Unterhalt Kind Betreuungsunterhalt?
Bin ich verpflichtet Betreuungsunterhalt zu zahlen ? Die Mutter wohnt bei ihren Eltern , die können sie mitverpflegen oder auch Geld geben . ?
Unterhalt : ich arbeite nur Teilzeit . Ich kann den Mindestunterhalt zahlen. Ich möchte nicht Vollzeit arbeiten und dazu kann ich nicht gezwungen werden . Ich kann den Mindestunterhalt zahlen . Punkt aus . Kann ich trotzdem von Jugendamt und Gericht dafür belangt werden , Vollzeit zu arbeiten oder mehr als den Mindestunterhalt zu zahlen ( Vollzeitgehalt wird angeschaut) ?
4 Antworten
Ja, kannst Du. Du bist zum Unterhalt gesetzlich verpflichtet und dafür musst Du eben arbeiten. Wo Mutter und Kind wohnen, ist völlig egal. Du kannst auch in den Knast gehen wegen Unterhaltspflichtsverletzung. Dann laufen allerdings Schulden auf.
Kannst Du auch verkaufen. Kind geht vor. Dein restliches Leben lang. Ist für die Mutter schließlich auch so. Die hätte bestimmt auch gern ein Auto und mehr Zeit.
Ich kann ja sagen dass ich nur Teilzeit will, damit ich das Kind öfters sehen kann
Nützt nichts.
Das erste ist egal. Freiwillige Leistungen der Eltern werden nicht auf die Bedürftigkeit angerechnet.
Teilzeit ist eine Einzelfallfrage und kommt auf die genauen umstände an.
Ich empfehle dir Thailand. Da bekommt man keinen Titel hin vollstreckt.
Was für Thailand ?
also ist es die Wohnlage der Eltern nicht relevant für den Betreuungsunterhalt?
ich bin recht jung. Ich möchte halt nicht so lange arbeiten und so viel am Stück.
Wenn du keinen Unterhalt zahlen willst, dann Thailand. Da kommt kein Gerichtsvollzieher hin. Freiwillige Leistungen der Eltern ist egal. Der Rest ist eine Einzelfallfrage.
Egal. Hättest ja aufpassen können. Zum Kindermachen warst Du ja auch nicht zu jung. Du zahlst bis das Kind 18 Jahre ist oder bis es mit dem Studium fertig ist.
wenn du nicht willst wird dir ein mögliches einkommen bei vollzeitarbeit eben erfunden und danach wirst du eingestuft.
es muss schon ernste gründe geben warum du nicht vollzeit arbeiten kannst, dan würde das sicher gehen. ich will nicht ist da kein grund.
Betreuungsunterhalt kann sich auch verlangen.. wenn deine Selbstbehaltsgrenze noch nicht erreicht ist. Sie hat ja durch die betreung des kindes kein einkommen.
ich kenn die diskusionen durch die ex meines Verlobten nur zu gut und wie das abläuft bei den ämtern
die Eltern sind für den Unterhalt während der Ausbildung zuständig. Du für die Zeit, während sie nicht arbeiten und keine Ausbildung machen kann wegen des Kindes.
du musst nicht Vollzeit arbeiten, aber es wird ein Vollzeitgehalt genommen, um den Unterhalt zu berechnen.
Muss Auto auch abbezahlen