Dürfen Freunde umsonst für mich arbeiten ( eigener Betrieb)?

8 Antworten

Wenn Du sie tatsächlich nicht bezahlst, sollte das meiner Meinung nach keine Schwarzarbeit sein, allerdings sind sie dann nicht versichert - und da gibt es sicher mindestens gewerberechtliche Hinderungsgründe.

Erkundige Dich nach der Möglichkeit, Praktikanten einzustellen.

Natürlich dürfen die umsonst für Dich arbeiten. Warum sollte das nicht gehen?

Der ganze Quatsch von Schwarzarbeit ist nonsens. Schwarzarbeit ist Arbeit die bezahlt wird, für die aber keine Sozialversicherungsbeiträge abgeführt werden. Wenn keine Steuern abgeführt werden, ist das "lediglich" Steuerhinterziehung.

Aber sowohl Steuern, als auch Versicherungsbeiträge fallen nur auf Lohn an, und der wird ja nicht gezahlt.

Allerdings hab ich da was im Hinterkopf, dass die wohl doch bei der Berufsgenossenschaft angemeldet werden müssen, damit die Unfallversicherung zahlt.

Das geht leider nicht so. Es gibt aber eine Möglichkeit Mitarbeter für bis zu 15 Tage im Jahr relativ únkompliziert zu beschäftigen. Sozialversicherung fällt aber wohl an. Alle Freunde die für umsonst helfen ist halt Schwarzarbeit. Der Stundensatz für den Kunden muss halt so kalkuliert werden, dass die Freunde bezahlt werden (zB Aushilfen Stundenlohn zuzüglich 20 Prozent Sozialversichrung 10,-- für den Kumperl sind 12,-- Euro für den Arbeitgeber) aber das sehr verinfacht kalkuliert

Hoi.

wichtig ist, welchen Umfang die Arbeiten haben und ob das wirklich als unentgeltlich ist.

Google mal nach dem Thema "unentgeltiche Hilfeleistung".

z.B. http://www.mainpost.de/regional/schweinfurt/Freispruch-Unentgeltliche-Hilfe-ist-noch-keine-Beschaeftigung;art742,6167059

Zur Unfallversicherung:

"Erfolgt die Mitarbeit unentgeltlich, kann Versicherungsschutz nach § 2 Abs. 2 SGB VII bestehen. Aus der Rechtsprechung haben sich folgende Voraussetzungen ergeben:

Die Tätigkeit muss

  • dem Unternehmen dienen und wirtschaftlich sein,
  • dem Willen des Unternehmers entsprechen und
  • arbeitnehmerähnlich sein.

Neben der "Tätigkeit wie ein Beschäftigter" gibt es noch andere Formen der familiären/freundschaftlichen Hilfeleistung, die nicht unter den Versicherungsschutz fallen - sogenannte Gefälligkeitsleistungen. Um diese handelt es sich, wenn die Hilfeleistung gänzlich von der familiären/ freundschaftlichen Bindung zwischen Angehörigen/Freunden geprägt ist.

Ob Versicherungsschutz besteht, ist im Einzelfall unter Berücksichtigung der familiären/ freundschaftlichen Beziehung sowie der Art, dem Zweck, des Umfangs und der Zeitdauer der verrichteten Tätigkeit zu beurteilen."

Bei den anderen Sozialversicherungszweigen kommt es aufs Entgelt an und ob der Umfang nicht doch schon einen arbeitnehmerähnlichen Bereich annimmt.

Ein Anruf beim Finanzamt und der KV/RV/ARGE tut nicht weh.

Ciao Loki

Sie dürfen so großzügig sein und dir kostenlos helfen. Sie müssen dabei aber auch bedenken, dass sie dementsprechend nicht versichert sind und auch keine Rentenbeiträge zahlen.

Und mal ehrlich - wer würde das schon machen? Erst helfen, ohne etwas dabei zu verdienen und dann im Alter noch auf seine Rente verzichten? Das kann man von keinem Freund verlangen.