Staatsbürgerschaft?

2 Antworten

Ein Recht auf doppelte Staatsangehoerigkeit kann es nicht geben, weil kein Staat der Welt eine solche vergeben kann. Jeder Staat kann immer nur seine eigene Staatsangehoerigkeit vergeben.

Unter bestimmten Voraussetzungen ist es in Deutschland (und auch in fast allen anderen Staaten) durchaus zulaessig, mehrere Staatsangehoerigkeiten zu besitzen und auch die deutsche Staatsangehoerigkeit trotz des Besitzes anderer Staatsangehoerigkeiten zu erhalten.

kann vorkommen.
Eltern haben verschiedene Staastbürgerschaften = Kinder bekommen beide

Kind kommt in USA oder NZ zur Welt= Kind ist US-Bürger oder Kiwi, dazu noch wie oben Staatsbürgerschaft der Eltern. das Kind kann in dem Fall also 3 haben und dies völlig legal.