Bestandsschutz für die kostenfreie Einleitung von Regenwasser
Wir haben in 1990 ein Anwesen gekauft das nur unvollständig an die Kanalisation angeschlossen war. Der Anschluß war nicht unbedingt erdorderlich, da das Niederschlagswasser problemlos auf dem Gelände versickern konnte - was es auch jahrelang getan hatte. Auf Grund einer (Gemeinde-)Regel mußten wir aber anschließen. Das wurde auch überprüft und abgenommen.
Nun gibt es eine neue Bestimmung nach der wir für die Einleitung des Niederschlags-wassers zahlen sollen.
Ich meine, es muß so was wie Bestandsschutz geben. Weiß jemand etwas dazu?
3 Antworten
Üblicherweise besteht in den Satzungen der Gemeinden kein Anschlusszwang für Regenwasser, um zu vermeiden, dass die Kanalisation bei Starkregen überlastet wird. Schaut noch einmal konkret in der Satzung nach.
"Bestandsschutz" kann es nur für den Anschluss an sich, nicht aber für Gebühren geben.
Was für Bestandsschutz sollte das sein. Für eingeleitetes Wasser muß bezahlt werden. Bei uns in der Gemeinde wurde eine Erhebung gemacht und so muß auch für versickerndes Wasser ein reduzierter Betrag bezahlt werden. Eingeleitetes Wasser wird wieder aufbereitet und das kostet Geld.
Dann würde es in jeder Kommune Bestandsschutz geben! Bei uns wurde die Gebühr für die Einleitung von Niederschlagswasser bereits vor einigen Jahren eingeführt. Und sofort musste jeder Grundstückseigentümer, der Niederschlagswasser in die Kanalisation einführt, auch zahlen! Oder den Zustand abändern und das Niederschlagswasser versickern lassen.