Einzug Mitte des Monats, Vermieter verlangt volle Betriebskosten, is das rechtens?

8 Antworten

Ist das rechtens das er die vollen Betriebskosten von mir verlangt???

Hast Du vor Mietbeginn Anspruch auf die Wohnung?

Ich glaube kaum das Du bei der Abrechnung etwas zurück bekommst. Da jetzt und auch noch der April heizkostenintensive sind/sein können.

Das ist eine Sache der Vereinbarung. Immerhin kannder Vermieter nicht kontrollieren, was Du in dieser Zeit machst. Du hast ja in dieser Zeit auch die Möglichkeit die Wohnung mietfrei zu nutzen.

ClickClack89 
Beitragsersteller
 13.03.2013, 09:18

aber er kann doch nicht verlangen, für den kompletten monat die betriebskosten zu bekommen, obwohl ich nur 2 wochen davon drinnen wohne...

kleinewanduhr  13.03.2013, 09:53
@ClickClack89

Verlangen... Aber er muß die Schlüssel auch erst am 1. d.M. um 00:00 Uhr herausgeben. Wie hoch wären denn die Kosten? 15/360stel

Nun meinte der Vermieter wenn ich die Schlüssel jetzt Mitte des Monats schon haben möchte muss ich die Vollen Betriebskosten für diesen Monat schon zahlen.

Wenn es nur die Betriebskosten sind und nicht auch einen Teil Miet, dann finde ich das ok.

Anspruch auf die Wohnung hast Du erst ab dem 1. April.Der Vermieter lässt Dich also schon vorher rein, das ist ziemlich kulant. Andere Vermieter würden noch eine halbe Miete verlangen.

Nur damit ich mich die 2 Wochen räumlich einrichten kann??? Wäre da nicht die Hälfte der Betriebskosten ok??? Oder sehe ich das falsch???

Willlst lieber erst abe dem 1. April anfangen Dich räumlich einzurichten?

Ich würde lieber schweigen und nichts sagen, weil es sonst passieren kann, dass Du die Schlüssel nicht früher bekommst!

Die Zahlung der Betriebskosten ist eine Vorauszahlung auf die Betriebskosten der ganzen Abrechnungsperiode.

Wenn am Ende darüber abgerechnet wird, sollte es egal sein. Es kostet die im Moment nur mehr.

Wichtig ist, das bei der Wohnungsübergabe (Mitte des Monats) die Zählerstände festgehalten werden damit auch mit denen abgerechnet wird. Möglicherweise erzielst du dann ein Nebenkostenguthaben.

ClickClack89 
Beitragsersteller
 13.03.2013, 09:30

Das Problem ist, ich bekomme Geld vom Amt und wenn ich jetzt Ende des Jahres etwas von den Betribeskosten wieder bekomme, ziehen die mir das dann alles ein. Das heißt ich würde ja 2 mal zahlen, einmal jetzt die 100€ und im falle ich bekomme Betriebskosten wieder dann muss ich das alles ans Amt zahlen.

Gurti45  13.03.2013, 09:42
@ClickClack89

warum sollst du 2 mal zahlen! du darfst eine gewisse summe doch an geld auf dem konto haben! und wenn abrechnung kommt der betriebskosten, dann bkommst du dein geld wieder und fertig!!

Meiner Meinung nach auch max. die hälfte der betriebskosten . scheint ja nicht gerade sehr gnädig zu sein der Herr. Eigentlich ist das ja ganz normal das man 1-2 Wochen eher in die Wohnung reinkommt um sie sich zu gestalten..man verbraucht ja eventuell etwas strom aber da hat er ja nix mit zu tun . naja aber auf jeden fall die vollen kosten halte ich für sehr übertrieben und würde auch noch mal mit ihm sprechen wie man da handeln kann !!LG