Probezeit vorbei, was nun?
Ich habe die 4 monatige Probezeit bestanden in meiner Ausbildung. Was passiert jetzt in meiner Ausbildung? Hab ich einen Kündigungsschutz?
6 Antworten
§ 22 BBiG
Nach der Probezeit kann das Berufsausbildungsverhältnis nur gekündigt werden
Das kann man durchaus als Kündigungsschutz bezeichnen. Wer seine Pflichten erfüllt und sich nicht gerade beim Klauen o.ä. erwischen lässt, ist so gut wie unkündbar.
Die Ausbildung läuft weiter, mit dem gesetzlichen Kündigungsschutz.
Ändern tut sich sonnst nichts. Nun hast Du den regulären Kündigungsschutz.
Natürlich hast du einen Kündigungsschutz, sogar einen ganz besonderen. Aber natürlich nur wen du dir auch nichts zu Schulden kommen lässt und brav deine Ausbildung machst.
Weil ein Azubi nur unter gewissen Umständen gekündigt werden kann. Das ist anders als bei einem normalen Arbeitnehmer.
Dennissan schafft es gekündigt zu werden
Ja, Azubis kann nun nicht mehr so einfach gekündigt werden.
nun bist du in einem festen Arbeitsverhältnis. Wenn nichts anderes geregelt ist, wirst du nach der Lehre in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis übernommen.
Was Uwe geschrieben hat ist auch Unsinn! Stimmt dein Chef muss niemand übernehmen.
muss man das? ich glaube der chef muss mich nach der Lehre nicht übernehmen.
müssen muss er nicht, und wer lesen kann ist im Vorteil, ich tätigte die Aussage, falls nichts anderes vereinbart ist kann er dich in ein festes Arbeitsverhältnis übernehmen, wenn du nicht willst, dann erlischt dein Arbeitsverhältnis mit dem letzten Tag deiner Ausbildung. Oder er hat es jetzt bereits geregelt, dass euer Arbeitsverhältnis mit Ende der Lehre endet. Also wer denken und lesen kann bleibt im Vorteil. Schöne Weihnachten, guten Rutsch und noch schöne Ostern.
wieso einen ganz besonderen?