Betriebs/Heizkosten vom Vormieter auch zahlen?

7 Antworten

Ist nicht rechtens und brrauchst dafür auch keinen Cent bezahlen.Da du ja erst ab den Zeitpunkt zahlen musst,wo der Mietvertrag abgeschossen wurde und nicht früher.Die Vermieter versuchen das mit allen Tricks. Würde dem das klipp und klar sagen,das du nicht für die Kosten des Vormieters aufkommst.

Normal, ist es so das der Vormieter das Geld Zahlen muss, und nicht der jetztiger mieter. Ich würde sofort mal, bei der verbraucherzentrale anrufen, oder beim Anwalt. Nicht Bezahlen, der Vormieter hat das Strom, und Gas verheitzt.

Innert des 12monatigen Abrechnungszeitraumes ist dein konkreter Nutzungszeitraum auszuweisen. Nur die in dieser Zeit angefallenen Hausneben- und Heizkosten musst du bezahlen. Die Heiz- und Wasserwärmungskosten müssen nach Verbrauch abgerechnet werden, Leerstand geht zu Lasten des Vermieters. Erfolgte keine Ablesung bei Einzug, kann nach der Gradtagstabelle abgerechnet oder auch geschätzt werden. Wird nicht nach Verbrauch abgerecnet, sind die Heiz-/Wasserwärmungskosten um 15% zu kürzen.

Ich würde nicht die Kosten von meinem Vormieter bezahlen, dazu bist du auch nicht verpflichtet da in dieser Zeit auch kein Vertrag zwischen dir und deinem Vermieter bestanden hat. ;)

SabrinaB22 
Beitragsersteller
 21.11.2011, 13:51

Das sagte ich dem Typen am Telefon auch das es auch nicht fair wäre,da ich für das Heizverhalten des vormieters nichts kann und nicht grade stehen werde. Er sagte da etwas von irgendwas davon das sie ja auch nur den regelungen nach gehen müssten.Mehr könne mir die dame morgen aber sagen da er nicht in die abrechnung einsehen könnte. Wie gesagt es steht nirgends etwas drin das es geteilt wird denn dann würde der betrag anders aussehn aber der ändert sich von der ersten bis zu letzten seite nicht.

Der Unterschied zur Nachbarin kann kann sich auch durch unterschiedliche Höhe der Vorauszahlungen ergeben. Wenn Sie monatlich mehr vorauszahlt, ist am Ende eine geringere Nachforderung. Man sollte aus der Abrechnung schon erkennen können, ob die Abrechnung anteilig für den Nutzungszeitraum im Verhältnis zur gesamten Abrechnungs-periode steht. Der vorab liegende Zeitraum (Leerstand) muss eindeutig zu Lasten des Vermieters gehen. Info-nebenkosten.de

SabrinaB22 
Beitragsersteller
 21.11.2011, 19:36

Ja aber ich kann ja wohl nur das vorraus zahlen für den zeitraum ab wann ich dort auch wohne bzw ab wann er mietvertrag gilt und das war der 16.5.10 gewesen und nicht der 1.1.10 und genau ab diesen zeitraum berechnen die das.