Wie gehe ich bei einem Bagatellschaden vor?
Hallo Ihr
Vor ca. 1 Woche ist mir einer in die Seite gefahren und hat Fahrerflucht begangen. Da ein Zeuge sich das Kennzeichen gemerkt hat konnte ich Anzeige bei der Polizei erstatten und über diese Hotline der Autoversicherer die Versicherung des anderen Fahrers ausfindig machen. Dort habe ich den Schaden gemeldet und man wollte sich mit mir nochmal in Verbindung setzen. Es handelt sich allerdings nur um einige Kratzer im Lack und eine kleine Delle die man nur bei genauer Betrachtung erkennt. Ein Bekannter von mir meinte jetzt, auch aufgrund der Vorschäden und des Alter meines Autos würde er gar nichts machen lassen und auch kein Gutachten machen lassen, da es sein kann, dass ich den Gutachter selber zahlen muss, weil es sich mit allergrößter Wahrscheinlichkeit um einen Bagatellschaden handelt. Stimmt es dass ich in dem Fall ein Gutachten der Gegnerischen Versicherung selber zahlen muss? Oder gilt das nur, wenn ich selber noch ein Gutachten in Auftrag geben würde? Ich verstehe das nicht so ganz.
5 Antworten
aufgrund der Vorschäden und des Alter meines Autos würde er gar nichts machen lassen
Gerade in diesem Fall benötigst du ein Gutachten von einem unabhängigen Kfz-Sachverständigen deines Vertrauens.
da es sein kann, dass ich den Gutachter selber zahlen muss, weil es sich mit allergrößter Wahrscheinlichkeit um einen Bagatellschaden handelt.
Falsch, du bist nicht schuld bist (Haftpflichtschaden) muss die gegnerische Versicherung den von dir beauftragten Kfz-Sachverständigen bezahlen. Erkennt dieser bei der Besichtigung, das ein Bagatellschaden vorliegt, bei dem tatsächlich kein Gutachten erforderlich ist, dann kann er dir eine Schadenkalkulation erstellen. Die Kosten dafür hat dann auch die gegnerische Versicherung zu tragen.
ein Gutachten der Gegnerischen Versicherung selber zahlen muss
Die gegnerische Versicherung hat kein Besichtigungsrecht, daher solltest du diese auch nicht an dein Auto lassen.
Um den Schaden abzurechnen solltest du einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen deiner Wahl kontaktieren und mit ihm am Auto die weitere Vorgehensweise absprechen.
Stichwort ist "Schadensminderungspflicht". Wenn ein Kostenvoranschlag ausreichend ist, kannst du nicht einfach einen Gutachter beauftragen. Dann könntest du bei einer Bagatelle auf den Kosten sitzen bleiben, die du willkürlich verursacht hast
Wozu willst die einen Gutachter beauftragen? Ein Kostenanschlag eines Fachbetriebes reicht vollkommen!
...dann trägst du auch kein Kostenrisiko, außer, dass der "Gutachter" den Schaden klein rechnet.
Deswegen solltest du von dir aus tätig werden.
Dies sind eben Standardformulierungen von denen...
einen Sachverständigen der gegnerischen Versicherung solltest du nicht an dein Auto lassen, dazu bist du nicht verpflichtet.
Du bist natürlich nicht verpflichtet, den Schaden reparieren zu lassen. Den Schaden solltest du dir aber auf jeden Fall ersetzen lassen. Wenn der Verursacher bekannt ist, brauchst du selbstverständlich den Gutachter nicht selbst bezahlen.
Stimmt es dass ich in dem Fall ein Gutachten der Gegnerischen Versicherung selber zahlen muss?
Nein.
Oder gilt das nur, wenn ich selber noch ein Gutachten in Auftrag geben würde?
Ja.
Also erstmal nen KVA von ner Werkstatt/Lackierer einholen. Das reicht zunächst völlig aus.
Ich habe es so verstanden, dass die Versicherung des anderen Fahrers automatisch einen Gutachter schickt weil in dem Bogen, den ich ausfüllen musste, unter Anderem auch die Frage war ob und wo das Fahrzeug angeschaut werden kann