Betreuungsunterhalt bis wann?
Hallo,
Ich habe da mal eine Frage zum Thema Betreuungsunterhalt.
Der Vater meines Kindes und ich sind getrennt.Sie ist 15Monate alt.
Ich hatte gedacht das bis zu 3 Jahren(Alter des Kindes)betreuungsunterhalt gezahlt werden KANN.aber wenn die Mutter nach 2 Jahren wieder arbeitet,bekommt sie auch nur bis zum 2.Lebensjahr das Betreuungsunterhalt.
mir wurde gesagt man hat auch Anspruch auf Betreuungsunterhalt wenn man Arbeitet bis zum 3.Lebensjahr des Kindes.
Was ist denn nun richtig?
Danke schonmal für eure Antworten
6 Antworten
anspruch auf betreuungsunterhalt hast du bis zum dritten lebensjahr, wenn du das kind allein betreust und aufgrund nicht vorhandener betreuung keiner arbeit nachgehen kannst oder vollzeitarbeit.
wenn du also arbeitest und das kind betreut wird, dann hast du keinen anspruch auf betreuungsunterhalt. vorrangig ist der kv zu kindesunterhalt verpflichtet. danach muss er erstmal leistungsfähig sein.
Dem Grunde nach besteht ein Unterhaltsanspruch bis mindestens zum 3. Geburtstag des Kindes. Bei der Frage der Höhe des Unterhalts kommt es aber auch auf die Leistungsfähigkeit des Unterhaltsschuldners und die Bedürftigkeit des Unterhaltsempfängers an. Der Unterhaltsanspruch ergibt sich dabei immer als Minimum aus Bedarf und Leistungsfähigkeit.
aber wenn die Mutter nach 2 Jahren wieder arbeitet,bekommt sie auch nur bis zum 2.Lebensjahr das Betreuungsunterhalt.
Wenn die Mutter arbeitet obwohl sie dazu unterhaltsrechtlich nicht verpflichtet wäre, handelt es sich um überobligatorisches Einkommen, das zum Teil, typsicherweise zur Hälfte auf den Bedarf angerechnet wird. Sofern der Unterhaltsschuldner leistungsfähig ist, reduziert sich dadurch dann auch der Unterhalt, möglicherweise auch bis auf 0.
Andere Einkommen, z.B. Kapitaleinkommen oder Einkommen aus Vermietung und Verpachtung, sind hingegen obligatorisch und werden voll angerechnet.
Bei höheren Einkommen kann es übrigens auch zur 3/7 Begrenzung ( = Unterhalt ist maximal 3/7 der Einkommensdifferenz) kommen, wenn Selbstbehalt und Mindestbedarf gesichert sind. Denn der Bedarf der Mutter richtet sich ja nach den Einkommen vor der Schwangerschaft.
Genau, du hast Anspruch, bis das Kind 3 ist.
Wenn du vorher schon arbeitest ist das nett und wirkt sich natürlich auf deinen Bedarf aus. Ob dann noch Bedarf übrig bleibt, hängt vom Verdienst von dir und deinem ex ab.
Wenn ihr beide annähernd ähnlich verdient, wirst du keinen Anspruch mehr haben, wenn er deutlich mehr verdient schon.
Betreuungsunterhalt steht dir min.bis zur Vollendung des 3 Lebensjahres des Kindes zu, eigenes Einkommen wird dann aber dementsprechend auf deinen evtl.Anspruch angerechnet, vorrangig ist dann aber der Kindesunterhalt, bei Trennung / nachehelichem Unterhalt bzw.Betreuungsunterhalt liegt der Selbstbehalt des Unterhaltsschuldners dann bei bereinigten 1200 € Netto !
Gibst du im Internet mal ein ,, Berechnung Trennungsunterhalt ", da findest du auch Beispiele.
Sie hat Anspruch in Höhe ihres durchschnittlichen Nettogehalts vom Jahr vor der Geburt.
Verdient sie weniger, dann kann sie noch etwas Unterhalt dazubekommen bis zum dritten Geburtstag.
Verdient sie wieder so viel wie vorher oder mehr - dann bekommt sie keinen Unterhalt dazu.