Betrieb für ein Steuerjahr ruhen lassen
Hallo,
wenn ein freiberuflich geführter Betrieb für ein Jahr ruhen soll, kann dies einfach beim Finanzamt angezeigt werden und erfolgt dann eine Entbindung von der Pflicht zur Umsatzsteuererklärung für dieses Jahr?
3 Antworten
Meine Erfahrung: Zeigt man z.B. "das Ruhen des Gewerbebetriebes" (oder hier Freiberufler) beim Finanzamt an und erläutert gleichzeitig, dass man davon ausgehe, dass man keine Voranmeldungen o.ä. mehr abgeben muss, dann wird man i.d.R. vom Finanzamt nichts mehr hören. Die stimmten dem zu.
Kein Problem, dann hast du halt 12 Monate keine Ein und Ausgaben. Die Umsatzsteuer (voranmeldungen) musst du trotzdem abgeben, ist dann halt 0, 00 € . Oder du meldest dein Gewerbe ab, und nach einem Jahr wieder an.
Das glaube ich kaum - warum machst du nicht einfach eine Nullmeldung?
Weil sich daraus ergibt, dass die Tätigkeit geruht haben muss und ich mir nicht sicher bin, wie das Finanzamt damit umgeht. Von einer gewissen Anzeigepflicht gehe ich intuitiv mal aus. Wenn ein Betrieb ein ganzes Jahr still liegt ist das ja schon wesentlich.