Kann eine gesetzliche Betreuung von den Betreuten jederzeit beendet werden?

10 Antworten

So lange Ihr nicht entmündig seit (und das lese ich nicht heraus das Ihr das seit) habt Ihr auch ein Mitsprache Recht. Gibt da niemanden an den Ihr Euch wenden könnt? Einen Bekannten der mit Euch zu einem Anwalt oder einer entsprechnenden Behörde geht?

swallowtail  21.10.2010, 09:59

Eine sogenannte "Entmündigung" gibt es nicht mehr.

Novosibirsk  17.08.2017, 21:22
@swallowtail

Selbstversständlich gibt es noch die Entmündigung; sie wird nur beschönigend als gesetzliche Betreuung bezeichnet, was zu vielen falschen Hoffnungen bei den Betreungsopfern geführt hat.

Ihr könnt die Aufhebung der von Euch selbst erwirkten Betreuung beim Amtsgericht beantragen. Möglicherweise kommt dann noch ein Gutachter und bestätigt, dass ihr auch gut allein klarkommt.

Novosibirsk  26.01.2018, 12:48

Zitat:

"Möglicherweise kommt dann noch ein Gutachter und bestätigt, dass ihr auch gut allein klarkommt."

Der Gutachter ist es aber gewohnt, bestätigen zu müssen, dass Betroffene alleine nicht klarkommen und kann es sich gar nicht leisten, von dieser Regel abzuweichen.

vgl. hierzu https://www.youtube.com/watch?v=aI-fZs4RtiE

Novosibirsk  26.01.2018, 13:06

Offensichtlich hast Du Dich von den auf dieser Website zu findenden beschönigenden Darstellungen blenden lassen, wonach Betreuten stets Hilfe zuteil wird.

Um herauszufinden. dass dies in vielen Fällen keineswegs so ist, gibt es wiederum andere Websites, die zu goggeln sind unter den Stichworten "Betreuungsmafia", ""Betreuungsbetrug" und "Betreuungsmissbrauch".

swallowtail  21.10.2010, 10:02

Ich finde diesen Ratgeber sehr aufschlussreich.

DH

edelmannf 
Beitragsersteller
 21.10.2010, 10:20
@swallowtail

danke für die tolle Antwort und den Link. das war eine große Hilfe für mich.

Super!! Wenn ich selber so antworten könnte, müsste ich mich nicht hieran wenden. DANKEEE!!!

Hallo. Ihr müsst zum Vormundschafstgericht, um die Betreuung wieder auf zu heben. Aber so leicht ist es nicht. Ihr müsst beweisen, dass ihr euch wirklich alleine in allen Sachen - Lebenslage allein helfen könnt und geschäfsfähig seid. Streupt sich die Betreurin, weil sie ja Geld dafür bekommt, müsst ihr eine Anwalt einschalten. Wenn ihr wenig gedl zur Verfügung habt, könnt ihr einen Berechtigungsschein beim Amtsgericht abholen, ausfüllen und beim Anwalt abgeben. Er erledigt dann alles. Seid ihr in der IG Metall oder ähnlicher Verband, haben die auch selbst Anwälte die ihr auch nicht bezahlen müsst.Die helfen vorwiegend rbeitsrecht und Pflegesachen.

LG: Paula

StephanSo80  22.01.2017, 20:23

Nee, das ist gar nicht so schwer. Gegen den Willen des Betroffenen ist eine Betreuung nicht zulässig. Das steht im BGB, dass der ja die Wünsche des Betreuten vertreten soll. Wenn man da mit dem Betreuer redet, wird er einen auch nicht gegen den Willen betreuen. Man kann dann dem Amtsgericht - Betreuungsabteilung einen Brief schreiben (mit dem Aktenzeichen das auf dem Beschluss steht) und sagen, dass man bittet, dass die Betreuung eingestellt wird und sich auf den freien Willen berufen. Irgendwo findet man auch den Paragrafen im BGB... wichtig ist aber dass ihr es unterschreibt und ein Datum mit angebt. Ggf. ist es auch sinnvoll mal mit der Betreuungsbehörde zu sprechen. Vielleicht kann man auch wechseln, wenn man nicht zufrieden sein sollte.

Novosibirsk  26.01.2018, 12:37
@StephanSo80

Zitat_

"Nee, das ist gar nicht so schwer. Gegen den Willen des Betroffenen ist eine Betreuung nicht zulässig. Das steht im BGB, dass der ja die Wünsche des Betreuten vertreten soll. Wenn man da mit dem Betreuer redet, wird er einen auch nicht gegen den Willen betreuen."

Der perfide Trick von Betreungsbehörden und -gerichten ist allerdings, dass es zu ihrem Geschäftsmodell gehört, zu bestreiten, dass Betroffene übrhaupt noch über einen eigenen Willen verfügen- Auf diese Weise gelingt es ihnen. jede gegen die Betroffenen gerichtetete Willkürmaßnahme zu rechtfertigen.

Schwierig zu beantworten. Wie ich aus deinen Fragen lesen konnte, bist du und deine Frau behindert und arbeitet beide in einer WfB.

Welche Art von Behinderung ist es? Ich denke, wenn man sich erst einmal in eine Betreuung begibt, kommt man nicht mehr so leicht heraus.

Man kann als Betroffener zwar angeben, dass man die Betreuung nicht mehr wünscht, aber der Betreuer wird wohl auch etwas zu sagen haben.

Lasst euch beraten. Wendet euch mal an eine Geschäftsstelle der Paritätischen. Sie sind recht kompetent.

Alles Gute.

TsingWung  22.03.2014, 06:47

Solange Du Geschäftsfähig bist und das auf freiwilliger Basis läuft kannst du ihn jederzeit kicken - aber dann sind auch die Hilfestellungen weg. Meiner is Anwalt und ein echt -arroganter A....Wir hatten schon stress ohne ende. Wird ihm auch noch eins reinwürgen für seine Überheblichkeit und dafür das er seit 1nem Jahr abkassiert und ich eigentlich alles über meine Sozialarbeiterin regel, was ich auch gerne tat,besonders mit ihr, aber mich von ihm ständig von oben herrab Behandeln zu lassen und ständig wegen meinem Geld zu Betteln was dann auch noch ne Woche dauern kann weil er es angeblich vergessen hat-oh ich hab ihn so satt-ein Bekannter versteht sich mit seinem aber gut, das muß ich jetz schreiben bevor ich die tasten zerhack