Beschäftigungsverbot in Kurzarbeit?


15.04.2020, 17:44

Also es geht mir einmal im ein Beschäftigungsverbot vor Mutterschutz und dann der Mutterschutz als solcher

1 Antwort

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Durch Beschäftigungsverbot soll keine Schwangere benachteiligt werden. Deshalb bekommt sie in dieser Zeit ihr volles Nettoentgelt. Hat der Betrieb allerdings Kurzarbeit angemeldet, bekommt sie ebenfalls dasselbe wie alle anderen Beschäftigten - also in Höhe des KUG.

Für die Zeit des Mutterschutzes (6 Wochen vor bis 8 Wochen nach der Geburt des Kindes) erfolgt die Berechnung des Mutterschaftsgeldes aufgrund des Einkommens innerhalb der letzten 3 Monate vor Beginn der Schutzfrist - wobei die Kurzarbeit nicht zu einer Kürzung führt.

Diese Broschüre enthält alle wichtigen Informationen dazu:

https://www.bmfsfj.de/blob/94398/36e71549280a602f44d2e35fd1c302f8/mutterschutzgesetz-data.pdf

faiblesse 
Beitragsersteller
 15.04.2020, 18:19

Das heißt, mir vor Beginn der Kurzarbeit ein Beschäftigungsverbot zu holen bringt mir nichts?

der Arbeitgeber könnte mich dann nur auf 100 % Kurzarbeit setzen?

okieh56  15.04.2020, 20:25
@faiblesse

Es bringt dir keinen Vorteil gegenüber deinen Kollegen. Das wäre ja auch nicht fair.

faiblesse 
Beitragsersteller
 15.04.2020, 21:15
@okieh56

Kann man jetzt sehen wie man will. Bin mittlerweile soweit durch Google durch, dass ich gefunden habe, dass die Monate wo KUG gezahlt wurde, beim Elterngeld nicht berücksichtigt werden, somit bekomme ich dann nicht nur zb 3 Monate weniger Geld wie meine Kollegen, sondern auch weitere 12 Monate weniger Elterngeld!
das wiederum finde ICH unfair!

da fehlen dann mal schnell 400 Euro monatlich in der elternzeit

okieh56  15.04.2020, 21:31
@faiblesse

Da hast du allerdings recht. Doch momentan ist wohl geplant, die Regelung zu ändern, so dass Kurarbeit sich nicht mehr mindernd auf das Elterngeld auswirken soll. Vielleicht kommt diese Regelung, wenn es bei dir so weit ist.

Ich wünsche dir alles Gute!

faiblesse 
Beitragsersteller
 16.04.2020, 17:50
@okieh56

Na ja ich muss den Antrag im August stellen, so schnell sind die bestimmt nicht..

nochmal als Nachfrage:

im Mutterschutz würde ich so gesehen mein volles Gehalt bekommen?

der Mutterschutz wird aber wiederum bei Berechnung des Elterngeldes nicht berücksichtigt oder?

okieh56  16.04.2020, 19:17
@faiblesse

So ist es. Mutterschaftsgeld ist eine Entgeltersatzleistung. Die Grundlage für die Berechnung des Erziehungsgeldes bildet die Zeit davor.