Roller Abschleppen mit Seil ect. Verboten?
Hallo, ein Freund musste seinen Roller stehen lassen weil der Roller nicht mehr lief. Naja die Idee mit dem PKW irgendwie ein Seil an den Roller und langsam ab nach Hause. Allerdings finde ich das extrem gefährlich weil 1. Wo soll man das Seil befestigen, an der Gabel da fliegt man ja nach 2 Metern, voralem in Kurven das kann ja nur schief gehen. 2 und das wichtigste ist das überhaupt erlaubt? Kann ich mir kaum vorstellen das sowas erlaubt ist. Vielleicht habt ihr ja sogar einen Paragraphen parat der was dazu besagt. Würde diese Aktion alleine schon aus Sicherheitsgründen nicht mitmachen ob auf dem Roller oder als PKW Fahrer. Keine Lust jemanden zu gefährden.
5 Antworten
Hallo hanslernt2,
das Gesetz sagt bezüglich Deiner Frage:
***************************************************************************************
§ 15a StVO - Abschleppen von Fahrzeugen
(1) Beim Abschleppen eines auf der Autobahn liegen gebliebenen Fahrzeugs ist die Autobahn (Zeichen 330.1) bei der nächsten Ausfahrt zu verlassen.
(2) Beim Abschleppen eines außerhalb der Autobahn liegen gebliebenen Fahrzeugs darf nicht in die Autobahn (Zeichen 330.1) eingefahren werden.
(3) Während des Abschleppens haben beide Fahrzeuge Warnblinklicht einzuschalten.
(4) Krafträder dürfen nicht abgeschleppt werden.
***************************************************************************************
Wer entgegen dieser Vorschrift doch ein Kraftrad abschleppt, muss laut bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog mit folgenden Bußgeldbescheid rechnen:
***************************************************************************************
Tatbestandsnummer: 115118
Tatvorwurf: Sie schleppten mit Ihrem Fahrzeug ein Kraftrad ab.
Ordnungswidrigkeit gem.: § 15a Abs. 4, § 49 StVO; § 24 StVG; 69 BKat
Verwarnungsgeld: 10,00 Euro
Punkte: Nein
Fahrverbot: Nein
Eintrag als A oder B - Verstoß: Nein
***************************************************************************************
Aber auch, wenn der Verstoß nur ein Verwarnungsgeld von 10,00 Euro kostet, ist es aber aus den von Dir selbst genannten Gründen unklug so ein Kraftrad abzuschleppen.
Schöne Grüße
TheGrow
warum? Mich hat mein Motorrad auch mal jemand mit seil abgeschleppt und ich war froh, warum also unklug?
Roller holt man mit Anhänger oder Transporter und sichert ihn ordentlich.Abschleppen geht und darf man nicht.
Also gehen tut das schon. In Deutschland mag das Abschleppen von Motorrädern verboten sein, in der Schweiz ist das aber erlaubt.
Das Abschleppseil wird um das Lenkerrohr gelegt und auf der linken Lenkerseite mit der Hand festgehalten. Sollte sich ein Problem ergeben, kann das Seil losgelassen werden und ist nicht mehr mit dem Motorrad verbunden.
Hab ich selbst schon gemacht und hat einwandfrei funktioniert.
Hallo,
TheGrow hat ja bereits gut erklärt, dass Krafträder nicht abgeschleppt werden dürfen.
Aber es gibt ja den ADAC, der auch Roller abschleppt.
Nicht der Halter, sondern der Fahrer muss Mitglied im ADAC sein.
Bis 18 Jahre ist die Mitgliedschaft kostenlos.
hast glück - krafträder dürfen laut StVo §15a 4. grundsätzlich nicht abgeschleppt werden.