Identitätsbetrug-welche Strafe ist möglich?

4 Antworten

Sofern ich Deine Beschreibung richtig verstanden habe, hast Du die beim zweiten Versuche in Deinem Namen erworbenen Gegenstände - auch Konzertkarten? - NICHT erhalten?

Wenn dem so ist, dann würde ich dem Gläubiger zunächst mit Fristsetzung mitteilen, dass Du die bestellte Leistung nicht erhalten hast und daher die Bezahlung ablehnst.

Schließlich mußt Du nicht bezahlen für etwas, was Du nicht erhalten hast.

Gegebenenfalls solltest Du einen Abliefernachweis verlangen. Wenn es so war, das ein ehemaliger Freund DEINE persönlichen daten benutzt hat, um zu bestellen, dann dürfte ja die Lieferanschrift abweichen.

mit der abweichenden Lieferanschrift hättest Du eventuell einen ersten Beweis, wenn es die Adresse des Bestellers oder dessen Freundes ist. Perfekt wäre eine Unterschrift vom Empfänger der Sendung, die sollte auf dem Liefernachweis enthalten sein. Du kannst dann anhand Deiner Unterschrift beweisen, das DU die Lieferung nicht in Empfang genommen hast, ein weiteres Indiz kann die Adresse sein. Dann kannst Du mit Verweis auf diese Fakten die Zahlung verweigern und gleichzeitig auf Deine Strafanzeige verweisen. Ausserdem würde ich den gläubiger bitten, selbst Anzeige zu erstatten.

Sofern die Lieferadresse NICHT Deine Adresse ist, dann wäre dies ein Beweis, der der Polizei vorzulegen ist, wenn du Anzeige erstattest. Das würde ich nun tun, und die Kripo muss dann wegen Urkundenfälschung und Betrug ermitteln.

stw1912 
Beitragsersteller
 17.10.2017, 16:31

Das blöde ist-er hat meine Adresse benutzt. Er meinte er hätte was bestellt und lässt das an mich liefern, er hätte so wenig Zeit das anzunehmen. Ich habe die Karten dann auch von UPS erhalten und ihm gebracht. Weil er halt ein guter Freund war und ich dem vertraut habe.

gromio  17.10.2017, 16:39
@stw1912

Oha.......aber warum bezahlt er dann nicht an Dich?

DANN würde ich IHM per Einschreiben mitteilen (lassen) dass ER ja die Karten erhalten und genutzt hat und daher auch bezahlen muß, denn Du hast ihm das ja nicht geschenkt. Hast Du Zeugen für die Übergabe der Karten, oder hat er Dir etwas unterschrieben? Sonst bestreitet er plötzlich, dass er die Karten von Dir erhalten hat...........

Und ich würde die Rechnung der Kartenagentur schnellstens bezahlen, damit da nicht noch mehr Kosten auf Dich zu kommen.

Vermutlich hat er Dir damals NICHT berichtet, dass er auf Deinen Namen bestellt hat, oder doch?

Hatten die Karten eine Rechnung dabei, hast Du die angeguckt?

Wenn er nicht bezahlen will und den Erhalt der Karten bestreitet, dann hilft nur MOSKAU INKASSO.

oje....oje....oje

stw1912 
Beitragsersteller
 18.10.2017, 16:34
@gromio

Er hat die Karten erhalten. Er hat mich gebeten die zu ihm zu bringen, was ich auch getan habe, in WhatsApp hat er sich auch bedankt dass ich ihm die gebracht habe. Nein, er hat mir nicht gesagt dass er in meinem Namen bestellt-es war nur die Rede davon, dass er die Karten zu mir schicken lässt, weil er zu wenig Zeit hätte die anzunehmen. Ja mir liegt mittlerweile die Ursprungsrechnung mit der gefälschten Korrespondenz seinerseits vor.

gromio  18.10.2017, 19:46
@stw1912

Na dann: Einschreiben mit Zahlungsaufforderung an ihn, Zahlungsfrist 14 Tage, wenn er die Zahlungsfrist nicht einhält: Anzeige und Klage.

Es handelt sich eindeutig um

§ 263 StGB  Betrug

(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen
Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch
beschädigt,
dass er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder
Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird
mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Der Versuch ist strafbar.

(3) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von
sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in
der Regel vor, wenn der Täter

1.gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur
fortgesetzten Begehung von Urkundenfälschung oder Betrug verbunden hat,

2.einen Vermögensverlust großen Ausmaßes herbeiführt oder in der
Absicht handelt, durch die fortgesetzte Begehung von Betrug eine große
Zahl von Menschen in die Gefahr des Verlustes von Vermögenswerten zu
bringen,

3.eine andere Person in wirtschaftliche Not bringt,

4.seine Befugnisse oder seine Stellung als Amtsträger missbraucht oder

5.einen Versicherungsfall vortäuscht, nachdem er oder ein anderer zu
diesem Zweck eine Sache von bedeutendem Wert in Brand gesetzt oder durch
eine Brandlegung ganz oder teilweise zerstört oder ein Schiff zum
Sinken oder Stranden gebracht hat.

(4) § 243 Abs. 2 sowie die §§ 247 und 248a gelten entsprechend.

(5) Mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren, in minder
schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren
wird bestraft, wer den Betrug als Mitglied einer Bande, die sich zur
fortgesetzten Begehung von Straftaten nach den §§ 263 bis 264 oder 267
bis 269 verbunden hat, gewerbsmäßig begeht.

(6) Das Gericht kann Führungsaufsicht anordnen (§ 68 Abs. 1).

(7) Die §§ 43a und 73d sind anzuwenden, wenn der Täter als Mitglied
einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung von Straftaten
nach den §§ 263 bis 264 oder 267 bis 269 verbunden hat. § 73d ist auch
dann anzuwenden, wenn der Täter gewerbsmäßig handelt.

Du solltest dein Wissen und alle Unterlagen darüber der Polizei übergeben und Anzeige erstatten.

Ja, du solltest alles ausdrucken, was du darüber an Mailverkehr/Nachrichten hast und damit schnellstens zur Polizei gehen. Gegen das Mahnverfahren würde ich einstweilen Einspruch einlegen. Und falls du dir Gedanken machst, einen "Freund" anzuzeigen: dieser Freund hat bewusst in Kauf genommen, dass du als "Freund" Ärger bekommst. Den hast du jetzt. Also nimm keine Rücksicht mehr darauf, wie toll du ihn mal gefunden hast. Wenn es um Geld geht, hört die Freundschaft auf....ganz alter Spruch, aber immer noch wahr!

du gehst zu ihm und machst ihm klar, dass wenn er die kohle vollständig instant bezahlt, ihm nichts passiert, ansonsten er gef1ckt wird

weil du könntest das, was er getan hatte, nachträglich legitimieren und sagen, dass er als dein vertreter gehandelt hatte

dann wäre das völlig straffrei für ihn

also soll er es einfach sofort bezahlen und wenn er für die kohle auf den strich geht oder er wird halt anders gestochen