Beschäftigungsverbot in Kurzarbeit?
Kann mir jemand sagen, was ich an Geld bekomme, wenn ich im Beschäftigungsverbot bin und der Arbeitgeber Kurzarbeit anmeldet?
ich habe im Internet folgendes gefunden:
Betrifft mich Kurzarbeit auch im Beschäftigungsverbot?
Schwangere Arbeitnehmerinnen, die sich im Beschäftigungsverbot befinden, erhalten normalerweise Mutterschaftslohn nach § 18 MuSchG. Meldet der Arbeitgeber aber Kurzarbeit an, erhält sie Kurzarbeitergeld statt Mutterschaftslohn.
verstehe es aber nicht..
und wenn ich kein Beschäftigungsverbot habe, wie wirkt sich Kurzarbeit auf Mutterschutz und Elterngeld aus?
ich werde im Internet leider nicht schlau.. vielleicht kann es mir jemand für doofe erklären.. danke schön
Also es geht mir einmal im ein Beschäftigungsverbot vor Mutterschutz und dann der Mutterschutz als solcher
1 Antwort
Durch Beschäftigungsverbot soll keine Schwangere benachteiligt werden. Deshalb bekommt sie in dieser Zeit ihr volles Nettoentgelt. Hat der Betrieb allerdings Kurzarbeit angemeldet, bekommt sie ebenfalls dasselbe wie alle anderen Beschäftigten - also in Höhe des KUG.
Für die Zeit des Mutterschutzes (6 Wochen vor bis 8 Wochen nach der Geburt des Kindes) erfolgt die Berechnung des Mutterschaftsgeldes aufgrund des Einkommens innerhalb der letzten 3 Monate vor Beginn der Schutzfrist - wobei die Kurzarbeit nicht zu einer Kürzung führt.
Diese Broschüre enthält alle wichtigen Informationen dazu:
https://www.bmfsfj.de/blob/94398/36e71549280a602f44d2e35fd1c302f8/mutterschutzgesetz-data.pdf
Es bringt dir keinen Vorteil gegenüber deinen Kollegen. Das wäre ja auch nicht fair.
Kann man jetzt sehen wie man will. Bin mittlerweile soweit durch Google durch, dass ich gefunden habe, dass die Monate wo KUG gezahlt wurde, beim Elterngeld nicht berücksichtigt werden, somit bekomme ich dann nicht nur zb 3 Monate weniger Geld wie meine Kollegen, sondern auch weitere 12 Monate weniger Elterngeld!
das wiederum finde ICH unfair!
da fehlen dann mal schnell 400 Euro monatlich in der elternzeit
Da hast du allerdings recht. Doch momentan ist wohl geplant, die Regelung zu ändern, so dass Kurarbeit sich nicht mehr mindernd auf das Elterngeld auswirken soll. Vielleicht kommt diese Regelung, wenn es bei dir so weit ist.
Ich wünsche dir alles Gute!
Na ja ich muss den Antrag im August stellen, so schnell sind die bestimmt nicht..
nochmal als Nachfrage:
im Mutterschutz würde ich so gesehen mein volles Gehalt bekommen?
der Mutterschutz wird aber wiederum bei Berechnung des Elterngeldes nicht berücksichtigt oder?
So ist es. Mutterschaftsgeld ist eine Entgeltersatzleistung. Die Grundlage für die Berechnung des Erziehungsgeldes bildet die Zeit davor.
Das heißt, mir vor Beginn der Kurzarbeit ein Beschäftigungsverbot zu holen bringt mir nichts?
der Arbeitgeber könnte mich dann nur auf 100 % Kurzarbeit setzen?