Beschäftigungsverbot vom Arbeitgeber auch für Nebengwerbe?

4 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Hallo Richleff,

der Arbeitgeber darf ein generelles Beschäftigungsverbot (BV) aussprechen, wenn er die Bestimmungen des Mutterschutzgesetzes nicht einhalten kann. Dies kann sich auf die gesamte bzw. auf einzelne Tätigkeiten auswirken, er muss andere Tätigkeiten anbieten oder die Frau darf zu Hause bleiben. Auf das Gehalt darf sich das BV nicht auswirken.

Ob er dir mit dem BV auch das Nebensgewerbe untersagen darf, kannst du gern bei unserer Anwärltin Nicola Bader in ihrem Forum bei uns erfragen. Du findest sie hier:

http://www.rund-ums-baby.de/recht/

Wir wünschen dir eine schöne Schwangerschaft!

Liebe Grüße von

rund-ums-baby.de

Ja, dass darf er, weil er ganz einfach den Wert einer Kraft, nicht durch einen Fremdunfall verlieren will. Es gibt auch bei bestimmte Firmen Sportverbote. Wer da nicht mit einverstanden ist, wird erst gar nicht eingestellt.

der AG kann dir kein beschäftigungsverbot aussprechen. das verbot spricht entweder ein arzt aus gesundheitlichen gründen aus oder es gibt gesetze, die eine bestimmte art von beschäftigung verbieten z.b. umgang mit strahlen oder gefährlichen stoffen.

Gismau  20.12.2012, 00:54

Absolut falsch. Goggle mal unter ArG

Schokolinda  20.12.2012, 01:04
@Gismau

absolut falsch ist ja wohl stark übertrieben. es stimmt lediglich nicht, dass der AG doch ein beschäftigungsverbot aussprechen kann, da er zu prüfen hat, ob eine gefährdung am arbeitsplatz vorliegt. er hat dabei aber nicht das letzte wort, sondern man kann bei der aufsichtsbehörde den fall prüfen lassen. wäre ja noch schöner, wenn ein AG einfach ein verbot ausspricht, damit er weniger ärger hat.

http://www.bvf-sachsen.de/pdf/news/13/Beschaeftigungsverbot2-jph.pdf

Definitiv darf der AG das BV aussprechen ... nach §4 MuschuGesetz! Aber mit dem Nebengewerbe hab ich bis jetzt nichts gefunden und bis "heute" war mein Nebengewerbe doch seinerseits auch erlaubt. Dieser AG will mir definitiv damit eine reinwürgen. Weiß denn jemand von Euch wo ich definitiv Klärung erhalte ... ich sitz mir doch nicht 6 Monate den A ... ab?!

Danke Ricki