Hat eine Einfahrt Bestandsschutz
Hallo,
wir haben mit unseren Nachbarn eine Gemeinschaftseinfahrt, die Einfahrt ist aber so breit,dass 2 Autos nebeneinander stehen dürfen. Im Zuge der Straßenbauarbeiten 2009 hat die Nachbarin festgestellt,dass die Flurstücksgrenze "zick zack" verläuft und wir quasi fast keine Einfahrt haben.Zur Zeit herrscht Nachbarschaftsstreit und unsere Nachbarin hat angeblich einen Vermesser bestellt. Muss der Vermesser sich schriftlich bei uns melden,falls der bei uns rauf muss? Wer zahlt das alles?Nehmen wir an , es bleibt bei einer Grenzfeststellung! Kann uns die Einfahrt "geklaut" werden?Gibt es ein eventuelles Bestandschutzrecht?
Ich muss noch hinzufügen,dass unser Haus vor 15 Jahren gebaut wurde.Ich nehme doch an,wenn wir laut Kataster keine Einfahrt hätten,würde doch die Baugenehmigung nicht bewilligt worden sein.
2 Antworten
Gewohnheitsrecht gibt es nicht. Die Zufahrt hätte im Grundbuch (Abt. II) oder Baulastenverzeichnis eingetragen werden müssen. So kann jederzeit ein Zaun gesetzt werden, der die Zufahrt unmöglich macht. Oder ihr schließt nachträglich einen Vertrag ab und holt die Eintragungen nach.
hast du schon einmal im Grundbuch nachgeschaut, ob dort bzgl. deiner Einfahrtmöglichkeit steht. Es nüsste also Register des Nachbarn stehen, dass du die Einfahrtmöglichkeit hast.
Lediglich auf "Nettigkeit " und "gute Nachbarschaft" kann so etwas ja nicht beruhen.