Besitzrechte am verschenkten Wohnhaus?

13 Antworten

Es kommt drauf an, was Du willst. Das sollte dann der Notar in einen Vertrag schreiben und damit die Immobilie übertragen.

Große Probleme bereiten unter anderem:

  • Wohnrecht (man kann rausgeekelt werden) -> besser ein alleiniges Nutzungsrecht oder so, dann kann man auch an irgendwen vermieten
  • Verkauf, um damit Geld zu machen -> kann bis zum eigenen Tod ausgeschlossen werden
  • Wildgewordene Geschwister, Enkel, Schwieger-xxx und dergleichen, weil denen irgendwas dabei nicht passt -> vorher mit allen sprechen und bei Problemen eventuell satte Probleme für den Störer vorsehen, wie z.B. Ausschluss vom Nacherbe (Tochter kann dann nicht an ihren Mann vererben, wenn der ... macht)

Eine mögliche Lösung wäre auch ein Erbvertrag.

Aber zuerst solltest Du für Dich wissen, was Du willst.

P.S. bedenke auch eine Scheidung der Tochter, das Haus sollte dann nicht in eine "Trennungsmasse" fliessen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
uni1234  14.05.2019, 13:34
P.S. bedenke auch eine Scheidung der Tochter, das Haus sollte dann nicht in eine "Trennungsmasse" fliessen.

Das passiert eh nicht. Gemäß § 1374 Abs. 2 BGB werden Geschenke insoweit nicht berücksichtigt.

nurlinkehaende  14.05.2019, 13:52
@uni1234

Ich verlasse mich sehr ungern auf Gesetze. Wären die unverändert, könnte ich mit 63 in Rente gehen und hätte nur 7,2% Abschläge auf eine höhere Rente als ich heute bescheinigt bekomme.

Ich habe vor meiner Tochter mein Haus zu verschenken. Wird ihr Ehemann dann automatisch Mitbesitzer ?

Ja, wenn er mit ihr drin wohnt und den Schlüssel erhält.

Wenn du allerdings wissen willst, ob er Eigentümer wird, ist das eine andere Frage.

Ich gehe mal davon aus, dass du mit „Besitz“ tatsächlich Eigentum meinst. Wer Besitzer des Hauses ist, ist nämlich zunächst einmal egal.

Wenn du deiner Tochter das Haus schenkungsweise übereignest, dann wird grundsätzlich auch nur sie die Eigentümerin des Hauses. Etwas anderes gilt nur dann, wenn beide im Güterstand der Gütergemeinschaft leben. Das ist aber der Ausnahmefall und setzt voraus, dass es einen Ehevertrag gibt.

es wird nur deine Tochter zum alleinigen Besitzer/Eigentümer

problematisch wird das erst bei einer Trennung/Scheidung

Wenn die beiden zusammen wohnen, im allgemeinen ja. Miteigentümer wird er allerdings nicht.