Betriebs/Heizkosten vom Vormieter auch zahlen?
Ich habe bei der HV schon angerufen allerdings war es ein vertreter gewesen von der Person die ich eigentlich sprechen wollte,die ist morgen erst wieder da. Jedenfalls habe ich die Betriebs und Heizkostenabrechnung bekommen,ich soll 158 euro nach zahlen,dabei ist zu berücksichtigen das die abrechnung von 1.1.10 bis 31.12.10 ist,ich bin am 16.5.10 eingezogen.Meine Nachbarin hat eine Nachzahlung von 53 euro aber für das ganze jahr,sie wohnt ja auch schon länger hier. Sie hatte es allerdings auch das nach nem halben jahr eine nachzahlung winkte die nicht zu erklären war,sie zahlte sie. Viel geheizt habe ich auch nicht da sieht man allein schon anhand der ablesung der heizung von letzten jahr und diesem jahr,wobei die vom letzten jahr auch vom vormieter war,das sagte man mir grade auch am telefon. Er sagt auch etwas das die kosten aufgeteilt werden allerdings lese ich davon nirgends etwas.Die antwort auf meine frage ob ich die kosten vom vormieter mit tragen müsste war: Es kann sein.Man hätte auch eine zwischen ablesung machen können,aber die kosten möchte keiner tragen,sagte er. Ich sagte nur das es nicht fair wäre,was es auch nicht ist,wenn ich jetzt die kosten vom vormieter tragen müsste. Was kann ich dafür wenn der vormieter in einer art sauna leben wollte ich dies aber nicht tu?
Morgen heisst es also nochmal anrufen und hoffe das die Dame dann erreichbar ist,eher zahle ich keinen cent.
Kann mir evtl jetzt jemand weiter helfen in wie fern ich etwas dagegen tun kann?
Lg
7 Antworten
Ist nicht rechtens und brrauchst dafür auch keinen Cent bezahlen.Da du ja erst ab den Zeitpunkt zahlen musst,wo der Mietvertrag abgeschossen wurde und nicht früher.Die Vermieter versuchen das mit allen Tricks. Würde dem das klipp und klar sagen,das du nicht für die Kosten des Vormieters aufkommst.
Normal, ist es so das der Vormieter das Geld Zahlen muss, und nicht der jetztiger mieter. Ich würde sofort mal, bei der verbraucherzentrale anrufen, oder beim Anwalt. Nicht Bezahlen, der Vormieter hat das Strom, und Gas verheitzt.
Innert des 12monatigen Abrechnungszeitraumes ist dein konkreter Nutzungszeitraum auszuweisen. Nur die in dieser Zeit angefallenen Hausneben- und Heizkosten musst du bezahlen. Die Heiz- und Wasserwärmungskosten müssen nach Verbrauch abgerechnet werden, Leerstand geht zu Lasten des Vermieters. Erfolgte keine Ablesung bei Einzug, kann nach der Gradtagstabelle abgerechnet oder auch geschätzt werden. Wird nicht nach Verbrauch abgerecnet, sind die Heiz-/Wasserwärmungskosten um 15% zu kürzen.
Ich würde nicht die Kosten von meinem Vormieter bezahlen, dazu bist du auch nicht verpflichtet da in dieser Zeit auch kein Vertrag zwischen dir und deinem Vermieter bestanden hat. ;)
Das sagte ich dem Typen am Telefon auch das es auch nicht fair wäre,da ich für das Heizverhalten des vormieters nichts kann und nicht grade stehen werde. Er sagte da etwas von irgendwas davon das sie ja auch nur den regelungen nach gehen müssten.Mehr könne mir die dame morgen aber sagen da er nicht in die abrechnung einsehen könnte. Wie gesagt es steht nirgends etwas drin das es geteilt wird denn dann würde der betrag anders aussehn aber der ändert sich von der ersten bis zu letzten seite nicht.
Der Unterschied zur Nachbarin kann kann sich auch durch unterschiedliche Höhe der Vorauszahlungen ergeben. Wenn Sie monatlich mehr vorauszahlt, ist am Ende eine geringere Nachforderung. Man sollte aus der Abrechnung schon erkennen können, ob die Abrechnung anteilig für den Nutzungszeitraum im Verhältnis zur gesamten Abrechnungs-periode steht. Der vorab liegende Zeitraum (Leerstand) muss eindeutig zu Lasten des Vermieters gehen. Info-nebenkosten.de
Ja aber ich kann ja wohl nur das vorraus zahlen für den zeitraum ab wann ich dort auch wohne bzw ab wann er mietvertrag gilt und das war der 16.5.10 gewesen und nicht der 1.1.10 und genau ab diesen zeitraum berechnen die das.