Neuer Zählerschrank darf nicht wieder auf die Treppe?

4 Antworten

Genau! In der TAB von 2012, die sozusagen die Ausführungsverordnung ist, steht ausdrücklich

Die Technischen Anschlussbedingungen sind für A nlagen anzuwenden, die neu an das Verteilungsnetz angeschlossen werden bzw. bei einer Erweiterung ode r Veränderung einer Kundenanlage. Für den beste- henden Teil der Kundenanlage gibt es seitens der TA B keine Anpassungspflicht, sofern die sichere und s törungsfreie Stromversorgung gewährleistet ist.

Ein neuer Zählerkasten ist sicher die Veränderung einer Kundenanlage. Wenn man aber dann argumentiert, dass die alte an einer Treppe eben nicht sicher ist, dann gilt die TAB auch dafür. Deshalb macht man das ja eigentlich auch nicht selbst, sondern der Elektriker.

So jedenfalls meine - nicht-juristische- Auffassung.

lass es dir schriftlich geben und dann ist es halt so

hast du pech gehabt

ich hab ein haus gekauft, da kamen sie jetzt an, sie haben durch luftaufnahmen gesehen, dass da vor 30 jahren eine garage schwarz gebaut wurde

durfte ich jetzt einmessen lassen, für 300€

war auch cool

fredmuck 
Beitragsersteller
 08.04.2014, 11:32

"lass es dir schriftlich geben und dann ist es halt so hast du pech gehabt" Wenn er es mir schon mündlich gesagt hat? Was soll das bringen?

BvBSchalker  08.04.2014, 11:32
@fredmuck

ich würde gerne an deiner stelle irgendetwas dazu lesen können

BvBSchalker  08.04.2014, 11:32
@fredmuck

nein, eigentlich würde ich es ihnen einfach glauben

Solange Du nichts an der alten elektrischen Anlage gemacht hast, hattest Du Bestandsschutz. Jetzt hast Du modernisiert und musst Dich an die aktuellen Vorschriften halten. Diese haben sich in den letzten 80 Jahren ja deutlich verändert.

Du hast in dem Fall leider Pech gehabt.

fredmuck 
Beitragsersteller
 08.04.2014, 12:08

Und es gibt kein Spielraum? oder je nach dem wie man es auslegt etc. ?

Bielefelderin  08.04.2014, 12:44
@fredmuck

Nein wenn es in der VDE 4104 steht, gibt es keinen Spielraum. Du hast modernisiert und musst es dann nach den aktuellen Vorschriften ausführen.

Er beruft sich erst auf die TAB Nord West 2012, da steht es nicht drin und heute rief er an und sagte in der TAB Nord West 2012 wird auf die VDE 4104 verwiesen, da steht es drin. Aber ich weiß nicht ob es nur für Neubauten gilt oder auch für "renovierte, sanierte" Anlagen?