Verdeckte Stückzahl vorgaben im Zeitloh ist das Rechtens? Welche § greifen da?
Bei uns im Betrieb erfolgt die Entlohnung im Zeitlohn(Metall Industrie Tarif gebunden) ! Seit geraumer zeit werden Mitarbeitern mit allen Tricks indirekt Stückzahl-vorgaben gemacht ! Die Produktionsleitung und Bereichsleiter machen ihre Vorgaben verschiedene Aussagen wie: *im Zeitlohn gibt es keine PersönlicheVerteilzeit wenn es sein muss wird verstärkt kontrolliert ob ihr 7,5 std. eure Arbeitskraft erbringt * oder es werden irgend welche** Planzahlen** für jede schicht und Anlage errechnet und Ausgehängt dahinter sollen dann die Mitarbeiter ihre** ist-Stückzahl+die Abweichung und Grund für die Abweichung wenn es einen gibt eintragen ! Abweichungen ins( -)rot und ins(+)grün** nun haben wir als BR gefordert das diese Listen abgehängt und nicht mehr geführt werden sollen da die Planzahlen indirekte vorgaben sind . Die Produktionsleitung weigert sich und fragt welches Gesetz sie verletzen . Habt ihr da Ideen und Rat weil es ist akut !!!!
3 Antworten
Auch ich rate euch dringend, Hilfe bei der Gewerkschaft zu suchen. Dort hat man Erfahrungen im Umgang mit solchen Repressalien und kennt auch die rechtlichen Gegebenheiten. Hoffentlich habt ihr wenigstens ein paar Gewerkschaftsmitglieder oder es sind einige bereit, in die Gewerkschaft einzutreten.
Ich kann dir nur einige Tipps geben, wo Ansatzpunkte sein könnten.
Als Betriebsrat habt ihr einige Rechte, welche die Produktionsleitung evtl. schon verletzt hat. Lies dir mal im Betriebsverfassungsgesetz (Findest du unter: http://www.gesetze-im-internet.de/betrvg/) einige Paragrafen durch:
- §90,3. Hat die Geschäftsleitung euch von der Einführung der Vorgaben unterrichtet? Das bedeutet nämlich eine Änderung der Arbeitsabläufe
- §91 Der Druck, der da aufgebaut wird, kann durchaus die „menschengerechte Gestaltung“ der Arbeit beeinträchtigen
- §94 Die Erhebung von Stückzahlen pro Mitarbeiter ist Blödsinn, wenn dahinter nicht irgendeine Beurteilung steht. Beurteilungsgrundsätze bedürfender Zustimmung des Betriebsrates
Wenn die Leistung einzelner Mitarbeiter öffentlich bekannt gemacht wird, kann das ein Verstoß gegen den Datenschutz und die Veschwiegenheitspflicht in Personalsachen sein. (Kann ich auf die Schnelle nicht mit Rechtsgrundlagen belegen, sorry)
Nochmal der dringende Rat: Holt euch Hilfe bei Jemandem, der sich im Arbeitsrecht gründlich auskennt! Die paar Tipps die ich euch hier geben kann, reichen sicher nicht für diese Auseinandersetzung aus.
Viel Glück!!!
und fragt welches Gesetz sie verletzen
Das solltet ihr als Betriebsrat doch wissen. Ein Aussenstehender hat keinen so tiefen Einblick in eure Fertigungsprozesse und Vorgaben
fragt mal die Gewerkschaft