Besitzstörungsklage?

4 Antworten

Hinfahren, Foto machen. Alles nochmal überprüfen. Bei Spar nachfragen usw.

Taanjax 
Beitragsersteller
 11.11.2014, 17:37

Was ist wenn es nicht gekennzeichnet ist und spar dann sagt der gehört nicht zu ihnen ? das kann ja dann niemand wissen ob der jetzt zu spar gehört oder nicht

imager761  11.11.2014, 17:46
@Taanjax

Der Anwalt wird seinen Mandat schon durch Vollmacht ausgewiesen haben. Entweder ist es der Markt, wie behauptete, oder er vertritt den Eigentümer.

SchlawienerSued  11.11.2014, 18:00
@Taanjax
Was ist wenn es nicht gekennzeichnet ist

Irgendwie muß der Parkplatz ja gekennzeichnet gewesen sein, sonst könnte der oder die Fragesteller/in ja nicht schreiben:"Dieser Parkplatz gehört aber zu SPAR"

Taanjax 
Beitragsersteller
 11.11.2014, 18:02
@SchlawienerSued

ich bin die Fragestellerin und der Parkplatz ist nicht gekennzeichnet.

Für mich gehört er zu spar weil es 1. auf dem Grundstück ist und 2. sonst nichts steht das es nicht so wäre.

DrDralle  12.11.2014, 01:37
@Taanjax

Ich vermute Spar selbst betreibt die Klagsdrohung. Du stehst dort vermutlich öfter und die haben dich am Kieker. Parkplatz Videoüberwacht?

Taanjax 
Beitragsersteller
 12.11.2014, 11:01
@DrDralle

ich steh das fast nie. das war vl das zweite mal nur weil ich mal in der nähe war.

Bei SPAR steht, dass auf dem Kundenparkplatz nur Kunden parken dürfen, teilweise sogar mit eingeschränkter Parkdauer.. Also muß da kein Schild "Privatparkplatz" stehen.

Welche Privatperson soll das denn sein? SPAR ist rechtlich eine "Privatperson". In dem Fall könnte der Geschäftsführer dieser SPAR-Filiale diese reale Person sein die dich angezeigt hat.

Sobald du auf den Parkplatz eines Ladens fährst der als Parkplatz des Ladens gekennzeichnet ist, bis du auf privatem Gelände und nicht mehr auf öffentlichem Gebiet. Auch ohne Schild ist das dann Privatparkplatz.

Das ist Österreich nicht anders als in Deutschland und vielen anderen europäischen Ländern.

Aber du kannst ja mal googel was so eine Anzeige i Österreich kosten würde und womit du günstiger davon kommen würdest.

Taanjax 
Beitragsersteller
 11.11.2014, 18:00

Ich war ja einkaufen also was hat es für einen sinn. und laut dem brief vom Rechtsanwalt war es nicht spar der mich angezeigt hat. sondern eine Dame die in der Nähe wohnt.

und Kundenparkplätze sind nicht gekennzeichnet mit einem privat Schild. sondern dort können meiner Meinung nach künden parken.

Dieser Parkplatz gehört aber zu SPAR und ist nicht als Privat gekennzeichnet. dort stand ich 2 Stunden. was man auch darf.

Dann ist er privat (Spar) und das Parken ist nur Kunden während ihres Einkaufs dort gestattet :-)

Abweichende Regelungen zu offenbar anwendbarem östrerreichischem Recht kenne ich aber nicht die Verzweifleung der Einzelhändler, dass man ihre Parkplätze widerrechtlich benutzt, weil man Parkgebühren der Stadt vermeiden will :-)

G imager761

Taanjax 
Beitragsersteller
 11.11.2014, 17:36

Ich war ja auch Kunde. Nur das kann wahrscheinlich niemand wissen weil der Parkplatz direkt hinter dem Spar ist.

imager761  11.11.2014, 17:41
@Taanjax

Dann weise deinen Einkauf durch Kassenbon zum Zeitpunkt der behaupteten Besitzstandsstörung widerstreitend nach.

Oder stelle fest, ob die Fläche dort tatsächlich für Kunden, nicht vielmehr Lieferanten und Mitarbeiter ausgewiesen war (Warenanlieferung).

Andernfalls gelten die Erhebungen der Marktleitung, die offensichtlich keinen Grund hat, ausgerechnet grenzüberschreitend willkürlich Rechtsverfolgung zu betreiben, oder?

