Betriebsrat gründen in Elternzeit

4 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Selbstverständlich kannst Du Dich um die Gründung eines BR kümmern. Du hast zwar momentan ein ruhendes Arbeitsverhältnis aber das spielt hier keine Rolle.

Wahlvorstand und Betriebsrat sind Ehrenamt. Normalerweise hat die Arbeit innerhalb der regulären Arbeitszeit zu erfolgen. Wenn aber ein Wahlvorstand oder BR in seiner Freizeit BR-Arbeit machen möchte, kann er dies tun. Du hast ja auch in der Elternzeit ein aktives und passives Wahlrecht.

Unser BR hatte auch schon mal eine Betriebsrätin in Elternzeit. Sie hat sich schon während der Schwangerschaft bereit erklärt ihr BR-Amt wahrzunehmen. Für die Sitzungszeiten gab es dann zwar kein Geld aber die Hin- und Rückfahrt zu den Sitzungen wurde bezahlt.

Ich finde dass Du hier eine gute Idee hast und wünsche Dir alles Gute. Wenn Du ein paar Anregungen und Anleitungen möchtest, kannst Du ja mal z.B. bei

www.betriebsrat.com

reinschauen. Da gehst Du in der oberen Leiste auf den Button "Betriebsratswahl" ganz rechts.

Billy1905 
Beitragsersteller
 21.11.2014, 21:27

Vielen lieben Dank! Da fällt mir ein Stein vom Herzen ;)

Hexle2  28.11.2014, 14:04
@Billy1905

Danke fürs Sternchen

weshalb nicht.Aber muss man da nicht auch immer verfügbar sein und ansprechbar?

Billy1905 
Beitragsersteller
 21.11.2014, 09:44

Ja, wenn man im Betriebsrat drin ist mag das wohl sein. Dafür muss dieser doch erst gegründet werden, oder?

T3i2m1i  08.08.2016, 15:23
@Billy1905

Hallo Billy! Ich bin gerade in der selben Situation! Bitte sag mir doch, ob du die Gründung eines Betriebsrates  hast anstoßen können, obwohl du in Elternzeit warst.

Ich wär die sehr dankbar!

Selbst als alter Gewerkschaftler bin ich etwas überfragt. Die Kandidatur und die Wahlberechtigung ist mit Sicherheit möglich, da das Arbeitsverhältnis auch in Eltern(-teil)zeit weiterbesteht. Da Betriebsratarbeit grundsätzlich während der Arbeitszeit durchgeführt werden sollte (Bundesarbeitsgericht BAG v. 31.10.1985 - 6 AZR 175/83), bin ich mir nicht sicher, welche rechtlichen Aspekte solch einem freiwilligen Engagement entgegenstehen. Mich würde allerdings sehr wundern, wenn Arbeitgeberverbände nicht auch hier versucht hätten, den Hebel anzusetzen, wenn es die Bildung eines Betriebsrates erschweren kann.

Billy1905 
Beitragsersteller
 21.11.2014, 09:47

Genau das ist mein Problem. Im Internet finde ich Nichts dazu. Die Frage ist hier: Wer genau einen Betriebsrat gründen darf. Ob ich mit meinem ruhenden Arbeitsvertrag dazu rechtlich in der Lage bin. Ich habe am Dienstag einen Termin bei der IG Metall. Da wird man mir das hoffentlich genauer mitteilen.

Betriebsratsmitglieder in Elternzeit gelten als zeitweise verhindert, sind aber zu den regelmäßigen Betriebsratssitzungen einzuladen. Analog dazu sehe ich nicht, was Dich davon abhalten sollte, in der Elternzeit den Betriebsrat zu gründen.

Billy1905 
Beitragsersteller
 21.11.2014, 09:49

Ich hoffe das ich das darf. Bei fast 500 Mitarbeitern wird es Zeit die Kommunikation zum Arbeitgeber zu verbessern. Wird wohl mein Abschiedsgeschenk werden, wenn alles gut geht...