Besoldungen und Zuschläge in der Ausbildung zum Justizvollzugsbeamten (NRW)?

3 Antworten

relevant wäre, ob du verheiratet bist und / oder Kinder hast. Falls nicht gibt es da keine weiteren Zuschläge (mal abgesehen von der durch dich noch zusätzlich zu zahlenden privaten Krankenversicherung, da gibt es im Normalfall 50 % Beihilfe). Da ich selber schon mal bei der Justiz NRW beschäftigt war und aktuell auch mehrere Anwärter kenne (wenn auch in anderen Arbeitsbereichen) weiss ich, dass im Normalfall die vorherige Berufserfahrung keine Anerkennung bei der Entgeldstufe findet- genau aus diesem Grund habe ich mich vor einigen Jahren auch gegen eine Beamtenstelle bei der Justiz entschieden - bei "nur" zwei Jahren Vorerfahrung erscheint mir die Sache aber nicht so dramatisch. Nach Abzug von 50 % PKV und ohne Kinder tippe ich mal auf eine netto-Besoldungshöhe für die Zeit der Ausbildung von 700-800 Euro.

Du bekommst, zu den normalen Ausbildungsbezügen, eine Justizvollzugszulage (auch Gitterzulage genannt). Normalerweise müßt dann noch eine Stellenzulage dazu kommen, bin mir allerdings nicht sicher ob die auch an Auszubildende gezahlt wird.

Deine Arbeittserfahrung bringt Dir zunächst nichts, denn Dein Tätigkeitsbereich, für den Du ausgebildet wirst, ist zunächst ein völlig anderer. Die vordienstlichen Tätgkeiten werden später nach einem bestimmten Schlüssel auf die Dienstzeiten angerechnet. Wichtig ist dabei das eine Berufsausbildung nach dem 16. Lebensjahr voll als Dienstjahre zählen, Dienstzeiten bei der Bundeswehr ebenfalls.

Das sind Bruttobeträge.

Zuschläge sind mir in dem Fall unbekannt.

Denke nicht, dass die deine Arbeitserfahrung da irgendwie angerechnet wird.

Gruß