G imager761

Taanjax 
Beitragsersteller
 11.11.2014, 17:43
@imager761

Mich hat ja nicht Spar angezeigt sondern eine private Dame die dort in der Gegend wohnt.

imager761  11.11.2014, 17:56
@Taanjax

Schön. Nun hätten wir das geklärt. Was immer noch die Frage aufwirft, wie man dann der Meinung ist, das gehört zum Grundstück des Spar-Markts, nur weil "es hinter dem Markt liegt".

Dem ist offenbar nicht so und Unkenntnis schützt bekanntlich nicht vor Strafverfolgung.

Was soll ich sagen? Zahlst du nicht, wird Klage erhoben und wenn du dafür nach Österreich vor Gericht erscheinen willst, wäre dir das unbenommen.

Einschliesslich ggf. stattgegebenem Beschluss auf Ortstermin, Bestimmung der erkennbaren Grundstücksgrenzen und erkennbarer Beschilderung kannst du dir deine Chancen ausrechnen, zu obsiegen, die Fahrtkosten werden dir aber nicht erstattet.

Was es dich kostet, dass zu verhindern, weisst du.

Jetzt bist du dran. Recht haben und Recht bekommen sind auch in der Alpenrepublik immer noch zwei Paar Stiefel.

G imager761

SchlawienerSued  11.11.2014, 18:06
@Taanjax

2 Stunden einkaufen bei SPAR???

Die Ansage lautet "Nur parken WÄHREND des Einkaufes erlaubt!" Nicht einen Kaugummi kaufen und dann 1 Stunde 50 Minute in der Stadt shoppen gehen.

Warst du mit nem LKW da??? :-)

Sei vorsichtig was du behauptest. Die Läden bei SPAR und solche Parkplätze sind gerne auch mal Videoüberwacht. Nicht, dass noch eine Anzeige wegen Falschaussage dazu kommt.

Taanjax 
Beitragsersteller
 11.11.2014, 18:10
@SchlawienerSued

ich war EINKAUFEN. ich bin eine Frau ich brauche länger vorallem wenn man einen Großeinkauf macht damit alle in der Wohnung wieder essen haben.

dort ist nur ein Spar also ist shoppen gehen überfällig.

Vorallem war ich ja nicht alleine und da kommt man mal ins reden während man EINKAUFT.

Die können gern Videoüberwacht sein. ich kann auch nichts dafür wenn ich so lange für meine Einkäufe brauche. manche brauchen 10 Minuten und kaufen dafür nur für ein Wochenende ein und ich geh lieber länger einkaufen und habe dafür für 2-3 Wochen oder sogar fürs ganze Monat was. muss immerhin 2 Männer ernähren.

SchlawienerSued  11.11.2014, 18:13
@Taanjax

Dann widerspreche doch einfach und lasse es dann auch einfach auf sich beruhen und warte ab was dann passiert, wenn du dir so sicher bist, dass es eine Privatperson ist die da wohnt. Wen du nichts falsch gemacht hast kann dir ja nix passieren. Nur warum fragst du dann hier wenn du dir so sicher ist?

Taanjax 
Beitragsersteller
 11.11.2014, 18:15
@SchlawienerSued

weil ich mir gerne Meinungen anderer hole

SchlawienerSued  11.11.2014, 18:23
@Taanjax

Ist doch ok. Dann kannst du vor Gericht ja nachweisen, dass die Anzeige nicht berechtigt war. Dann lasse den Anwalt doch einfach machen was er will. Warum machst dir dann so viele Gedanken?? :-(

Lass stecken.. Ich bin zwar Mann aber kaufe immer für einen fünfköpfigen Haushalt ein. Mehr als 1 Stunde brauche ich nie, auch wenn ich bummle und mir Ware anschaue.die ich nicht brauche. Nicht mal bei Obi oder anderen Baumärkten. :-)))

Veräppeln kann ich mich übrigens selbst. ;-) Vorräte für 2-3 Wochen für einen dreiköpfigen Haushalt. Ja klar.:-)

Fährst du immer mit dem Gabelstapler durch den Laden????

Taanjax 
Beitragsersteller
 11.11.2014, 18:33
@SchlawienerSued

Entschuldigung aber jeder hat einen anderen einkaufsstil also glaube ich nicht das ich mich rechtfertigen muss das ich 2 stunden einkaufen war

Normalerweise steht : nur für die Dauer des Einkaufs gestattet, das mußt Du übersehen haben!. Du mußt nicht dazu aufgefordert werden, weg zu fahren. Zahl die Strafe wenn Du keinen Einkaufsbeleg hast.