Beschäftigungsverbot und Berufserfahrung?

1 Antwort

Berufserfahrung setzt aktive Mitarbeit voraus, das hat das Bundesarbeitsgericht jetzt bestätigt (6 AZR 526/09)

Somit dürfte weder die Elternzeit noch das Beschäftigungsverbot als Zeit für die Berufserfahrung gelten.