Probezeit vorbei, was nun?

6 Antworten

§ 22 BBiG

Nach der Probezeit kann das Berufsausbildungsverhältnis nur gekündigt werden


1. aus einem wichtigen Grund ohne Einhalten einer Kündigungsfrist,

2. von Auszubildenden mit einer Kündigungsfrist von vier Wochen, wenn sie die Berufsausbildung aufgeben oder sich für eine andere Berufstätigkeit ausbilden lassen wollen


Das kann man durchaus als Kündigungsschutz bezeichnen. Wer seine Pflichten erfüllt und sich nicht gerade beim Klauen o.ä. erwischen lässt, ist so gut wie unkündbar.




Die Ausbildung läuft weiter, mit dem gesetzlichen Kündigungsschutz.

Ändern tut sich sonnst nichts. Nun hast Du den regulären Kündigungsschutz.

Natürlich hast du einen Kündigungsschutz, sogar einen ganz besonderen. Aber natürlich nur wen du dir auch nichts zu Schulden kommen lässt und brav deine Ausbildung machst.


Ja, Azubis kann nun nicht mehr so einfach gekündigt werden. 

nun bist du in einem festen Arbeitsverhältnis. Wenn nichts anderes geregelt ist, wirst du nach der Lehre in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis übernommen.