Arbeitsrecht Einzelhandel bei Schwangerschaft
Hallo, habe da mal eine Frage und nein, ich will nicht zu Hause bleiben. Es geht mir nicht um ein BV!
ich arbeite bei einem Textildiscounter und das immer stehen. Mal 5 Stunden (ohne Pause)und dann auch mal 9,5 Stunden (mit Pause). Es gibt bei uns keine Sitzmöglichkeit. Auch an der Kasse wird immer gestanden. Ich mache alle anfallenden Arbeiten wie, Warenverräumung, Tische aufräumen (gestreckt oder gebügt) Ich muss dazu sagen, ich bin auch nur 1,51cm groß, muss mich also ständig strecken, weil ich oft nirgends ankomme.
Wie lange darf ich arbeiten? Darf ich überhaupt weiter in so einem Betrieb arbeiten, wenn ich meinem Arbeitgeber von der Schwangerschaft erzähle? Jetzt bin ich in der 6. Woche und mache mir Gedanken, weil das absolute Wunschkind in mir heranwächst. Möchte aber gerne weiter arbeiten, wenn ich mein Kind nicht gefährde.
3 Antworten
Wie lange darf ich arbeiten?
Nach § 8 Mutterschutzgesetz darfst Du nicht mehr als 8 Stunden täglich, bzw. 80 Stunden in der Doppelwoche arbeiten, die Arbeitszeit darf nicht vor 6 Uhr und nach 20 Uhr liegen und Du darfst nicht an Sonn- und Feiertagen beschäftigt werden.
Darf ich überhaupt weiter in so einem Betrieb arbeiten, wenn ich meinem Arbeitgeber von der Schwangerschaft erzähle?
Dürfen schon, wenn sich der AG an das MuSchG hält.
Es gibt bei uns keine Sitzmöglichkeit. Auch an der Kasse wird immer gestanden.
Nach § 2 Abs. 2 MuSchG muss der AG einer werdenden oder stillenden Mutter mit Arbeiten bei denen sie ständig stehen oder gehen muss, Sitzgelegenheiten zum kurzen Ausruhen bereitstellen.
In § 4 Abs. 2 Nr. 2MuSchG steht: Werdende Mütteer dürfen insbesondere nicht beschäftigt werden nach Ablauf des fünften Monats der Schwangerschaft mit Arbeiten, bei denen sie ständig stehen müssen, soweit diese Beschäftigung täglich vier Stunden überschreitet
Du solltest sowohl mit Deinem AG und auch mit Deinem Frauenarzt sprechen. Herzlichen Glückwunsch zum Wunschkind und alles Gute für Euch
Danke fürs Sternchen
Wenn du keine Risikoschwangerschaft hast, sind normale Arbeitszeiten üblich.
Stehende Arbeiten im Einzelhandel sind nicht unüblich und sollten auch bei Schwangerschaften eingeplant werden.
Wenn du etwas in höheren Bereichen einsortieren musst, arbeite mit kleinen Leitern. Und ansonsten musst du wissen, wie du es verkraftest. Ziehe dir bequeme Schuhe an und wechsle immer mal bestimmte Arbeiten.
Das Gesetz findest du hier:
Zutat: Gesetz zum Schutz der erwerbstätigen Mutter (Mutterschutzgesetz - MuSchG)
Gefunden und alles unter: http://www.gesetze-im-internet.de/muschg/BJNR000690952.html
Die Krankenkassen zeigen dir den richtigen Weg!