Beschäftigungsverbot vom Arbeitgeber auch für Nebengwerbe?
Ich bin in der 13.SSW und habe von meinem Arbeitgeber heute ein generelles Beschäftigungsverbot bekommen. Man sollte dazu erwähnen, dass mein AG mir vor einem Monat kündigen wollte, worauf hin ich ihm die Schwangerschaft mitteilte. Dementsprechend hat er nun einen Weg gefunden um mich als "lästige Zahlung" abzuwimmeln. In dem ausgestellten BV verbietet er mir allerdings auch mein Nebengewerbe (selbständige Nebentätigkeit nicht genehmigt), darf er das denn? Ich habe das BV vom AG so verstanden, dass er mich in seinem Betrieb nicht beschäftigen kann und da er keine Ausweichmöglichkeit für einen anderen Job hat - ein BV ausstellt. Das Nebengewerbe geht ihn doch gar nichts an. Wer kann mir helfen und wohin kann ich mich wenden????
Danke Ricki
Ps.: Fester Job als Köchin in einem 3 Mann Betrieb - magerer Gehalt :-(
Nebengewerbe in der Gastronomie, allerdings in einer anderen Stadt - keine
Konkurrenz zum festen Job
Schwangerschaft verläuft super - keine Komplikationen - ich bin fit
4 Antworten
Hallo Richleff,
der Arbeitgeber darf ein generelles Beschäftigungsverbot (BV) aussprechen, wenn er die Bestimmungen des Mutterschutzgesetzes nicht einhalten kann. Dies kann sich auf die gesamte bzw. auf einzelne Tätigkeiten auswirken, er muss andere Tätigkeiten anbieten oder die Frau darf zu Hause bleiben. Auf das Gehalt darf sich das BV nicht auswirken.
Ob er dir mit dem BV auch das Nebensgewerbe untersagen darf, kannst du gern bei unserer Anwärltin Nicola Bader in ihrem Forum bei uns erfragen. Du findest sie hier:
http://www.rund-ums-baby.de/recht/
Wir wünschen dir eine schöne Schwangerschaft!
Liebe Grüße von
rund-ums-baby.de
Ja, dass darf er, weil er ganz einfach den Wert einer Kraft, nicht durch einen Fremdunfall verlieren will. Es gibt auch bei bestimmte Firmen Sportverbote. Wer da nicht mit einverstanden ist, wird erst gar nicht eingestellt.
der AG kann dir kein beschäftigungsverbot aussprechen. das verbot spricht entweder ein arzt aus gesundheitlichen gründen aus oder es gibt gesetze, die eine bestimmte art von beschäftigung verbieten z.b. umgang mit strahlen oder gefährlichen stoffen.
absolut falsch ist ja wohl stark übertrieben. es stimmt lediglich nicht, dass der AG doch ein beschäftigungsverbot aussprechen kann, da er zu prüfen hat, ob eine gefährdung am arbeitsplatz vorliegt. er hat dabei aber nicht das letzte wort, sondern man kann bei der aufsichtsbehörde den fall prüfen lassen. wäre ja noch schöner, wenn ein AG einfach ein verbot ausspricht, damit er weniger ärger hat.
http://www.bvf-sachsen.de/pdf/news/13/Beschaeftigungsverbot2-jph.pdf
Definitiv darf der AG das BV aussprechen ... nach §4 MuschuGesetz! Aber mit dem Nebengewerbe hab ich bis jetzt nichts gefunden und bis "heute" war mein Nebengewerbe doch seinerseits auch erlaubt. Dieser AG will mir definitiv damit eine reinwürgen. Weiß denn jemand von Euch wo ich definitiv Klärung erhalte ... ich sitz mir doch nicht 6 Monate den A ... ab?!
Danke Ricki
Absolut falsch. Goggle mal unter ArG