Neuer Zählerschrank darf nicht wieder auf die Treppe?
Ich habe ein Haus von 1936 übernommen. Es waren schon immer zwei Wohneinheiten in diesem Haus und früher auch zwei Stromzähler der EWE eingebaut. Vor ca. 15 Jahren hat mein Vater eine Zähler ausbauen lassen, weil er für die "Ome" das Stromgeld übernehmen wollte und es so für ihn am bequemsten war. Jetzt habe ich den Sicherungskasten komplett neu machen lassen und auch noch mehr Sicherungen einbauen lssen, um z.B. die Außenbeleuchtung von der Innenbeleuchtung zu trennen. etc. Jetzt ist alles fertig und die EWE will die Zähler nicht einbauen, weil der Kasten auf höhe der dritten Stzufe ist, wo er seit ca. 80 Jahren immer war. Das soll nicht mehr rechtens sein VDE 4104 TAB Nordwest 2012 etc. Jetzt soll ich scheinbar vom Energieversorger gesagt bekommen wo die nue Anlage, neu installiert werden muss, weil sie es so nicht genehmigen wollen. Die Kosten habe ich natürlich zu tragen. Ist das so rechtens? Da hätte ich ja lieber nichts machen können, dann wäre alles alt und wenn es gebrannt hätte, dann hätte meine Versicherung mir alles (incl. Haus) neu gemacht, das wäre besser oder wie? Oder versteckt sich da Einer hinter seinen Vorschriften etc.?
4 Antworten
Genau! In der TAB von 2012, die sozusagen die Ausführungsverordnung ist, steht ausdrücklich
Die Technischen Anschlussbedingungen sind für A nlagen anzuwenden, die neu an das Verteilungsnetz angeschlossen werden bzw. bei einer Erweiterung ode r Veränderung einer Kundenanlage. Für den beste- henden Teil der Kundenanlage gibt es seitens der TA B keine Anpassungspflicht, sofern die sichere und s törungsfreie Stromversorgung gewährleistet ist.
Ein neuer Zählerkasten ist sicher die Veränderung einer Kundenanlage. Wenn man aber dann argumentiert, dass die alte an einer Treppe eben nicht sicher ist, dann gilt die TAB auch dafür. Deshalb macht man das ja eigentlich auch nicht selbst, sondern der Elektriker.
So jedenfalls meine - nicht-juristische- Auffassung.
lass es dir schriftlich geben und dann ist es halt so
hast du pech gehabt
ich hab ein haus gekauft, da kamen sie jetzt an, sie haben durch luftaufnahmen gesehen, dass da vor 30 jahren eine garage schwarz gebaut wurde
durfte ich jetzt einmessen lassen, für 300€
war auch cool
Solange Du nichts an der alten elektrischen Anlage gemacht hast, hattest Du Bestandsschutz. Jetzt hast Du modernisiert und musst Dich an die aktuellen Vorschriften halten. Diese haben sich in den letzten 80 Jahren ja deutlich verändert.
Du hast in dem Fall leider Pech gehabt.
Und es gibt kein Spielraum? oder je nach dem wie man es auslegt etc. ?
Nein wenn es in der VDE 4104 steht, gibt es keinen Spielraum. Du hast modernisiert und musst es dann nach den aktuellen Vorschriften ausführen.
Er beruft sich erst auf die TAB Nord West 2012, da steht es nicht drin und heute rief er an und sagte in der TAB Nord West 2012 wird auf die VDE 4104 verwiesen, da steht es drin. Aber ich weiß nicht ob es nur für Neubauten gilt oder auch für "renovierte, sanierte" Anlagen?
"lass es dir schriftlich geben und dann ist es halt so hast du pech gehabt" Wenn er es mir schon mündlich gesagt hat? Was soll das bringen?