Beschlagnahme und Einziehung eines geleasten Autos?
Kann ein Auto vom Staat eingezogen werden, wenn eine Straftat damit begangen wurde und es nur durch einen Leasingvertrag vorübergehend in den Besitz des Fahrers überging?
6 Antworten
Begeht man damit ein Banküberfall wird das Fahrzeug beschlagnahmt und der Füherschein eingezogen . Wie eine Tatwaffe und das Tatwerkzeug Auto weg Füherschein weg und nach der Haftstrafe kommt dann das man den Füherschein neu machen muss und alle kosten die durch die Beschlagnahme und die kosten der Leasingfirma zahlen muss die sie für das Auslösen und der Instandhaltung um das Fahrzeug wieder zu verkaufen zu können .
Wenn das Fahrzeug das Mittel oder die Frucht einer Straftat ist (instrumenta oder producta sceleris) , kann es beschlagnahmt und eingezogen werden (§ 74 StGB). Ist das Fahrzeug nur ein Beziehungsgegenstand (notwendiger Bestandteil der Tat, wie z.B. bei Fahren unter Alkohol, Drogen) ist die Einziehung nicht zulässig, sie wäre nur dann zulässig, wenn es zusätzlich rechtlich geregelt wird. Z.B. muss (und ist) die Einziehung von BtM, Waffen oder gefälschten Dokumenten durch spezielle Rechtsvorschriften geregelt (meist durch "§ 74 StGB ist anzuwenden").
Bei der Frage, ob ein Leasingsfahrzeug unter den § 74 StGB fällt, müssten m.E. die Bedingungen des § 74 Abs. 2 Nr. 2 StGB erfüllt werden:
"Die Einziehung ist nur zulässig, wenn..., ... die Gegenstände nach ihrer Art und den Umständen die Allgemeinheit gefährden oder die Gefahr besteht, daß sie der Begehung rechtswidriger Taten dienen werden."
Damit ist es recht schwer (aber nicht unmöglich) Gegenstände, die nur in Besitz des Täters sind, einzuziehen. Es kommt auf die Gefahrenprognose an. Ich habe es bisher nur einmal erlebt, dass ein Kfz, das nicht dem Täter zustand - ein Leihfahrzeug - nach § 74 StGB eingezogen wurde. In diesem Fall wurden immer wieder Leihfahrzeuge ein und derselben Firma zu Straftaten benutzt, so dass eine Gefährdungslage i.S. des § 74 Abs. 2 Nr. 2 StGB vorlag.
Ja es kann Sichergestellt werden ,muss aber nach Abschluss des Verfahrens an die LeasingFirma zurückgegeben werden ,weil es von dieser gemietet ist ,aber dies unbeteiligter Eigentümer des Fahrzeuges ist.
Ggf hat die zur Folge wenn Du das Fahrzeug für Straftaten benutzt, dass der Leasingvertrag fristlos gekündigt wird.
Ja, geht sogar bei Dritteigentum ohne Leasing: In einer Verbrecherbande ist eine Abrechnung fällig: A will den Verräter B töten. Er schließt bei ALDI den Golf 3 des C kurz und überfährt den B. Wagen wird beschlagnahmt, wiewohl er dem C gehört.
Das ist nach meinem Kenntnisstand möglich.