien. Dieser wurde abgelehnt obwohl ich gesagt habe dass meine Oma krank ist und es flugtechnisch nicht anders möglich war. Meine Frage ist jetzt, weil es irgendwie voll dumm ist wenn meine ganze Familie zu meiner Oma fährt und ich nicht darf. Ich bin in der 12. Klasse der Oberstufe und meine Oma wohnt weit weg(Ostasien).
Danke für eure Hilfe und Entschuldigung wenn ich irgendwelche Rechtschreibfehler habe.
5 Antworten
Zumindest in NRW kannst du dich einmal im Jahr von der Klassenleitung beurlauben lassen. In Ausnahmefällen können weitere Beurlaubungen von der Schulleitung genehmigt werden.
In soeinemfall wird eine Antrag auf Beurlaubung normalerweise genehmigt. Mit welcher Begründung wurde der Antrag den abgelehnt? Fehlst du häufiger? Oder glaubt man dir die Sache aus irgendeinem Grund nicht?
Ich würde der Schule nochmals ausdrücklich erklären wie wichtig dir die Sache ist und falls man dir nicht glaubt auch Belege vorweisen, oder deine Eltern mit denen reden lassen. Da es am ersten Tag nachdem Ferien ist, wird man es wohl deshalb genau belegt haben wollen. Manche suchen nämlich auch Gründe um ihren Urlaub verlängern zu können.
Ich habe ja auch geschrieben:
Ich würde der Schule nochmals ausdrücklich erklären wie wichtig dir die Sache ist und falls man dir nicht glaubt auch Belege vorweisen
Damit meinte ich schon, dass er sich an die Schulleitung wenden soll und dass er es belegen muss habe ich auch geschrieben.
Hallo Leon5...
Es besteht ein generelles Beurlaubungsverbot für Tage im Zusammenhang mit den Ferien. Beurlauben könnte nur der Schulleiter, wenn die Dringlichkeit der Beurlaubung nachgewiesen wird.
Und das heißt:
Es reicht nicht, dass du erklärst, wie wichtig die Reise ist oder wie günstig oder wer sonst noch mitfährt. Es reicht nicht, dass du fahren willst., dass es irgendwie dumm ist, wenn..., sondern du musst ggf. mit Dokumenten nachweisen, dass du fahren musst.
Wenn du fehlst, begehst du einen Fehler. Wenn der Schulleiter beurlaubt, begeht er einen Fehler. Warum sollte er dazu bereit sein?
Wenn es dir sehr wichtig ist: Ich würde der Schulleitung (wenn du 18 bist, sonst die Eltern) mitteilen, dass du die Ablehnung zur Kenntnis nimmst, aber trotzdem fehlst. Man möge das dann als unentschuldigtes Fehlen eintragen.
Übrigens: Wenn du noch keine 18 bist und die Eltern das schreiben, kann man es dir auch nicht als Leistungsverweigerung anrechnen.
lol - was meinst du, wie viele Omas oder Opas oder sonst wer so erkranken, dass es genau vor oder nach den Ferien einen zusätzlichen Urlaubstag braucht??
Die Lehrer sind nicht dumm, da braucht es schon bessere Ausreden.
Natürlich ist ein Urlaub erheblich billiger, wenn man nicht in der Hauptreisezeit fliegen muss - aber das Schulgesetz erlaubt es nicht.
Und dass es flugtechnisch nicht möglich ist, ist eher unwahrscheinlich, denn die Asienrouten werden von unzähligen Airlines mehrfach täglich bedient.
lol - was meinst du, wie viele Omas oder Opas oder sonst wer so erkranken, dass es genau vor oder nach den Ferien einen zusätzlichen Urlaubstag braucht??
- Ja, die Alten sind voll auf Zack und erkranken geldsparend. Für den Tag vor den Weihnachtsferien hat übrigens schon Opa sein Krankenlager angemeldet. Der Doktor hat auch schon die Bescheinigung ausgestellt. Nach dem Motto: "Rares gegen Bares".
- Die vielen Hochzeiten von Cousinen, Geschwistern Tanten usw. in fernen Ländern nicht zu vergessen. Oder sehr hohe Geburtstage.
Ja, es ist tatsächlich immer wieder erstaunlich, wie viele solche "Gelegenheiten" sich immer genau in den Tagen vor oder direkt im Anschluss an die Ferien ergeben - lol.
In unserer Schule (ca. 1.200 Schüler) gibt es innerhalb des Schuljahres nur einige wenige solcher Beurlaubungsanträge. ABER: für kurz vor oder direkt nach den Ferien steigen diese Anträge immer wieder extrem sprunghaft an ... ein Schelm, wer Böses dabei denkt.
Das ist eher ungewöhnlich. Wie oft hast Du denn schon um Beurlaubung gebeten? Ich würde ein Attest vom Arzt deiner Oma vorlegen und mich evtl. an die Schulbehörde wenden.
Ich würde ein Attest vom Arzt deiner Oma vorlegen
Was nützt das? Es müsste ja auch nachgewiesen sein, dass seine/ihre Anwesenheit bei Oma zwingend erforderlich ist.
Im Übrigen werden die Behörden einem solchen Attest aus Fernost mit der selben Skepsis gegenüber treten wie einer Bescheinigung, dass man in direkter Linie mit dem Kaiser von China verwandt ist.
Wann ist ein Besuch wohl zwingend erforderlich???? Selbst bei einem Intensivpatienten ist das nicht so - das ist eine rein moralische Angelegenheit.
Ich habe vor einer Woche eine Beurlaubung abgegeben für den einen Tag nach den Ferien
Für solche Beurlaubungen müssen ganz besonders triftige Gründe vorliegen. Eine kranke Oma in Ostasien gehört gewiss nicht dazu.
Dieser wurde abgelehnt obwohl ich gesagt habe dass meine Oma krank ist
Das mag ja sein, aber hast du das auch belegen können? Und selbst wenn: Weshalb wäre deine Anwesenheit dort unumgänglich? Da fällt mir beim besten Willen absolut nichts ein.
weil es irgendwie voll dumm ist wenn meine ganze Familie zu meiner Oma fährt und ich nicht darf
Du darfst jederzeit. In den Ferien. Außerdem kannst du mir nicht erzählen, dass ein rechtzeitiger Rückflug für eine einzelne Person (dich) nicht erhältlich ist.
Ich bin in der 12. Klasse der Oberstufe
Prima, dann wirst du ja in der Zeit auch alleine zurecht kommen.
Das mag ja sein, aber hast du das auch belegen können? Und selbst wenn: Weshalb wäre deine Anwesenheit dort unumgänglich? Da fällt mir beim besten Willen absolut nichts ein.
Manche Leute lieben die Oma und möchten im Krankheitsfall bei ihr sein. Ihr hört Euch alle total herzlos an.
Manche Leute lieben die Oma und möchten im Krankheitsfall bei ihr sein
Wer sagt denn bitteschön etwas dagegen? Dann muss eben für sie/ihn ein eigener Rückflug gebucht werden, so dass die rechtzeitige Rückkehr zum Schulanfang gesichert ist. Also, wo liegt dein Problem?
Auch in NRW darf der Klassenlehrer keinerlei Beurlaubung direkt vor oder im Anschluss an die Ferien genehmigen. Genau für diese Zeiten gilt ein generelles Beurlaubungsverbot.
Das geht nur bei der Schulleitung und wirklich nur bei dringendsten und nachgewiesenen Gründen und muss dann auch nicht genehmigt werden.