Wegen Praktikum dem Arbeitsamt bescheid sagen..

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Bei mir war es z.B so, dass ich fragen musste, bevor ich ein Praktikum beginne. Wenn ich mich recht erinner stehen einem 4 Wochen im Jahr? zu. Ich denke, dass hängt damit zusammen, dass du in der Zeit dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehst. Das Arbeitsamt muss alles wissen.

Sytoram 
Beitragsersteller
 21.04.2012, 16:06

Danke, jetzt kapier ichs. =)

Egal welche Tätigkeit, sobald du beim Amt arbeitssuchend gemeldet bist, musst du VORHER denen bescheid geben, dass du nicht zur Verfügung stehst.

Sytoram 
Beitragsersteller
 21.04.2012, 15:56

Ehrlich? Ok, alles klar.. Ich hab das nie gemacht.. ups.. Naja, dann halt ab jetzt,

ACHTUNG!!!!

Ein vom AA aufgedonnertest Praktikum ist da eh bekannt.

Ein unbezahltes Praktikum ist ja fein. Sich aber deswegen was verbauen Asche. Nun gut. Du bist auf Ausbildungssuche. Da wird jetzt kaum eine Stelle frei sein da das Ausbildungsjahr ja in den ziemlich letzten Zügen liegt. Schreibe also einen freundlichen Brief an das AA mit Aktenzeichen und allem Drum und Dran. Wenn Du kannst mache eine Kopie mit Unterschrift. Werfe den verschlossenen Brief unter Zeugen in den Briefkasten des AA am Wochenende ein und lasse Dir den Einwurf schriftlich bestätigen. Hefte den zusammen mit dem Brief an das AA im AA-Ordner ab. Gehe Montag zum Praktikum, rufe aber auf alle Fälle kurz nach 8:00 Uhr noch mal da an um auf den Brief zu verweisen wo es noch schriftlich drin steht.

Ok. Du suchst einen Ausbildungsplatz. Schau mal bei mir in den Antworten um den einen oder anderen sinnvollen Tipp zu erhalten. Wer sich auf das AA verlässt der IST verlassen. Das glaube mir ruhig.

Sytoram 
Beitragsersteller
 21.04.2012, 16:08

Genau deswegen hab ich auch nie was mit denen zu tun..

Aber er meinte ich soll denen bescheid sagen.. mhh.

dawala  21.04.2012, 16:35
@Sytoram

Wenn Du da gemeldet bist und das Praktikum versichert wird würde ich mich jetzt an meinen Vorschlag halten. Halt eine Entschuldigung dass es so spät kommt da eben das erste Mal und vor lauter Freude arbeiten zu dürfen erst dank Hinweis von außen drauf gekommen. ... So die Richtung.

Praktikum und Praktikum ist ja heute mindestens Dreilerlei. So mancher AG erwartet 20-jährige Praktikanten mit Studienabschluss und 10 Jahren Berufserfahrung welche dann unentgeldlich arbeiten. Wegen solcher Menschen würde ich mir kein Angebot entgehen lassen wollen bei aller Arbeitsfreude. Ich würde also am Montag gleich Bescheid geben dass ich dem AA noch telefonisch Bescheid geben muss wegen des Praktikums.

Das AA hat da auch die Pflicht darauf zu achten dass Tarife und so fort eingehalten werden. Betriebsverfassungsgesetz, Jugendschutz und so fort. Das kann allerdings vorteilhaft sein um sich vor frühkapitalistischer Ausbeutung zu schützen.

Sytoram 
Beitragsersteller
 21.04.2012, 16:40
@dawala

Wieso sollte ich mich jetzt entschuldigen, dafür das es so spät kommt? Ich war heute bei dem Vorstellungsgespräch, Samstags erreicht man das Arbeitsamt wohl nicht und deswegen soll ich mich am Montag melden. Ich hab nichts "zu spät" gemacht.

Und das Praktikum fängt erst am MIttwoch an und geht nur 3 Tage.

dawala  21.04.2012, 17:22
@Sytoram

Nun ja. Verstand eine Verbummlung.

Sytoram 
Beitragsersteller
 26.04.2012, 15:38
@dawala

Ne ne. ^^ Hat sich ja mittlerweile geklärt. Die vom Arbeitsamt meldete sich bei mir und sagte ich bin grad nicht gemeldet und brauche ihnen auch nicht bescheid zu sagen, aber gut das ichs vorsorglich gemacht hab.

Da gibt es mehrere Gründe. Zum einen sollst Du dem AA immer zur Verfügung stehen, geht aber nicht, wenn Du arbeitest (Praktikum). Zum Anderen ist dies eine Sache der Versicherung. Normal sitzt Du ja auf "Söfchen", wo nicht so viel passieren kann. Während eines Praktikums bist Du versichert, auch auf den Wegen. Ist schlecht, wenn Deine Arbeitsvermittlerin gerade sieht wie Du bei einem Arbeitgeber ungemeldet arbeiten verrichtest, dies führt definitiv zu unnützen Diskussionen und Laufereien. LG

Sytoram 
Beitragsersteller
 21.04.2012, 16:06

Danke, jetzt kapier ichs. =)

Beziehst Du eine Leistung vom "Arbeitsamt"?

Sytoram 
Beitragsersteller
 26.04.2012, 15:38

Nee, ich beziehe da nichts. Aber hat sich geklärt. Danke. =)