Besteht auch Rechtsschutz bei einer unverschuldeten Schlägerei?
Besteht auch Rechtsschutz bei einer unverschuldeten Schlägerei wo der Gegner verschuldet ist ?
7 Antworten
Frage die RSV!
Gibt so viele Tarife und Klauseln auf dem Markt!
Danke
Das wird dir nur die RSV sagen können, wir kennen hier weder die Versicherungsbedingungen noch den Tarif den du hast.
frage deine RSV ob du da versichert bist.
Danke
.... bestimmt, frage einfach Deinen Berater/Makler, denn der wird ja noch wissen, was er verkauft hat.
In der Form eine recht unsinnige Frage...
Wenn es darum geht den anderen zu verklagen, besteht Versicherungsschutz über den Schadenersatz RS im Rahmen des Privat RS.
Wenn es darum geht dich gegen den Vorwurf der (nicht nur fahrlässigen) Körperverletzung zu wehren, besteht nur Versicherungsschutz wenn erweiterter Straf RS versichert ist. Und hier entfällt der Versicherungsschutz rückwirkend, wenn du schuldig bist und verurteilt wirst.
Hinzu kommt, dass der RS Versicherer vor Erteilung einer Deckungszusage natürlich die Erfolgsaussichten prüft.
Danke für deine Antwort , ich kriege Versicherungsschutz sobald die Klage gegen mich vom Gegner entfällt. Da ich fremde Zeugen habe die beobachteten wie ich den Täter festhielt damit er nicht zu schlagen könnte und dem Täter wurde eine Tatwaffe entrissen.