Besuchszeiten sind in der WG ungerecht?
Meine WG-Mitbewohnerin erlaubt es sich jedes Wochenende ihren Freund mitzubringen und ihn hier hausen und duschen zu lassen. Des Öfteren bleibt er sogar mal übers Wochenende und zurzeit ist er sogar rund ne Woche hier. Die Vermieterin hat gegen den Besuch vollkommen was einzuwenden (da sie eine Vorgeschichte mit dem Freund der Mitbewohnerin hatte) und wäre für sie ein Grund genug, um eine fristlose Kündigung auszusprechen. Im Moment weiß sie aber nicht, dass sie ihn trotzdem weiterhin hierher bringt. Ich möchte ihr das aber gerne sagen und hab im Internet bereits aber sehr oft davon gelesen, dass der Besuch eines Mieters bis zu 3 Monate ohne Erlaubnis des Vermieters da sein kann.
Aber ist das nicht unfair?
Rein theoretisch könnte ein Besuch 2 Monate und 29 Tage bleiben, dann eine Nacht abwesend sein und erneut die Zeitspanne von 3 Monaten starten. (So denkt übrigens ihr Freund und davon bin ich tierisch genervt!). Das geht doch nicht, dass er hier weiterhin die Nebenkosten erhöht und hier kostenfrei wohnt!? Er wohnt in der selben Stadt und wollen aber nicht zu ihm..
8 Antworten
Nein so wie du dir das vorstellst geht das natürlich nicht.
In einer WG gibt es Regeln, die man zusammen ausmacht. Du musst nicht akzeptieren, dass ein Partner ständig da wohnt.
Ob Partner auch mal übernachten dürfen regelt man bevor es Meinungsverschiedenheiten gibt.
Kläre das mit deiner Mitbewohnerin.
Naja also sie wohnt da und kann so viel Besuch bekommen, wie sie möchte, genau wie du auxh ! Vielleicht sprecht ihr über die Kosten, dass sie etwas mehr zählt, aber dass er sie besucht, kannst du eigentlich nicht verhindern
Es kommt nicht darauf an, dass die Zeit ununterbrochen vom Gast in eurer Wohnung zugebracht wird, und die 3 Monate sind rechtlich auch nicht haarklein festgelegt. Schon ab sechs Wochen ist es rechtlich in Ordnung, über eine Beteiligung an den Nebenkosten zu sprechen - erst recht, wenn ein Großteil des Jahres der Gast zu Besuch da ist.
Ein Recht auf Besuch hat jeder Mieter. Wenn es aber große Ausmaße annimmt, ist es nur recht und billig, dass sich der Gast an Nebenkosten beteiligt - erst recht, wenn er zu einem Teilzeit-Mitbewohner wird.
Und nein, Besuch allein ist keine rechtliche Grundlage für eine fristlose Kündigung.
Ich würde da nicht gleich so harte Bandagen auffahren, wie Kündigung und das der Vermieterin melden.
Sprich doch einfach mal mit den Beiden gemeinsam. "Wie sieht es aus, gibst Du uns was zu den Nebenkosten dazu, wenn Du hier duschst und die Wäsche hier gewaschen wird?" Immer erstmal versuchen, das friedlich zu regeln.
Vielleicht war er einfach gedankenlos und kam gar nicht auf die Idee, dass das schließlich alles was kostet. Verköstigen musst Du ihn aber nicht, oder?
Dass eine junge Frau in einer WG von ihrem Freund Besuch bekommt, der auch mal über Nacht bleibt, finde ich jetzt völlig normal. Alles andere fände ich eher bedenklich.
lg Lilo
und wäre für sie ein Grund genug, um eine fristlose Kündigung auszusprechen.
Nein ist es nicht. Ja klingt unfair, ist aber auch sinnvoll.